Beruf, Berufliche Bildung, Berufsausbildung und Berufsausbildungsbeihilfe – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Beruf
die auf Ausbildung bzw. auf spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen gegründete, auf Dauer angelegte, sinnerfüllte innere Bindung einer Person an einen Kreis von Tätigkeiten aus der arbeitsteilig strukturierten Wirtschaft. Mit dem Beruf wird die Erwartung verbunden, als Arbeitnehmer ein dauerhaftes geregeltes Einkommen erzielen zu können. Im Unterschied dazu wird mit Job meist eine mehr oder weniger vorübergehende Erwerbstätigkeit bezeichnet. – Siehe auch Berufswahl.

Berufliche Bildung
der gesamte Bereich der Ausbildung, der im beruflichen Bildungswesen stattfindet (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsakademien usw.) und berufsbezogene Inhalte vermittelt. Der Gegensatz ist die allgemeine Bildung. Zur b. B. gehören auch die Berufsausbildung (Erstausbildung), die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. – Siehe auch Berufswahl.

Berufsausbildun
Ausbildungsgang, der eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Sie hat außerdem den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen; damit ist i. d. R. die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemeint. Es gibt ca. 370 staatlich anerkannte Ausbildungs-gänge in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz, das Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Rahmen des dualen Systems festlegt.

Berufsausbildungsbeihilfe
Zuschuss, der gewährt wird, wenn eine Ausbildung scheitern würde, weil ein Ausbildungsplatz in sehr großer Entfernung vom Wohnort der Eltern liegt. Die monatliche Zahlung vom Arbeitsamt wird für den Lebensunterhalt und die Fahrt-kosten gewährt. Auch Teilnehmer an berufsvorbereitenden Lehrgängen haben Anspruch auf diese Leistungen.

Beschaffung, Beschäftigung und Beschäftigungsförderungsgesetz – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Beschaffung
diejenigen Tätigkeiten eines Unternehmens, die darauf gerichtet sind, alle für die Leistungserstellung notwendigen Produktionsfaktoren zu erlangen und bereitzustellen. Im weiteren Sinn zählen zur B. Anlagegüter (Betriebsmittel), Material, Arbeitskräfte, Kapital, Dienstleistungen (Steuer- und Betriebsberatung, Schulung), Rechte, externe Informationen, im engeren Sinn Sachgüter (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Halbfabrikate) und Dienstleistungen (einschließlich Rechte und Informationen). In der Praxis werden die Begriffe B. und Einkauf gleichbedeutend verwendet, über die B. hinaus geht die Materialwirtschaft. Ziel der B. ist es, die benötigten Güter in richtiger Qualität und Menge, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, zu möglichst geringen Beschaffungskosten, einschließlich der Bezugskosten und Lagerhaltungskosten, bereitzustellen. Um die benötigten Produktionsfaktoren zu beschaffen, müssen sich die Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt umsehen, auf dem die infrage kommenden Lieferanten diese anbieten.

Beschäftigung
die tatsächliche Auslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazität durch die Faktoren Arbeit und Kapital. Bezogen auf den Produktionsfaktor Arbeit ist B. das Gegenteil von Arbeitslosigkeit. Beschäftigungserhöhungen führen somit zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit in der Volkswirtschaft. Umgekehrt vergrößern Beschäftigungs-rückgänge die Arbeitslosigkeit. Ein Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik ist die Erreichung eines möglichst hohen Beschäftigungsstands (Vollbeschäftigung). Beschäftigungsveränderungen in einer Volkswirtschaft ergeben sich z.B. durch Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, durch Änderungen des Reallohns oder der Produktivität.

Beschäftigungsförderungsgesetz
1985 beschlossenes Gesetz, welches zum 2001 durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz abgelöst wurde. Beschäftigungsgesellschaft: Einrichtung, die in strukturschwachen Regionen Erwerbspersonen, die sonst arbeitslos wären, weil sie in nicht wettbewerbsfähigen Betrieben gearbeitet haben, beschäftigt, umschult oder weiterbildet. B. werden von der öffentlichen Hand, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und in den neuen Bundesländern von der Treuhandanstalt getragen und damit ganz oder teilweise öffentlich finanziert.

