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Kontrahierungszwang, Kontrakteinkommen und Kontrolle des Finanzgebarens – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kontrahierungszwang (Abschlusszwang)
die rechtliche Verpflichtung zur Annahme eines Vertragsantrags. Dem K. unterliegen beispielsweise Monopolunternehmen der Energieversorgung.

Kontrakteinkommen
Einkommen, die aufgrund vertraglicher Bedingungen (Kontrakt) in ihrer Höhe von vornherein feststehen, z.B. Löhne, Gehälter, Mieten oder Pachten.- Gegenteil: Residualeinkommen (z.B. Gewinn).

Kontrolle des Finanzgebarens
die laufende jährliche Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen durch Aufsichtsbehörden. Zum Schutz der Versicherten verlangt der Gesetzgeber, dass die Versicherungsunternehmen bei der Zulassung ein bestimmtes Mindestkapital nachweisen müssen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass ausreichend Gelder zum Aufbau des Geschäfts vorhanden sind.