Prüfung der Bonität und der Kapitaldienstfähigkeit einer Geschäftsbank

Die Geschäftsbank prüft, ob alle Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Darlehen oder einen Kredit zu erhalten, erfüllt sind – und das bereits nach dem ersten Gespräch. Wenn eine Bank Ihr Vorhaben am Ende doch noch ablehnt, obwohl erst alles ganz gut aussah, sollten Sie die Gründe dafür in Erfahrung bringen. Sie können zwar bei derselben Geschäftsbank nicht noch einen Antrag einreichen, aber Sie haben eventuell die Chance, mit besseren Voraussetzungen an anderer Stelle einen zweiten Versuch zu starten.

Prüfung der Bonität
Wie auch beim Darlehen via Internetplattform wird Ihre Bonität anhand der Ergebnisse einer Auskunftei wie der Schufa geprüft. Die Bonitätsklasse kann ein frühes Ausschlusskriterium sein-Ihre Einwilligung, dass eine solche Auskunft eingeholt werden darf, müssen Sie meist schon im ersten Gespräch mit der Bank geben. Jede Geschäftsbank legt Mindestanforderungen fest; unterhalb der Schufa-Bonitätsklasse H oder I wird man Ihren Antrag schon ablehnen, ohne Ihr Vorhaben überhaupt näher zu betrachten.

Holen Sie im Vorfeld eine Selbstauskunft bei der Schufa ein – Sie bekommen sie gegen Gebühr unter schufa*de. Die mündliche Selbstauskunft kostet nichts, Sie können in einer Geschäftsstelle der Schufa danach fragen. Die Adressen finden Sie ebenfalls im Internet. Prüfen Sie die angegebenen Daten und achten Sie darauf, dass sie korrekt sind. Oft werden veraltete Angaben verwendet. Die Schufa ist übrigens verpflichtet, bestimmte Daten nach Ablauf einer Frist zu löschen.

Die Schufa-Auskunft
Auf welcher Grundlage die Bonitätsklassen genau ermittelt werden, ist unklar, Organisationen wie die Schufa, Creditreform oder Bürgel legen nicht offen, welche statistischen Werte in die Beurteilung einfließen. Es gibt beispielsweise verschiedene Hinweise, dass geografische Daten wie der Wohnort einbezogen werden; die Schufa ihrerseits bestreitet das jedoch. Selbst Vertragspartner der Schufa – also beispielsweise die Banken – wissen nicht genau, wie die Einstufung zustande kommt, und nicht immer sind die Daten der Schufa korrekt. Nichtsdestotrotz wird die Auskunft der Schufa oder anderer Unternehmen als Beurteilungsbasis herangezogen.

Daten Dauer der Eintragung bei der Schufa
Angaben über Anfragen (zum Beispiel über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen oder einen Kredit aufzunehmen) Die Daten bleiben zwölf Monate in der Auskunft stehen.
Aufgenommene Kredite/Darlehen Die Daten bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung in der Auskunft.
Bürgschaften Die Daten werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (der Kredit/das Darlehen) beglichen ist.
Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften Drei Jahre nach Begleichen der Forderung werden diese Daten gelöscht.
Giro- und Kreditkartenkonten Löschung sofort nach Auflösung des Kontos.
Eintrag in Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte (eidesstattliche Versicherung beziehungsweise Offenbarungseid und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseids) Die Daten bleiben drei Jahre In der Auskunft stehen. Wer nachweisen kann, dass das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, dessen Daten werden auch bei der Schufa vorzeitig gelöscht.

Wenn sich in Ihrer Auskunft falsche oder veraltete Daten befinden, können Sie verlangen, dass die Schufa diese löscht. Einen solchen Antrag sollten Sie samt Fristsetzung auf jeden Fall schriftlich stellen. Sie können sich auch an die Person/Institution wenden, die für die falschen Daten verantwortlich ist, und von ihr fordern, dass sie den entsprechenden Sachverhalt gegenüber der Schufa richtigstellt. Musterbriefe für die Datenlöschung finden Sie im Internet. Darüber hinaus haben Daten über strittige Forderungen nichts in einer Schufa-Auskunft zu suchen. Verlangt ein Gläubiger von Ihnen Zahlungen und Sie haben den Zahlungsaufforderungen oder den gerichtlichen Mahnbescheiden widersprochen, sollten Sie diesen Widerspruch auch an die Schufa senden, um die sofortige Löschung der damit verbundenen Daten zu veranlassen.

Wenn Sie bei einer Geschäftsbank, bei der Sie noch kein Konto haben, ein Darlehen oder einen Kredit beantragen, müssen Sie auch unterschreiben, dass die neue Bank Auskünfte über Ihr Verhalten bei einer anderen Bank einholen darf. Hatten Sie also mit Ihrer alten Bank häufig Arger, kann auch das zu Schwierigkeiten und zu einem frühen Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren der Bank führen.

Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit
Den Begriff „Kapitaldienstfähigkeit“ des Darlehensnehmers haben Sie ja bereits kennengelernt. Sie wird auch von Banken ermittelt, und zwar auf Grundlage der von Ihnen abgegebenen Unterlagen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die eigene Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln, um zu sehen, wie Sie dastehen und eventuell die Angaben in Ihrem Antrag noch zu ändern. Nutzen Sie unseren bereits erwähnten Download unter jeder-ist-unternehmer*de/kdf.

Welche Bedeutung hat die Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am gesamten Kapital Ihres Unternehmens ist. Im Jahr 2005 lag sie bei kleinen Unternehmen durchschnittlich bei etwa 19 Prozent. Dieser Wert beeinflusst das Ergebnis eines Ratings maßgeblich, entscheidet also mit darüber, ob eine Finanzierung überhaupt bewilligt wird. Kommt sie zustande, wirkt sich das Ratingergebnis auch darauf aus, welche Konditionen für die Finanzierung gelten sollen.

Fremdkapital und Insolvenz
Untersuchungen von Auskunfteien wie der Credltreform haben ergeben, dass eine hohe Fremdfinanzierungsquote auf Platz drei bei den Insolvenzgründen steht. Der Grund dafür: Wer ein Darlehen hat, muss Zinsen und Tilgungen leisten – auch wenn die wirtschaftliche Lage einmal schlecht ist. Das kann einem Unternehmen, das im Lauf der Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt nur geringe Gewinne hat, den Todesstoß versetzen.