Bund der Steuerzahler, BdV und BA – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bund der Steuerzahler
private Einrichtung, die überparteilich und gemeinnützig die Interessen der Steuerzahler gegenüber dem Staat vertritt. Zu ihren Aufgaben zählt auch, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung anzumahnen und Fälle öffentlicher Verschwendung aufzuzeigen. Sitz des B.d.S. ist Wiesbaden. steuerzahler*de

Bund der Versicherten
BdV gemeinnütziger, 1982 gegründeter Verein, der v.a. Verbraucheraufklärung für alle Fragen des Versicherungswesens betreibt, u.a. durch Information sowie Beratung durch Juristen und Versicherungsberater. Daneben führt der BdV Musterprozesse. bundderversicherten*de

Bundesagentur für Arbeit
BA die oberste Behörde der Arbeitsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Hauptaufgabe der BA nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches ist die Förderung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Monatlich legt die BA einen Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt vor. Die Leistungen der BA bestehen v. a. aus der Zahlung von Entgeltersatzleistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, den Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik sowie der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung (2002 z.T. privatisiert). Die Finanzierung der Leistungen der BA erfolgt durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung, wobei der Bund verpflichtet ist, ein aufgetretenes Defizit auszugleichen. Ferner gewährt die BA im Auftrag des Bundes als Familienkasse Kindergeld. Sie hat auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und im Rahmen des Schwerbehindertenrechts.
arbeitsagentur*de

Anlagemotiv, Anlagevermögen und Anlegerschutz und was das bedeutet – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Anlagemotiv
Ein wichtiger Punkt bei der Anlageberatung ist die Auslotung des jeweiligen A. beim Kunden. Kreditinstitute sind verpflichtet, von ihren Kunden Angaben zu verlangen über ihre Erfahrungen oder Kenntnisse in Geschäften, die Gegenstand von Wertpapierdienst-leistungen sein sollen, über ihre mit den Geschäften verfolgten Ziele, ihre finanziellen Verhältnisse und ihre jeweilige Risikobereitschaft.

Anlagevermögen
alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben diesen Sachanlagen gehören in Großunternehmen auch Finanzanlagen wie Beteiligungen sowie immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen zum Anlagevermögen. Zusammen mit dem Umlaufvermögen bildet das A. im Wesentlichen die Aktivseite der Bilanz.

Anlegerschutz
Der Gesetzgeber versucht, Anleger und Sparer durch gesetzliche Vorschriften vor Verlusten, die durch unsachgemäße, betrügerische und irreführende Informationen entstanden sind, zu schützen. Das Aktiengesetz, das Börsengesetz und das Gesetz über Kapitalgesellschaften sowie die Prospekthaftung beinhalten Regelungen darüber, wie Anleger zu beraten sind. – Siehe auch Anlageberatung.

Bluechip, Boden und Bogen – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Bluechip
amerikanischer Börsenaus-druck für die Aktien von besonders substanz- und ertragsstarken Unternehmen in Anlehnung an die blauen Jetons beim amerikanischen Pokerspiel und ein international gebräuchliches Synonym für die großen, populären Standardwerte des Aktienmarkts.

Boden
ein Produktionsfaktor neben Arbeit und Kapital. B. gilt wie Arbeit als ursprünglicher (originärer) Produktionsfaktor. Der Faktor B. umfasst die Erdoberfläche, die Bodenschätze als stand ortgebundene Rohstoffe, die naturgegebenen Energiequellen und das Klima. Die besondere Einkommensart, die durch den wirtschaftlichen Einsatz des B. erzielt wird, heißt Grundrente oder Bodenrente (bzw. Pachtzins, wenn der Eigentümer den B. nicht selber nutzt). B. als Produktionsfaktor unterscheidet sich von den anderen durch Unbeweglichkeit, grundsätzliche Unvermehrbarkeit und (in seiner Eigenschaft als Standort) durch die fehlende Abnutzung.

Bogen (Erneuerungsschein)
eine Wertpapierurkunde, in der bei Aktien Gewinnanteilscheine (Dividendenscheine) und bei festverzinslichen Wertpapieren Zinsscheine verbrieft sind. Jeder B., der ferner einen Talon enthält, sollte aus Sicherheitsgründen getrennt von der eigentlichen Wertpapierurkunde, dem Mantel, aufbewahrt werden.

Assessment-Center, Asset Backed Security und Audit – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Assessment-Center
ein spezielles Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter, das von größeren Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird, um ein umfassendes Bild von den Bewerbern für eine Stelle zu erhalten. Nach einer Vorauswahl (Test) werden mehrere Bewerber gemeinsam zu einem Auswahlverfahren eingeladen; in mehrtägigen Veranstaltungen werden Fertigkeiten wie Sorgfalt, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Kritikfähigkeit, Kreativität und Flexibilität in bestimmten gruppenbezogenen Aufgabenstellungen abverlangt, um den am besten geeigneten Bewerber herauszufinden.

Asset Backed Security
Abk. ABS: eine Anleiheform. ABS sind Wertpapiere oder Schuldscheine wie etwa Hypothekarkredite, deren Zahlungsansprüche durch einen Bestand gleichartiger Forderungen gedeckt werden.

