Home » Wirtschaftslexikon » G H I » Gesetz zur Beschleunigung, Gewährleistungsanspruch und Gewerbe – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gesetz zur Beschleunigung, Gewährleistungsanspruch und Gewerbe – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Das am 1. 5. 2000 in Kraft getretene Gesetz soll die Zahlungsmoral verbessern und v.a. Unternehmen des Handwerks durch Beschleunigung des Mahnverfahrens schneller zur Rechnungssumme verhelfen. Kleinere Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht mehr, die Bezahlung der Handwerkerrechnung ganz abzulehnen.

Gewährleistungsanspruch
ein Recht aus dem Kaufvertrag, wenn eine Mängelhaftung auftritt. Rechtsmängelhaftung ist die Gewährleistung für die Freiheit von rechtlichen Mängeln, die den Verkäufer daran hindern, dem Käufer das volle lastenfreie Eigentum an der verkauften Sache zu verschaffen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bei der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer einer Sache dafür, dass
– Bei Gefahrenübergang die Sache nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder zu dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern;
– Der Sache keine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Gewerbe
jede selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgeübt wird in der Absicht, Gewinn zu erzielen. Gewerbebetriebe sind z.B. Unternehmen der Industrie, des Handels, des Handwerks und des Verkehrs. Nach der Gewerbeordnung zählen Betriebe des Agrarsektors (Land-, Forstwirtschaft, Fischerei) und der freien Berufe (z.B. Arzte, Rechtsanwälte, Architekten) nicht zum Gewerbe. 1998 wurde die lange kritisierte Gewerbekapitalsteuer, die als Substanzsteuer das gewerbliche Vermögen besteuerte, abgeschafft. Seitdem existiert nur noch die Gewerbeertragsteuer, die abhängig vom Gewinn erhoben wird.