Ihr Finanzierungspaket besteht bisher ausschließlich aus Fremdmitteln? In diesem Fall sollten Sie über Alternativen nachdenken, um ein schlechtes Rating bei den Banken zu vermeiden und auch in Zukunft Ihre Kreditwürdigkeit sicherzustellen. Wer beispielsweise bereits ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen hat, sollte nicht unbedingt ein zweites beantragen, wenn er finanzielle Hilfe aus der Familie bekommen kann. Denn dann führt möglicherweise selbst eine kleine Unternehmenskrise zu echten Schwierigkeiten, weil die höheren Zinsen, die aufgrund des verschlechterten Ratings entstehen, nicht gezahlt werden können. Bei einer Finanzierung durch die Familie besteht der Vorteil darin, dass sie nicht unbedingt in Form eines Darlehens erfolgen muss – vorteilhafter wäre etwa eine Beteiligung. Diese wird dann dem Eigenkapital zugerechnet, und schon verbessern sich die Ratingergebnisse. Zudem gilt, dass beim Eigenkapital die Höhe der finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Miteigentümern in der Regel davon abhängt, ob das Unternehmen überhaupt Gewinne zu verzeichnen hat. Sie stehen also in schlechten Zeiten besser da.

Halten Sie bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente also unbedingt immer Ihre Eigenkapitalquote im Blick. Denken Sie auch gründlich über die Beteiligungsfinanzierung und die Innenfinanzierung nach, denn bei diesen Alternativen wird dem Unternehmen Eigenkapital zugeführt. Sie haben sich nun einen ersten Eindruck verschafft, welche Finanzierungsmöglichkeiten in welcher Situation sinnvoll sein können. Nun steigen wir tiefer in die Materie ein. Als Erstes erfahren Sie alles über den Klassiker der Finanzierung: das Bankdarlehen.

Sind Darlehen der KfW besser als frei finanzierte Darlehen

Diese Frage ist keineswegs einfach zu beantworten. Ob ein gefördertes Darlehen der KfW – also ein Darlehen, das mit Sonderkonditionen vergeben wird – oder das Darlehen einer Geschäftsbank vorteilhafter für Sie ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So dauert beispielsweise die Prüfung eines Förderdarlehens bei der KfW bis zu mehrere Monate – allein das kann ein Ausschlusskriterium sein. Einen Vergleich zwischen den beiden Varianten finden Sie auf unserem Geldanlage-Ratgeber. Welche der dort genannten Kriterien für Sie besonders wichtig sind, hängt von Ihrer individuellen Situation und von Ihren Prioritäten ab. Weiterhin ist die KfW nicht die einzige Förderbank, die existiert. Auch die Förderbank des Bundeslandes kann geförderte Darlehen vergeben. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, die nicht mit einer Bank verbunden und für den einen oder anderen eine gute Lösung sind, zum Beispiel ein Darlehen aus dem familiären Umfeld oder ein Darlehen via Internet. Es können durchaus unterschiedliche Möglichkeiten für Sie infrage kommen. Bedenken Sie aber immer, dass der Ansprechpartner bei einer Geschäftsbank keinesfalls ein unabhängiger Berater ist, der alle Wege aufzeigt. Er handelt im Sinne seines Arbeitgebers und schlägt deshalb vielleicht eher ein Darlehen der Geschäftsbank vor als das einer Förderbank. Beschäftigen Sie sich daher ausgiebig mit diesem Finanzportal, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Außerdem macht Ihnen dann so leicht keiner etwas vor.

Wofür darf ich das Geld aus einem Darlehen verwenden?
Wer ein Darlehen einer Förderbank in Anspruch nimmt, findet Informationen zur Verwendung in dessen Beschreibung. Die entsprechenden Ausführungen finden sich auf den Websites der Förderbanken. Allerdings sind sie manchmal gar nicht so einfach zu verstehen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Positionen und Begriffe dabei auftauchen. Wenn Sie wollen, können Sie sich schon jetzt Gedanken darüber machen, für welche Positionen Sie welchen Bedarf haben; darauf gehen wir aber in dieser Geldanlage-Webseite noch näher ein, wenn es um den Businessplan geht.

Position Beispiele
Investitionen

(Investitionen sind aus Sicht der Bank solche Anschaffungen, bei denen ein Wert entsteht, der sich gegebenenfalls auch wieder veräußern lässt. Investitionen gehören zu den sogenannten Sachmitteln.)

• Übernahmekosten beim Unternehmenskauf

• Kauf von Grundstücken und Gebäuden

• Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen (zum Beispiel Hebebühnen, Förderanlagen, Filteranlagen, Werkstatteinrichtung, Kücheneinrichtungen)

• Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel Ladeneinrichtung, Kasse, Software, Werkzeuge, Küchengeräte)

• Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 150 Euro (zum Beispiel Geschirr für ein Restaurant, Dekorationsmaterial für einen Laden, Boxen zum Sortieren von Material im Lager, Handtücher für eine Pension)

Erstausstattung Waren, Material und Lager

(Auch diese Anschaffungen werden den Sachmitteln zugeordnet.)

• Anschaffungen von Material sowie Waren für den Verkauf und das Lager (zum Beispiel Lebensmittel für ein Restaurant, Handelsware für einen Einzelhandel, Autoreifen zum Verkauf in einer Werkstatt, Material zum Herstellen von Produkten und anderes für den Start eines Unternehmens)
Betriebsmittel

(Meist handelt es sich hierbei um laufende Kosten; die Finanzierung von Betriebsmitteln mithilfe eines Darlehens ist meist für die ersten Monate nach der Gründung möglich.)

• Mietkosten, Kautionen, Pacht, Personalkosten, laufende Kosten für die Telekommunikation, Kosten für das Marketing, Kosten für Beratungsleistungen, Renovierungs- oder Instandhaltungskosten, Personalkosten, Reisekosten, Kosten für Fortbildungen, Kosten für das Auffüllen des Lagers und anderes

• Lebensunterhalt der Eigentümer eines Unternehmens oder eines Gründers

Gründungskosten

(Sie werden manchmal auch den

Betriebsmitteln zugeordnet.)

• Gebühren für Gewerbeanmeldung, Anwaltskosten, Grundausstattung Marketing, Beratungskosten im Rahmen der Gründung und anderes
Andere Kosten • Grunderwerbskosten, Baukosten

Bei den Darlehen einer Geschäftsbank ist es ebenfalls üblich, dass die Verwendung der Mittel an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Ein universelles Darlehen zur Nutzung nach Belieben ist für Unternehmen nicht zu bekommen – schon allein deshalb, weil aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im Antrag begründet werden muss, wofür das Darlehen gebraucht wird. Wie Sie das Geld dann jeweils einsetzen dürfen, müssen Sie mit der Geschäftsbank individuell verhandeln.

Insolvenz sollen Sie leider auch beachten – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Auch wenn das Thema Insolvenz unangenehm ist, Sie sollen das Grundlegende darüber erfahren. Von rund 160.000 Insolvenzen in Deutschland gingen im Jahr 2007 etwa 56.000 auf das Konto von Unternehmen und ehemaligen Selbständigen. Alle anderen sind Privatinsolvenzen. Sie fragen sich, wann es für ein Unternehmen vorbei ist? Dann, wenn ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Sobald absehbar ist, dass Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, also zum Beispiel die Raten für das Darlehen nicht mehr zahlen können, wird es sehr eng für Sie.

