Börsenmakler
freie, nicht vereidigte Makler, die an den Börsen zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde. Die B. übernehmen entweder im geregelten Markt oder im Optionshandel die Kursfeststellung. Sie sind aber auch für die im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere zuständig. Den vereidigten amtlichen Kursmaklern obliegt an der Börse die Feststellung amtlicher Kurse.
Boykott
der Aufruf von marktbeherrschenden Unternehmen oder Gruppen von Unternehmen an ihre Lieferanten oder Abnehmer, Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Unternehmen abzubrechen, um z.B. Mitwettbewerber vom Markt zu drängen. In Politik und Wirtschaft ist B. eine Zwangsmaßnahme, mit der die Beziehungen oder der Handel mit bestimmten Staaten teilweise oder ganz abgebrochen werden, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Im zwischenstaatlichen Bereich beruht ein meist auf UNO-Sanktionen. Mit B. belegt wurde z.B. Südafrika wegen seiner Apartheidpolitik. Die Bezeichnung rührt vermutlich von dem englischen Gutsverwalter CHARLES BOYCOTT (1832, bis 1897) her, der aufgrund seiner Rücksichtslosigkeit gegen irische Landpächter 1880 durch die irische Landliga zum Verlassen Irlands gezwungen wurde.
Branntweinsteuer
eine Verbrauchssteuer, die dem Bund zufließt. Grundsätzlich ist Alkohol, der in Deutschland erzeugt wird, an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach am Main abzuliefern. Sie sorgt für die Durchführung des Branntweinmonopols, d. h. der alleinigen Aufsicht und Kontrolle über die Alkoholerzeugung in Deutschland.