Audit
– die Begutachtung der Arbeit eines Betriebs hinsichtlich ihres Qualitätsmanagements oder beim Öko-Audit hinsichtlich des Umweltmanagements durch ein neutrales, anerkanntes Institut. Bei Bestehen der Überprüfung erhält das Unternehmen ein Zertifikat
(Urkunde). Dieses Verfahren wird auch Zertifizierung genannt.
-Revision.

Beteiligungsfinanzierung, Betrieb und Betriebliche Altersvorsorge – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Beteiligungsfinanzierung
Form der Außen- und Eigenfinanzierung, wobei Eigenkapital durch Geld- oder Sacheinlagen von Gesellschaftern eines Unternehmens beschafft wird; die Kapitalgeber werden Miteigentümer. Die B. erfolgt bei einer AG durch Ausgabe neuer Aktien, bei der GmbH durch Übernahme von Anteilen am Stammkapital, bei Personengesellschaften durch Einlagen der Gesellschafter.

Betrieb
eine organisierte Wirtschaftseinheit, die Güter bzw. Leistungen erstellt und auf Märkten anbietet. Unter dem Begriff Betrieb wird häufig die technisch-organisatorische Einheit verstanden, unter Unternehmen eher die juristisch-finanzielle Einheit. B. können nach verschiedenen Merkmalen
eingeteilt werden, z.B. nach der Art der Betätigung in Sachleistungs- und Dienstleistungsbetriebe oder nach Fertigungsverfahren in B. mit Massen-, Sorten-, Serien- oder Einzelfertigung. Betriebsintern werden die Funktionsbereiche Beschaffung, Leistungserstellung, Leistungsverwertung sowie Investition und Finanzierung unterschieden. Diesem Leistungssystem steht das Lenkungssystem gegenüber mit den Bereichen Rechnungs-, Informations und Personalwesen sowie Management (Unternehmensführung).

Betriebliche Altersvorsorge
ein Bestandteil der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge. Die b. A. umfasst alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung seiner Arbeitnehmer, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Die Leistungen der b. A. können sowohl laufende sein, nämlich Renten, als auch einmalige Kapitalzahlungen im Versorgungsfall (Direktversicherungen). Der Arbeitgeber bedient sich zur Erfüllung der Leistung eines Lebensversicherungsunternehmens oder Sozialversicherungsträgers. Im Versorgungsfall richtet sich der Anspruch nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen den Versicherer. Der Arbeitgeber muss die Voraussetzung dafür schaffen (Zahlung der Beiträge), dass die Verpflichtung erfüllt werden kann. Durch die Rentenreform 2001 wird die b. A. gefördert.

Arbeitnehmer erhalten einen individuellen Anspruch auf b. A. aus ihrem Entgelt, indem sie auf bestimmte Teile ihres Lohns oder Gehalts verzichten und durch den Arbeitgeber in Direktversicherungen, Pensionskassen oder -fonds einzahlen lassen (Entgeltumwandlung). Dieser Anspruch auf b. A. wird staatlich gefördert und kann durch den Arbeitsvertrag, aber auch durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge näher geregelt werden.

Bewertung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Bewertung
die Zuordnung einer Geldgröße zu bestimmten Gütern oder Handlungsalternativen. Die Wertansätze im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und-Verlust-Rechnung) gründen sich gemäß handels- und steuerrechtlicher Vorschriften auf Anschaffungskosten, Herstellungskosten,
Teilwert und gemeinen Wert. Die Kostenrechnung legt den Tageswert zugrunde, um nicht Scheingewinne oder -Verluste auszuweisen, oder Verrechnungspreise. Bei der B. ganzer Unternehmen werden meist der Substanzwert und der Ertragswert herangezogen. Bewertungsgrundsätze dienen dazu, den gesetzlichen Regeln des HGB und der Abgabenordnung zu entsprechen, die Unternehmensführung wirklichkeitsnah zu informieren und Gläubiger und Gesellschafter zu schützen. So darf ein Grundstück, das 1981 für 500 000 € gekauft wurde, heute nicht mit einem vielleicht zu erzielenden Verkaufspreis von 10 Mio. € in die Bilanz eingesetzt werden. Es würde ein Wert dargestellt, der beim tatsächlichen Verkauf dann doch nicht erreicht wird.