Erleichterung nach schlaflosen Nächten
Paolo H. hatte einen kleinen Weinladen In Köln. Vor etwas mehr als drei Jahren wuchsen ihm die Schulden bei der Bank und bei den Lieferanten über den Kopf, es folgte die Insolvenz. Paolo berichtet über die Tage vor der Insolvenzanmeldung: „Die Lieferanten waren nicht bereit, die Ware zurückzunehmen. Die Bank kündigte das Darlehen sofort, nachdem die Zahlungsunfähigkeit dort bekannt wurde. Damit war der gesamte Darlehensbetrag auf einen Schlag fällig – unmöglich, das zu diesem Zeitpunkt finanziell zu bewältigen. Meine Familie und ich hatten viele schlaflose Nächte voller Sorgen und Fragen, bis die Entscheidung über das endgültige Aus gefallen war. Der Schlussstrich in Form einer Insolvenzanmeldung war dann eine Erleichterung; die Ungewissheit und die Frage, wie es bloß weitergehen soll, kann man auf Dauer einfach nicht aushalten.“

Paolo hat alle Kooperationspartner, Lieferanten und die Bank per Fax informiert und dann innerhalb weniger Tage den Laden geschlossen und das Gewerbe abgemeldet. Das Insolvenzverfahren selbst ging einigermaßen schnell über die Bühne. Und Paolo hatte Glück im Unglück. Zum damaligen Zeitpunkt wurden noch Beratungsgutscheine an insolvente Selbständige für Anwaltsleistungen vergeben. „Wie soll das ein Selbständiger in dieser Situation denn nur machen, wenn es die Beratungsgutscheine inzwischen nicht mehr gibt?“, fragt Paolo in unserem Gespräch – genau diese Ratlosigkeit erleben viele Unternehmen, denen die Pleite ins Haus steht. Trotz vieler Anfragen bei unterschiedlichen Organisationen bleibt festzuhalten: Die Hilfestellungen für insolvente Unternehmer sind dünn gesät, und nur vereinzelt findet sich echte Unterstützung.

Paolo berichtet dazu: „Der Insolvenzanwalt hat sich nicht weiter um mich gekümmert; der wird ja auf Basis der Konkursmasse bezahlt. Ich hatte eher den Eindruck, dass er daran interessiert war, für sein Honorar möglichst wenig zu arbeiten. Zu guter Letzt hat er mir noch angeboten, für etwa 1.500 Euro die Einlagerung der Akten zu übernehmen. Darüber habe ich mich so richtig geärgert, und die Kosten für den Anwalt muss ich ja schließlich im Rahmen der Insolvenz selbst tragen.“ Auch solche Erfahrungen müssen viele insolvente Unternehmer machen – die Insolvenz ist nun einmal ein lukratives Geschäft für Anwälte.

Eine Frage drängt sich aber geradezu auf: Warum hat sich Paolo nicht schon in einer früheren Phase helfen lassen? „Bei meiner Gründung war ich in einer Beratung, bei der die Mitarbeiter nicht einmal mit Excel umgehen konnten. Vielleicht hätte mir die Suche nach einem anständigen Berater geholfen, aber ich war davon so abgeschreckt. Außerdem habe ich immer gedacht, dass ich es schon alleine schaffen werde. Es lief ja auch weiter – nur am Ende ging es plötzlich ganz schnell.“ Die rasante Abwärtsentwicklung in der letzten Krisenphase ist typisch. Die meisten Betroffenen denken vorher, dass sie es noch schaffen können und dass ihnen „so etwas“ nicht passieren kann. Doch das stellt sich meist als fataler Fehler heraus.
Paolo jedenfalls kann nach vorne schauen, auch wenn es gar nicht einfach ist. „Meinem jetzigen Arbeitgeber geht es im Augenblick wirtschaftlich nicht gut, und deshalb verliere ich wieder den Arbeitsplatz – mitten in der Krise, und das ausgerechnet in einer Situation, in der ich jeden Monat gute 700 Euro zahlen muss. Aber in rund drei Jahren ist das alles vorbei, dann ist die Regelinsolvenzzeit endlich vorüber und ich bin frei von Schulden. Ich würde gerne wieder selbständig arbeiten, aber mir fehlen die Handlungs- und Entscheidungsfreiheiten. Allerdings: Ein Geschäftsmodell mit geringerem Risiko und besseren Einkünften müsste es dann schon sein. So etwas will ich nicht noch einmal erleben.“ Auch wenn es schwerfällt: Nach einem Insolvenzverfahren kann man einen neuen Anfang wagen.

Übrigens: Selbständige, die bei ihrem ersten Versuch gescheitert sind, gründen danach deutlich erfolgreicher als andere. Die Erfahrung kann sogar hilfreich beim späteren Neuaufbau einer Selbständigkeit sein – aus Fehlern wird man bekanntlich klug. Wer aus der Vergangenheit mit Insolvenz nichts gelernt hat, sollte ohnehin keine neue Selbständigkeit in Betracht ziehen.

Rechtsschutzversicherung hilft im Insolvenzfall nicht
Übernimmt vielleicht die betriebliche Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung im Insolvenzfall? Leider nein: Unsere Anfragen bei mehreren Rechtsschutzversicherungen haben ergeben, dass dieses Risiko generell bei Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen ist.

Wie eine Bank mit Liquiditätsproblemen umgeht, hängt ganz vom Ansprechpartner ab. Eine Ausnahmeregelung, beispielsweise die Aussetzung von Zahlungen oder eine Umschuldung, bedeutet für ihn viel Arbeit wegen der bankinternen Genehmigungsprozesse. Daher fällt die Bereitschaft, sich für einen Kunden einzusetzen, bei den Bankmitarbeitern unterschiedlich aus.

Geht es um Schulden bei einer Behörde, ist unter Umständen der außergerichtliche Einigungsversuch einfacher – aber nicht immer erfolgreich. Wer davon überzeugt ist, dass er sein Unternehmen noch retten kann, nimmt am besten direkt Verhandlungen mit seinen Gläubigern auf. Allerdings sollte er etwas anbieten, das mehr verspricht als ein Insolvenzverfahren. Nur so besteht überhaupt ein Anreiz für einen Gläubiger, sich mit einem Angebot zu beschäftigen, denn sein Ziel ist die Begrenzung des wirtschaftlichen Schadens.

Tipp – Verschaffen Sie sich Spielräume
Ein offensiver Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten ist wichtig. Wer sich in einer solchen Lage befindet, sollte das Gespräch mit Gläubigern suchen, um sich nach Möglichkeit Spielräume zu verschaffen. Den Kopf in den Sand zu stecken ist die schlechteste Wahl – das führt nur zu noch größeren Problemen.

Das richtige Darlehen für Sie auswählen – Tests

Nutzen Sie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung, um noch einmal über die für Sie richtige Variante nachzudenken, bevor Sie in ein Bankgespräch gehen. Befassen Sie sich mit den vorhandenen Möglichkeiten und vergleichen Sie sie. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensberater in Ihrer Region. Er kann Ihnen mit seiner Erfahrung helfen, denn er weiß, was am wichtigsten ist und wo Fallstricke lauern.

