Globalzession
die Abtretung von Forderungen, durch die der abtretende Kreditnehmer der Bank eine allgemein bestimmte Zahl von bestehenden und in der Zukunft entstehenden Forderungen abtritt (stille Zession). An die Stelle der zurückbezahlten Forderungen treten automatisch neu entstandene Forderungen, damit die Kreditsicherungsfunktion erhalten bleibt. Die von der G. erfassten Forderungen müssen für einen Außenstehenden als solche zu erkennen sein. GmbH & Co. KG
GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Die Gründung erfolgt durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag mit mindestens einem Gesellschafter (Einmann-GmbH). Das zur Gründung notwendige Stammkapital beträgt mindestens 25 000 €, die Stammeinlage jedes Gesellschafters mindestens 100 €. Die GmbH erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Handelsregister. Der Firmenname muss immer den Zusatz der Rechtsform enthalten, z.B. mindestens GmbH. Gesetzliche Grundlage ist das GmbH-Gesetz. Die GmbH kann auch nichtkaufmännische Zwecke verfolgen, z.B. als (gemeinnützige) GmbH. Organe der GmbH sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Der oder die Geschäftsführer übernehmen die Leitung der Gesellschaft und vertreten die GmbH gegenüber Dritten. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist nach außen unbeschränkt. Im Innenverhältnis sind sie an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Sie beschließt über die Fest-stellung und Verwendung des Gewinns, bestellt den Geschäftsführer und kann ihn auch abberufen. Jeder Gesellschafter hat ein Recht auf Gewinnanteile, die der Gesellschaftervertrag festlegt. Ein Aufsichtsrat ist erst ab 500 Beschäftigten erforderlich. Wegen der Beschränkung der persönlichen Haftung gilt die GmbH als ideale Unternehmensform für mittlere und kleine Betriebe.