Körperschaftsteuer – was müssen Sie wissen?
Wer sich selbstständig macht oder ein Unternehmen gründen will, muss im Vorfeld einige Dinge beachten. Dazu zählen jedoch nicht nur der Businessplan, die Geschäftsidee und die Finanzierung. Eine große Rolle spielt ebenfalls die Wahl der Rechtsform und die damit einhergehenden Steuern. Ein Beispiel dafür wäre die Körperschaftsteuer. Wer muss diese entrichten und gibt es Unterschiede im In- und Ausland?
Wann müssen Sie eine Körperschaftsteuer zahlen?
Man könnte sagen, dass die Körperschaftsteuer wie die normale Einkommenssteuer ist. Nur dass sie in erster Linie von juristischen Personen entrichtet wird. Dazu zählen unter anderem:
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- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen
- u.v.m.
Es handelt sich hierbei um eine reine Unternehmenssteuer. Sie als natürliche Person haben damit sozusagen nichts zu tun und müssen sich keine Sorgen machen. Sie wollen trotzdem auf Nummer sicher gehen, weil Sie nicht wissen, ob Sie mit Ihrem künftigen Unternehmen in die oben genannten Kategorien fallen? Dann werfen Sie einen Blick auf den Lexikon-Artikel von lexoffice. Darin finden Sie alle relevanten Informationen ebenso detailliert wie ausführlich erklärt.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Die letztendliche Steuerhöhe wird anhand Ihres Einkommens bzw. Gewinns ermittelt. In der Regel beträft sie 15 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens. Die Grundlage dafür bildet das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Einen detaillierten Überblick diesbezüglich können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verschaffen. Die Berechnung der Körperschaftsteuer ist teilweise recht kompliziert. Von Ihrem Jahresüberschuss werden beispielsweise verdeckte Einlagen und Freibeträge abgezogen, Posten wie verdeckte Gewinnausschüttungen jedoch hinzuaddiert. Achtung: Viele Unternehmer vergessen leider den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Diesen müssen Sie ebenfalls bezahlen.
Wie oft wird die Körperschaftsteuer entrichtet?
Sie bezahlen die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer quartalsweise an das Finanzamt:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Auch die Vorsteuer ist abhängig vom zuletzt erzielten Gewinn.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Die oben genannten 15 Prozent werden geteilt und gehen je 50/50 an Bund und Länder. Ähnlich wie die Einkommenssteuererklärung müssen Sie die Körperschaftsteuererklärung ebenfalls jährlich vornehmen. Der letztmögliche Zeitpunkt wäre aktuell der 31. Juli des Jahres, wenn Sie Ihre Erklärung des vorangegangenen Kalenderjahres beim Finanzamt einreichen wollen.
Wer muss keine Körperschaftsteuer entrichten?
Es gibt juristische Personen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Berufsverbände
- Staatsbanken
- Politische Parteien
- Gemeinnützige oder kirchliche Körperschaften
- Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen (aber nur öffentlich-rechtliche)
- Kleinunternehmer
- Freiberufler
Sofern Sie Freibeträge nutzen und dadurch ein geringeres Einkommen vorweisen, sind Sie ebenfalls befreit.
Freibeträge? Welche gibt es?
Sofern Sie keine Gewinnausschüttung vorweisen können, haben Sie einen Freibetrag von 5.000 Euro. Sie Sie in der Land- und Fortwirtschaft tätig oder zählen zu einer unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, sind es sogar 15.000 Euro. Nicht profitieren von den Freibeträgen können GmbHs oder AGs, da die Leistung der Körperschaft zu Einnahmen führt.
Gibt es einen Unterschied, wenn sich Ihr Unternehmen im In- oder Ausland befindet?
Ja. Sie sind unbeschränkt zur Zahlung der Körperschaftsteuer verpflichtet, wenn sich der Sitz Ihrer Firma in Deutschland befindet. Achtung: Ihre Einkünfte aus im Ausland getätigten Geschäften sind in Deutschland aber trotzdem steuerpflichtig. Haben Sie jedoch weder einen Sitz noch Ihre Geschäftsleitung im Inland, sind Sie nur beschränkt steuerpflichtig. Aber auch hier gibt es etwas zu beachten: Auch wenn Ihr Unternehmen im Ausland sitzt, können Sie unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das ist dann der Fall, wenn sich die Geschäftsführung trotzdem die meiste Zeit in Deutschland aufhält. Bedenken Sie außerdem, dass sich die Beschränkung nicht auf alle Einkünfte bezieht. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier
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