Legen Sie eine Tabelle mit mehreren Kriterien an, um die Alternativen zu vergleichen, darunter Laufzeit des Darlehens, Kosten (Zinsen, Disagio, Gebühren für die Prüfung der Antragsunterlagen, andere Gebühren), flexibler oder variabler Zins, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Einschränkungen bei den Programmen, Höchstbetrag des Darlehens, Höchstbetrag des gesamten Kapitaleinsatzes für das Vorhaben (Eigen- und Fremdkapital). Notieren Sie auch gleich die Kontaktdaten der Ansprechpartner bei den Banken.

Hierfür haben wir eine kleine Arbeitshilfe entwickelt: Eine Excel- Vorlage für den Alternativen vergleich mit Musterdaten finden Sie auf der Website: jeder-ist-unternehmer*de/darlehensvergleich als Download. Und noch ein Hinweis dazu, wenn Sie auf die Idee kommen, im Internet zu recherchieren: Der Einsatz einer Website mit Kreditvergleichen ist für Gründer/innen und kleine Unternehmen aussichtslos. Diese vergleichen nur Privatkredite, die nicht ganz so vielfältig und individuell ausfallen wie Darlehen oder Kredite für Gründer und bestehende Unternehmen. Und Privatkredite werden nicht an Gründer oder bestehende Unternehmen vergeben.

Schritt 1: Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf mithilfe des Businessplans
Finden Sie heraus, wie hoch er voraussichtlich sein wird. Es reicht, wenn Sie eine Schätzung vornehmen. Brauchen Sie beispielsweise ungefähr ¿0.000 Euro, 50.000 Euro oder eher 200.000 Euro? Der Businessplan muss /u diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgereift sein. Wenn Sie aber bei einigen Positionen noch nicht einmal abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie hier erst mal für mehr Klarheit sorgen. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie mit Ihren Schätzungen weit von der Realität entfernt liegen.

Schritt 2: Prüfen Sie Ihr Eigenkapital und Ihre Sicherheiten
Stellen Sie fest, ob Sie über nennenswerte und relevante Sicherheiten verfügen. Was Sie für das Darlehen vorweisen müssen, ist mit Ihrer Geschäftsbank zu klären. Sind kaum oder gar keine nennenswerten Sicherheiten vorhanden, bleiben Ihnen das Förderdarlehen oder die Bürgschaft, mit der Sie dann zur Bank gehen können. Wenn Sie über Eigenkapital oder Sicherheiten verfügen, schließt das übrigens ein Förderdarlehen nicht aus. Prüfen Sie deshalb auch diese Finanzierungsmöglichkeit.

Schritt 3: Recherchieren Sie die Darlehensangebote der Geschäftsbanken
Wenn Sie genügend Eigenkapital und Sicherheiten für ein Darlehen einer Geschäftsbank haben, informieren Sie sich bei Ihrer bevorzugten Geschäftsbank über die Konditionen. Notieren Sie alle Angaben und vergleichen Sie mehrere Angebote. Oft finden sich die entsprechenden Informationen auf den Websites der Geschäftsbanken. In einigen Fällen werden Sie aber keine Details über die Konditionen erfahren, solange der Businessplan nicht vorliegt. Daher sollte Ihr Businessplan zumindest als Entwurf vorliegen.

Schritt 4: Checken Sie die Förderdarlehen der KfW
Prüfen Sie, ob die KfW ein passendes Förderdarlehen für Sie anbietet. Lesen Sie dazu auf der Website der KfW alles über die jeweiligen Voraussetzungen – vor allem aber über die Betragsbegrenzung – und sammeln Sie Informationen über infrage kommende Förderdarlehen der KfW.

Schritt 5: Informieren Sie sich über die Förderdarlehen der Förderbanken der Bundesländer
Prüfen Sie, ob die Förderbank Ihres Bundeslandes ein geeignetes Förderdarlehen anbietet. Achten Sie auch hier auf Einschränkungen und sammeln Sie alle zur Verfügung stehenden Informationen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob eine Bürgschaft infrage kommt
Wenn Sie nicht über genügend Eigenkapital oder Sicherheiten verfügen, finden Sie heraus, welche Möglichkeiten bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes bestehen. Notieren Sie auch hier, welche Konditionen gelten und welche Kosten entstehen.

Schritt 7: Vergleichen Sie die Alternativen
Wenn mehrere Möglichkeiten offenstehen, vergleichen Sie die jeweiligen Konditionen und Kosten miteinander. So stellen Sie fest, welches Darlehen für Sie am vorteilhaftesten ist. Wenn Sie alle verfügbaren Daten gesammelt haben und am Ende wissen, welche konkreten Finanzierungsalternativen für Sie infrage kommen, sind Sie einen großen Schritt vorangekommen.

Priorisieren Sie die verschiedenen Möglichkeiten
Sie wissen, was Sie wollen, nun muss nur noch Ihre Bank mitspielen. Nicht jede Geschäftsbank bietet beispielsweise die Zusammenarbeit mit allen
infrage kommenden Förderbanken an. So kann es sein, dass auf Ihrer Wunschliste das Darlehen einer bestimmten Förderbank ganz oben steht, Sie
dafür aber mit einer anderen Geschäftsbank Zusammenarbeiten müssten als mit der gewünschten.

Bereiten Sie sich daher auch gleich auf Bankgespräche vor, indem Sie Prioritäten für die möglichen Alternativen vergeben. Versehen Sie Angebote, die sich sehr ähnlich sind, mit der gleichen Priorität; dadurch wird deutlich, dass die Unterschiede nur geringfügig sind. So können Sie schnell erkennen, ob in den Sondierungsgesprächen eine der Alternativen zur Sprache kommt, die Sie sich wünschen. Wenn Sie mit der Förderbank oder mit einer Bürgschaftsbank direkt in Kontakt treten können, weil diese das Förderdarlehen oder die Bürgschaft direkt vergibt, entsteht diese Frage erst gar nicht.

Tipps und Tests für den Erfolg bei Smava-Darlehen

Die meisten Unternehmer, die ein Kreditprojekt bei „smava“ einstellen, finden Geldgeber und können ihre Pläne angehen. Doch nicht jeder erreicht dieses Ziel. Sie können eine Menge tun, um die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg zu erhöhen und das Zinsniveau so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist es wichtig, sich in die Rolle der Geldgeber hineinzuversetzen und deren Motive zu verstehen. Es folgen ein paar Tipps für Sie:
• Geben Sie alle Einkünfte bei der Anmeldung an, um den bestmöglichen KDF-Indikator zu bekommen. Je besser der KDF-Indikator ausfällt, desto größer ist Ihre Chance, einen verhältnismäßig niedrigen Zins zu erreichen.