Die Grundlage jeder B. bildet deshalb das Vorsichtsprinzip. Im Einzelnen gelten folgende Bewertungsgrundsätze:
– Nicht abnutzbare Anlagegüter wie Grundstücke sind höchstens mit den Anschaffungskosten zu bewerten (hier also mit 500 000 Euro). Ein
niedrigerer Wert muss angesetzt werden, wenn z.B. ein Grundstück durch Dioxine verseucht ist. Die Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
– Abnutzbare Anlagegüter wie Maschinen, Fuhrpark, Gebäude werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet (Niederstwertprinzip). Außerplanmäßige Abschreibungen sind vorzunehmen, um diese Wirtschaftsgüter mit dem tatsächlichen Marktwert zu bemessen (strenges Niederstwertprinzip). Der dann bilanzierte Wert ist nach dem Einkommensteuergesetz der Teilwert. Verliert ein PC durch den technischen Fortschritt so viel an Wert, dass der Buchwert von 6 000 auf heute 2 000C fällt, so sind 4000€ außerplanmäßig auf den Teilwert von 2 000 € abzuschreiben, der in der Bilanz dargestellt wird.
– Güter des Umlaufvermögens (z.B. Stahl, Holz) können handelsrechtlich nach verschiedenen Verfahren bewertet werden, sofern die Ergebnisse nicht gegen das strenge Niederstwertprinzip verstoßen. Allgemein üblich ist das Durchschnittsverfahren, d. h., der Durchschnittspreis der angeschafften Güter wird errechnet.
– Schulden sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; nach dem Höchstwertprinzip ist der höhere Tageswert anzusetzen.

Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsfreibetrag und Ausbildungsplatzabgabe und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ausbildungsbeihilfe
von öffentlicher und privater Seite gezahlte Leistungen, die Personen in der Ausbildung fördern. Die bekanntesten öffentlichen Hilfen sind BAföG und Hilfen vom Arbeitsamt im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik. Private A. leisten Stiftungen wie die Studienstiftung des Deutschen Volkes, Stiftungen der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der politischen Parteien.

Ausbildungsfreibetrag
Hat ein Steuerpflichtiger Kinder in Ausbildung, die nicht zu Hause wohnen und älter als 18 Jahre sind, kann ein Freibetrag in Anspruch genommen werden, der sich seit dem 1. 1. 2002 zwischen 924 € und 2 148 € (bei auswärtiger Unterbringung) pro Jahr beläuft. Der A. wird gezahlt, bis das Kind die Ausbildung beendet hat oder bis es 27 Jahre alt ist. Die Ausbildungskosten müssen nicht nachgewiesen werden.

Ausbildungsplatzabgabe
Abgabe, die von allen Betrieben mit mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu entrichten sein soll, wenn diese die gesetzlich festgelegte Quote von Auszubildenden nicht erfüllt haben; die Quote liegt zurzeit bei 7%, d.h., ein Betrieb muss pro 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sieben Auszubildende aufweisen. Die A. soll einen Anreiz für Betriebe schaffen, neue Ausbildungsplätze einzurichten – und damit den Trend des immer geringer werdenden Angebots an Lehrstellen umkehren. Das Aufkommen aus der A. soll wiederum zur staatlichen Förderung von Lehrstellenangeboten genutzt werden. Die Einführung der A. wurde im Mai 2004 vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch aufgrund der Ablehnung der Wirtschaft zunächst gestoppt. Dies geschah in der Erwartung, dass die Wirtschaftsverbände ihre Zusage gegenüber der Bundesregierung, bis 2007 jährlich 30 000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen (sog. Ausbildungspakt), auch ohne den Einsatz dieses finanziellen Lenkungsinstruments verwirklichen wird.

Beschäftigungsgrad, Beschäftigungspolitik und Beschäftigungsverbote – Wirtschaftsbegriffe Liste

Beschäftigungsgrad
das Verhältnis von tatsächlicher Beschäftigung zur möglichen Beschäftigung bzw. Kapazitätsausnutzung als Prozentsatz:
Beschäftigungsgrad in %: genutzte Kapazität x 100 / mögliche Kapazität
Die theoretisch mögliche Kapazität (Beschäftigung zu 100%) ist nicht der wirtschaftlich optimalen Kapazität (z.B. Vollbeschäftigung bei 85%) gleichzusetzen. Gemessen wird die Beschäftigung in Produktionsmengen, Arbeits- oder Maschinenstunden.

Beschäftigungspolitik
der Einsatz von Maßnahmen der Wirtschaftspolitik, die das Ziel haben, Vollbeschäftigung zu erreichen. Unterschieden wird zwischen angebotsorientierter Beschäftigungspolitik (z.B. durch Verbesserung der Investitionstätigkeit der Unternehmen) und nachfrageorientierter Beschäftigungspolitik, bei der zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Volkswirtschaft z.B. auf höhere staatliche Investitionen oder Beschäftigungsprogramme sowie auf die Steigerung der Nachfrage z.B. durch steuerliche Entlastungen von privaten Haushalten gesetzt wird.

Beschäftigungsverbote
Solche Verbote gelten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich für alle Arbeitnehmergruppen (Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts vom 30.7. 1996), für jugendliche Arbeitnehmer bei bestimmten Arbeiten und zu bestimmten Zeiten
gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz ( Arbeitsschutz) sowie für werdende Mütter nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes ( Mutterschutz).