• Beschreiben Sie Ihr Kreditprojekt leicht verständlich. Wenn ein Geldgeber nicht sofort begreift, worum es geht, zieht er Ihr Kreditprojekt als Anlagemöglichkeit unter Umständen gar nicht erst in Betracht. Verwenden Sie kurze und aussagekräftige Formulierungen. Benennen Sie sehr konkret, wofür Sie den Kredit brauchen.

• Bei „smava“ lassen sich auch Bilder einstellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Wer zum Beispiel ein Gerät kaufen will, von dem die meisten Anleger noch nie etwas gehört haben, kann mithilfe eines Bildes zeigen, wozu es gebraucht wird. Wenn Sie beispielsweise ein Restaurant oder einen Laden betreiben, tragen Bilder außerdem dazu bei, dass sich andere mehr unter Ihren Aktivitäten vorstellen können.

• Auf der Website Beobach*de finden Sie Listen darüber, wie häufig es in bestimmten Personengruppen zu Kreditausfällen kommt. Erstaunlich ist: Selbständige stehen besser da als Angestellte. Nutzen Sie dieses Ergebnis und verweisen Sie in der Beschreibung Ihres Vorhabens auf die Statistiken bei beobach*de. Das zieht Anleger an, die auf Sicherheit setzen und dafür auf einen hohen Zins verzichten.

• Wenn Ihr KDF-Indikator nicht gerade glänzend ist, sollten Sie Ihre Angaben abwandeln. Sie können anhand unseres Berechnungsbeispiels ermitteln, ob eine längere Laufzeit und damit verbunden die niedrigeren Raten Ihren KDF-Indikator verändern. Eine Excel-Vorlage zur Berechnung Ihrer Kapitaldienstfähigkeit finden Sie unter jeder-ist-unternehmer*de/kdf.

• Um die Höhe des Zinssatzes realistisch einschätzen zu können, beobachten Sie im Vorfeld verschiedene Kreditprojekte. Setzen Sie dann Ihren Zins zuerst am unteren Ende an; wenn sich innerhalb weniger Tage kein Interessent findet, können Sie Ihr Angebot immer noch verbessern. Lassen Sie sich dabei ein wenig Zeit und erhöhen Sie den Zinssatz in kleinen Schritten. Damit vermeiden Sie, dass Sie mehr Zinsen zahlen als nötig.

Auch die Beschreibung Ihres Projekts spielt eine erhebliche Rolle. Dabei kommt es vor allem darauf an, den richtigen Ton zu treffen und bei Geldgebern Verständnis und Neugier für Ihr Projekt zu wecken. Die folgenden zwei Beispiele zeigen, wie es geht.

Formulierung So ist es besser
„Ich will einen teuren Kredit von einer Bank ablösen, und ich will nichts mehr mit Banken zu tun haben.“ „Ich habe derzeit einen Kontokorrentkredit zum Zins von 17 Prozent. Das war eine Notlösung, weil sich keine Bank gefunden hat, die ein Darlehen in Höhe von 8.000 Euro vergeben wollte. Ich biete Seminare an und brauchte den Betrag, um Laptops für die Seminarteilnehmer anzuschaffen. Meine Seminare sind in den nächsten Monaten schon ausgebucht; das Geld fließt aber erst in den Monaten, in denen die Seminare stattfinden. Da mich die Finanzierung in der Zwischenzeit viel kostet, möchte ich den Kontokorrentkredit gerne mit einem Darlehen von Ihnen ablösen.“
„Ich bin in der Elektrobranche tätig und will meinen Umsatz erhöhen. Das Geld brauche ich, um mein Internetmarketing auszubauen.“ „Ich bin Elektroinstallateur mit einem durchschnittlichen Gewinn von 2.500 Euro pro Monat. Weil ich noch Kapazitäten für die Erledigung weiterer Aufträge habe und am Renovierungsboom in der Baubranche teilhaben möchte, muss ich mehr Werbung betreiben. Ich möchte mich dabei auf Aktivitäten im Internet konzentrieren. Dafür ist eine neue Website notwendig, und ich will Anzeigen im Internet schalten – vielleicht kennen Sie ja die kleinen Einblendungen bei .Google‘ im rechten Seitenbereich?“

Wer mehr darüber erfahren will, welche Projekte gut und welche weniger gut ankommen, kann unter beobach*de im Internet nachschauen. Hier sind einige hilfreiche Informationen zu finden. Auf dieser Website können die Nutzer Kommentare zu den eingestellten Projekten hinterlassen; in vielen Fällen sind diese sehr aufschlussreich.

Papierkram vor dem Kredit – Einwilligungserklärung, Anlagenverzeichnis und Selbstauskunft

Um einen Kredit oder ein Darlehen zu beantragen, müssen Sie zahlreiche Formulare bei der Bank einreichen. Nicht immer ist leicht zu verstehen, wonach gefragt wird und was wo einzutragen ist.

Einwilligungserklärung
Wie schon erwähnt, holen die Banken Auskünfte bei der Schufa ein. Darüber hinaus nehmen sie die Dienste anderer Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel in Anspruch. Grundsätzlich muss die Bank Ihr Einverständnis dafür haben, und aus diesem Grund händigt sie Ihnen eine Einwilligungserklärung aus, die Sie unterschreiben müssen. In diesem Formular steht genau, welche Auskünfte die Bank einholen darf.

Anlagenverzeichnis
Um Ihnen selbst und Ihrem Ansprechpartner bei der Bank das Handling des Antrags zu erleichtern, empfiehlt es sich, ein Anlagenverzeichnis zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine Liste, in der alle Anlagen aufgeführt sind, die Sie dem Antrag beifügen. Wenn Sie die Dokumente scannen, können Sie sogar mit Seitenzahlen arbeiten. Einige Banken bieten auch Vordrucke für das Anlagenverzeichnis an, das in diesem Fall aus einer Checkliste besteht. Fragen Sie also gegebenenfalls bei der Bank Ihrer Wahl nach, ob ein solches Formular zur Verfügung steht. Ob Sie das Anlagenverzeichnis selbst erstellen oder den Vordruck der Bank verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass es übersichtlich ist und der Leser die jeweiligen Dokumente einfach und schnell finden kann.

Selbstauskunft
Mit der Selbstauskunft will die Bank Informationen über Ihre Vermögensverhältnisse gewinnen. Neben Angaben zur Person sind weitere Angaben erforderlich. Üblicherweise handelt es sich um die in der Tabelle in unserem Geldanlage-Ratgeber beschriebenen.

Die Selbstauskunft zielt grundsätzlich auf die Vermögensverhältnisse sowie Einnahmen und Ausgaben der natürlichen Person ab. Mit anderen Worten: Hier geht es um Ihre privaten Finanzverhältnisse, nicht um die des Unternehmens. Wenn also nach Leasingraten gefragt wird, gehören in dieses Formular die Raten für Ihren privaten Pkw, aber nicht die für ein Firmenfahrzeug.

Bei den Angaben rund um die privaten Vermögensverhältnisse arbeiten Banken oft auch mit Pauschalen. Tragen Sie also beispielsweise bei Ihren Lebenshaltungskosten oder bei bestehenden Versicherungen nichts ein, wird mit einem Durchschnittswert gerechnet. In Ihrem eigenen Interesse ist es sinnvoll, diese Daten selbst zu prüfen und möglichst genau zu ermitteln, damit Sie wissen, ob Ihre Einkünfte aus dem Unternehmen auch ausreichen werden. Letzten Endes dient diese Berechnung zudem dazu, Grenzwerte zu erkennen: Ist Ihr durchschnittlicher monatlicher Gewinn niedriger als die berechneten Ausgaben, ist das ein alarmierendes Zeichen, auf das Sie umgehend reagieren sollten. Wenn Sie nicht wissen, wie viel Geld Sie ausgeben, laufen Sie Gefahr, dass Sie solche Signale nicht wahrnehmen, was im schlimmsten Fall zur Pleite und zu Überschuldung führen kann.

Thema Angaben im Detail
Vorhandenes Vermögen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Betriebsvermögen, Beteiligungen, sonstiges Vermögen
Vorhandene Verbindlichkeiten Hypotheken/Grundschulden, Bankkredite, Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften, Steuerverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten
Thema Angaben im Detail
Einkommen pro Jahr Aus Gewerbebetrieb (Gewinn aus Gewerbebetrieb), aus selbständiger Arbeit (Gewinn als Freiberufler/in), aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt/Lohn aus Festanstellung), aus Beteiligungen (Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen), aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte), aus Vermietung und Verpachtung, andere Einkünfte
Ausgaben pro Jahr Lebenshaltungskosten, Mieten, Zinsen und Tilgungen, Leasingraten, Versicherungsprämien, Steuern und andere Abgaben, Bausparraten und Ähnliches, Unterhaltsleistungen, weitere Ausgaben
Bestehende

Versicherungen

Lebensversicherungen und andere Versicherungsverträge
Weitere Angaben Angaben über Mahnverfahren, Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren, Bankverbindungen usw.

Gute Tipps vor dem wichtigen Bankgespräch – Unternehmer Kredite

Wer sich bereits über Alternativen zum Darlehen informiert hat, kann entspannter ins Gespräch mit einer Bank gehen. Die Aufregung, die viele Gründer und Unternehmer vor dem ersten Bankgespräch erleben, lässt sich spürbar reduzieren, wenn man den Plan B schon in der Schublade hat.

Welche Alternativen gibt es?
Zur Finanzierung eines Unternehmens stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Doch welche Varianten kommen im Einzelfall überhaupt infrage? Die folgenden Checklisten geben Ihnen einen ersten Überblick, bevor die einzelnen Finanzierungsarten im Buch nach und nach detailliert dargestellt werden.
Noch ein Hinweis: In allen Fällen muss gewährleistet sein, dass es sich um ein aussichtsreiches Vorhaben handelt. Das muss nicht bedeuten, dass Sie mit Ihrer Geschäftsidee steinreich werden – aber für Ihren Lebensunterhalt und das Begleichen Ihrer Verpflichtungen muss es auf jeden Fall reichen. Denken Sie auch an die Zukunft; vielleicht brauchen Sie weitere Mittel, zum Beispiel, um Ihr Geschäft später auszubauen. Wenn Sie die Checklisten durchgehen, entscheiden Sie am besten zunächst nur nach den Fakten. Lesen Sie dann in den entsprechenden Unterkapiteln nach, was die Finanzierungsarten jeweils ausmacht und was im Einzelnen zu beachten ist.

Eine solide Basis: mittel- bis langfristige Finanzierungen
Finden Sie mithilfe der folgenden Checkliste heraus, welche mittel- bis langfristigen Finanzierungen – also Finanzierungen mit einer Laufzeit von vier Jahren oder mehr – für Sie infrage kommen könnten.

Gute Tipps vor dem wichtigen Bankgespräch - Unternehmer Kredite2

Die mittel- bis langfristige Finanzierung eignet sich für die Finanzierung von Ausgaben, deren Gegenwert Sie nicht innerhalb von einigen Wochen oder Monaten erwirtschaften können. Dazu gehören typischerweise Investitionen wie die Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch Betriebsmittel wie Personalkosten oder Mietkosten. Wenn Sie einen kleinen Betrag unter 10.000 Euro mittel- bis langfristig finanzieren wollen, sollten Sie zuerst bei der Förderbank Ihres Bundeslandes nachfragen. Dort gibt es vereinzelt spezielle Angebote zu attraktiven Konditionen für „das kleine Darlehen“.

Gute Ergänzung: kurzfristige Finanzierungen
Kurzfristige Finanzierungen stellen oft eine sinnvolle Ergänzung zu mittel- und langfristigen Finanzierungen dar. Sie können auch die Basis der Finanzierung sein, wenn keine weiteren Mittel gebraucht werden. Lassen Sie sich aber nicht dazu verleiten, diese Finanzierung dauerhaft einzusetzen. Nur das Factoring ist für den Einsatz über mehrere Jahre hinweg geeignet. Mit der folgenden Checkliste können Sie infrage kommende kurzfristige Finanzierungen ermitteln.

Gute Tipps vor dem wichtigen Bankgespräch - Unternehmer Kredite3

Es gibt eine ganze Reihe von Finanzierungsinstrumenten, die für kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungen geeignet sind. Prüfen Sie, welche dieser Alleskönner für Sie infrage kommen könnten und ob Sie diese eher als kurz-, mittel- oder langfristige Lösung einsetzen wollen. Erstellen Sie auch gleich noch eine Übersicht, welche dieser Alternativen Sie als Basis oder als Ergänzungsfinanzierung ins Auge fassen wollen. Damit wissen Sie, aus welchen Bausteinen sich Ihre Finanzierung zusammensetzen kann. Im weiteren Verlauf dieses Buchs werden Sie nach und nach mehr über die einzelnen Möglichkeiten erfahren. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass einzelne Bausteine doch nicht das Richtige für Sie sind – mit Ihrer Alternativen Auswahl sind Sie für diesen Fall aber gut gewappnet.

Gute Tipps vor dem wichtigen Bankgespräch - Unternehmer Kredite4

Tipp
Checken Sie Ihre Kapitaldienstfähigkeit
Ihre Bank und andere Institutionen berechnen Im Rahmen des Darlehensantrags auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Hierbei wird geprüft, wie hoch das Nettoeinkommen ist, das für Ihre zukünftigen und laufenden Verpflichtungen aus Finanzierungen zur Verfügung steht. Auf der Website jeder-lst-unternehmer*de/kdf finden Sie eine Excel-Vorlage, mit der Sie dies selbst ermitteln können. Am besten tun Sie das, bevor Sie ein Darlehen aufnehmen oder eine andere Finanzierung vereinbaren. Das gilt auch, wenn es um eine Ergänzungsfinanzierung geht. Darüber hinaus ist die regelmäßige Überprüfung Ihrer Finanzsituation mit diesem Instrument sinnvoll, um eventuelle Probleme schon Im Vorfeld zu erkennen.

Einfach flexible Kredite nehmen – Leasing, Miete und Pacht

Leasing-, Miet- und Pachtverträge eignen sich im Rahmen einer Existenzgründung insbesondere dann, wenn die Investitionskosten zum Zeitpunkt der Gründung möglichst gering gehalten werden sollen. Der Finanzierungsbedarf, der durch ein Darlehen abgedeckt werden muss, kann hierdurch verringert werden. Nichtsdestotrotz belasten Leasing, Miete und Pacht in den Jahren der Laufzeit des Vertrags die Liquidität – es handelt sich also um eine Verteilung der Investitionskosten über mehrere Jahre. Wenn Sie eine Existenz gründen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen, sollten Sie bei Leasing-, Miet- oder Pachtverträgen auf maximale Flexibilität achten. Stellen Sie sich folgende Frage, bevor Sie unterschreiben: „Komme ich gegebenenfalls aus dem Vertrag wieder heraus?“ In welchen Fällen Leasing, Miete oder Pacht vorteilhaft sein können, zeigt folgende Übersicht.

Vertragsart In welchen Fällen ist der Einsatz sinnvoll?
Leasingvertrag Zur Senkung hoher Investitionskosten für einzelne Wirtschaftsgüter und um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen, wenn es um Reparatur und Wartung solcher Wirtschaftsgüter geht. Geeignet für Gründer und bestehende Unternehmen.
Mietvertrag Sinnvoll, um hohe Investitionskosten für den Kauf von Immobilien zu vermeiden (Gewerbemiete) oder wenn einzelne Wirtschaftsgüter nur hin und wieder gebraucht werden (zeitweise Miete von Gegenständen). Zusätzlich kann eine Mietbürgschaft die Startinvestitionen bei Vorhaben mit hoher Mietkaution reduzieren. Geeignet für Gründer und bestehende Unternehmen.
Pachtvertrag Sinnvoll, um hohe Investitionskosten für den Kauf von Immobilien zu vermeiden und wenn vorhandene immaterielle Werte, zum Beispiel eine Marke, genutzt werden sollen. Mit dem Pachtvertrag Ist weiterhin die Vereinbarung von umsatzabhängigen Zahlungen möglich. Geeignet für Gründer und bestehende Unternehmen,

Leasing
Leasing ermöglicht es, die Anschaffung von Investitionsgütern zu finanzieren. Dabei stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum ein Wirtschaftsgut zur Verfügung. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer regelmäßige Beträge an den Leasinggeber. Was den meisten Menschen aus dem privaten Lebensbereich nur für Pkws bekannt ist, kann im Geschäftsleben für unterschiedlichste Wirtschaftsgüter, zum Beispiel PCs, Maschinen und Kücheneinrichtungen der Gastronomie, eingesetzt werden. Auskünfte über die Konditionen fürs Leasing erhalten Sie beim Hersteller oder Händler, der das benötigte Wirtschaftsgut verkauft – also beispielsweise bei einem Fachhändler für (»astro-Einrichtungen.

Zusätzlich gibt es Unternehmen, die sich auf Leasing spezialisiert hallen. An sie können Sie sich wegen eines Angebots für ein Wirtschaftsgut wenden. Diesen Service bieten auch viele Geschäftsbanken an. Allerdings ist Leasing meist erst ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich; die Finanzierung von größeren Anschaffungen kann auf diese Weise deutlich schneller vonstatten gehen als mit einem Darlehen. Die vertraglichen Vereinbarungen beim Leasing können sehr unterschiedlich ausfallen. Bei kurzen Laufzeiten beispielsweise kommt das Finance-Leasing infrage, das kurzfristig gekündigt werden kann. Beim Operate-Leasing ist hingegen innerhalb einer vereinbarten Grundmietzeit meist keine Kündigung möglich, es eignet sich deshalb nur für langfristige Leasingverträge. Beim Leasingvertrag ohne Optionsrecht läuft der Leasingvertrag aus, und das Wirtschaftsgut geht ins Eigentum des Leasinggebers zurück. Dagegen kann beim Leasingvertrag mit Kaufoption der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrags entscheiden, ob er das geleaste Gut kaufen will. Und beim Leasingvertrag mit Mietverlängerungsoption kann der Leasingnehmer zum Ende der Laufzeit entscheiden, ob er ihn verlängern will.

Kosten und Erleichterungen
Meist sind mit dem Leasing höhere Kosten verbunden als mit anderen Finanzierungsformen. Allerdings profitieren Leasingnehmer davon, dass ihnen das Wirtschaftsgut meist nicht gehört. Die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren liegt damit beim Leasinggeber. Kosten für Wartungen und Reparaturen entfallen also. Die Entscheidung für das Leasing kann dazu beitragen, die eigenen Nerven zu schonen und schwer kalkulierbare Reparatur- und Wartungskosten zu vermeiden.

Wie ein Leasinggut in der Steuererklärung zu handhaben ist, hängt von der Art des Leasings ab. Je nachdem, ob die Vereinbarung eher einer Miete oder einem Kauf ähnelt, wird es in einigen Fällen Ihrem Vermögen zugerechnet, in anderen dem des Leasinggebers. Ein Leasing ist eher mietähnlich, wenn sich der Leasinggeber um die Wartung und die Reparaturen kümmert oder wenn das Leasinggut nach Ablauf des Vertrags einfach zurückgegeben wird. Dann wird das Leasinggut dem Vermögen des Leasinggebers zugerechnet. Bei Ihnen fallen die Kosten für die Leasingraten unter die laufenden Kosten und gehören nicht zu den Investitionen. Damit entstehen bei Ihnen keine Abschreibungen. Liegt die Leasingrate über dem Abschreibungsbetrag beim Kauf des Gegenstands, kann das Leasing also auch steuerliche Vorteile haben. Wie ein Leasingvertrag steuerlich zu behandeln ist, geht aus den Details darin hervor – fragen Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater; auch der Leasinggeber kann hierüber oft Auskunft geben.

Miete
Den Mietvertrag kennen wir fast alle aus dem privaten Lebensbereich, das typische Beispiel ist der für die Mietwohnung. Daneben gibt es auch kurzfristige Mietverträge. Viele Dinge wie beispielsweise Beamer, Licht- und Tontechnik, Gerüste oder Maschinen für den Hausbau können bei spezialisierten Anbietern für einen begrenzten Zeitraum gemietet werden. Bei vielen Gründern und Unternehmern, die auf einen guten Standort nicht verzichten können, treiben Mietkautionen die Kosten beim Start oder bei einem Umzug in die Höhe. Wer diese Kosten reduzieren will, kann sich nach einer Mietbürgschaft durch eine Bank umsehen. Die Bank übernimmt dann gegenüber dem Vermieter die Zusicherung, für Zahlungsausfälle des Mieters aufzukommen; eine Kautionszahlung entfällt. Die Zinsen für eine Mietbürgschaft sind oftmals deutlich geringer als die für ein Darlehen – und sie bleiben immer gleich, solange eine Bürgschaft bestehen bleibt. Der geringere Zins und das hohe Risiko für die Bank führen dazu, dass diese Lösung oft erst gar nicht genannt wird. Sie sind deshalb gefordert, aktiv danach zu fragen. Erklärt sich eine Bank bereit, eine solche Mietbürgschaft zu übernehmen, wird der Gründer oder Unternehmer vor der endgültigen Zusage wie beim Darlehensantrag überprüft.

Pacht
Die Pacht ist der Miete sehr ähnlich. Während sich der Mietvertrag jedoch nur auf Sachen bezieht, kann bei der Pacht auch ein Recht Gegenstand des Vertrags sein. Bei der Verpachtung einer Gaststätte stehen also dem Pächter die Räume und die Einrichtung zur Verfügung. Zudem hat er ein Anrecht auf den Ertrag aus der verpachteten Gaststätte und darf unter Umständen den bisherigen Namen der Gaststätte nutzen – das kann beispielsweise -sinnvoll sein, wenn diese bereits bekannt und erfolgreich ist. Im Gegenzug zahlt er eine Pacht oder einen sogenannten Pachtzins. Während bei der Miete monatlich gleiche Beträge üblich sind, kann die Höhe des Pachtzinses vom erwirtschafteten Umsatz abhängen. Eine solche Regelung bietet mehr Flexibilität für Gründer oder Unternehmer als die Miete.

Tipps-Weitere Maßnahmen für mehr Flexibilität
Wer für die Flexibilisierung seiner Kosten noch mehr tun will, kann zum Beispiel Umsatzbeteiligungen anstelle eines Festpreises vereinbaren: Stellen Sie sich vor, dass Sie für eine Veranstaltung einen Raum anmieten. Dann könnten Sie statt der Miete eine Umsatzbeteiligung aushandeln. Im besten Fall wird der Besitzer des Raumes für den Erfolg dieser Veranstaltung mehr arbeiten und sich bei der Werbung etwas stärker ins Zeug legen. Im Einzelhandel sind sogenannte Shop-in-Shop-Systeme möglich. Hierbei werden die Waren verschiedener Hersteller in einem Laden angeboten. Jeder Hersteller bekommt dann sozusagen seine eigene Ecke. Die Waren werden vom Betreiber des Ladengeschäfts erst dann bezahlt, wenn er sie verkauft hat. Das senkt die Investitionen, und man bleibt nicht auf Ladenhütern sitzen.

Weitere Hilfe im Fall einer Insolvenz Ihres Unternehmens

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, sollte schnellstmöglich Hilfe an Bord geholt werden. Ein guter Ratgeber kann Ihnen viele äußerst unangenehme Erfahrungen ersparen – es ist so schon schlimm genug. Wir zeigen nun auf, wohin Sie sich in welchem Fall wenden können. Die Liste soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Selbständige mit ihren Problemen mehr oder weniger alleine dastehen. Nicht immer findet sich eine Anlaufstelle. Insbesondere wenn gar kein Geld mehr vorhanden ist, wird es schwierig für die Betroffenen.

Kostenlose Schuldnerberatungen
Hier bekommen ehemalige Selbständige Unterstützung, die unter die Regelungen der Privatinsolvenz fallen.

Private Schuldenregulierer
Sie werben oft in Tageszeitungen in der Rubrik „Stellenanzeigen“ und bieten Dienste für jeden, der Schulden hat. Dabei ist große Vorsicht geboten, denn auch viele nichtseriöse Anbieter tummeln sich hier. Achten Sie darauf, dass ein Schuldenberater eine Anerkennung nach § 305 Insolvenzordnung hat; Steuerberater und Anwälte verfügen generell darüber. Allerdings gibt es unseriöse Schuldenregulierer, die mit einem Anwalt oder einem Steuerberater als Strohmann werben. Fragen Sie in solchen Fällen, ob Ihr Ansprechpartner tatsächlich der besagte Anwalt oder Steuerberater ist. Wenn Sie ihn nicht persönlich zu Gesicht bekommen, sollten Sie besser auf Abstand gehen.

Anwälte und Steuerberater
Im Rahmen einer Insolvenz sind Anwälte und Steuerberater auch beratend tätig. Das Problem: Meist ist kein Geld da, um ihre Dienste zu bezahlen. Fragen Sie daher einen Anwalt, ob es möglich ist, Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Beratungskostenhilfe erfolgt in Form eines Beratungsscheins, der Menschen mit geringem Einkommen vom Amtsgericht ausgestellt werden kann. Damit können dann die Anwaltskosten für die Beratung im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens abgerechnet werden. Allerdings wurde diese Lösung 2006 bei den meisten Amtsgerichten abgeschafft. Fragen Sie also bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nach. Die Beratung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens kostet üblicherweise mehrere hundert Euro oder sogar mehr, und ohne Beratungsschein müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Rechtsberatungen beim Amtsgericht
Sie bietet Hilfe bei rechtlichen Fragen. Diese Dienstleistung kostet meist nur ein wenig oder kann über die Beratungskostenhilfe finanziert werden.

Arbeitslosenberatung
Wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Selbständigkeit arbeitslos sind, können Sie auch bei Arbeitslosenberatungen Unterstützung finden. Diese Dienstleistung wird oft als kommunales Angebot oder auch von gemeinnützigen Organisationen angeboten.

Kammern
Für ihre Mitglieder bieten die Kammern rechtliche Beratungen an. Besonders gut sind die Handwerkskammern organisiert, die auch Rechtsberatungen in Sachen Insolvenzrecht durchführen – oft sogar kostenlos.

Berufsverbände
Auch sie bieten vereinzelt Hilfe. Fragen Sie bei Ihrem Berufsverband nach, ob man Ihnen dort helfen kann.

Internet
Aktuelle Informationen mit umfangreichen Ratgebern rund um die Themen Insolvenz und Verschuldung finden Sie im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen:
• bag-sb*de
• forum-schuldnerberatung. de
• meine-schulden*de
• meine-schuldnerberatung*de
• gib.nrw*de
• callnrw*de

Wer sich hierhin wendet, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Die Beratungen werden meist von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt.

Tipps – Informieren Sie sich über Aktuelles
Sie haben nun die wichtigsten Dinge rund um die Insolvenz erfahren. Die rechtlichen Regelungen können sich allerdings jederzeit ändern. Eine Reform des Insolvenzrechts wird schon lange erwartet – ist aber bisher nicht erfolgt. Kommen wird sie auf jeden Fall; die Frage ist nur, wann. Informieren Sie sich deshalb unbedingt über die aktuellsten Regelungen, falls Sie von Zahlungsunfähigkeit betroffen sind.