Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Nach dem A. unterliegt in Deutschland der Verleih von Arbeitskräften im Baubereich besonderen Einschränkungen. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die gewerbsmäßige Überlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Im Baubereich müssen die verleihenden Unternehmen von denselben Tarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst sein wie das entleihende Unternehmen. Arbeitsbedingungen die für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Die A. sind spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem ...
weiterlesen »Tag Archives: wichtige Wirtschaftsbegriffe
Aufbauorganisation, Aufbau Ost und Aufbewahrungspflicht – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Aufbauorganisation die Gliederung der betrieblichen Gesamtaufgabe in Hauptaufgaben, Teilaufgaben und Elementaraufgaben und die Bestimmung der organisatorischen Einheiten, in denen die Aufgaben erledigt werden. Der Aufbau wird anhand eines Organisationsplans (Organigramm) dargestellt. Dabei kann grundsätzlich nach den Haupttätigkeiten (funktionale Organisation) oder nach Produktgruppen oder Regionen (divisionale Organisation, Spartenorganisation) vorgegangen werden. Bei der Matrixorganisation wird die Gliederung nach Haupttätigkeiten mit der Gliederung nach Sparten verbunden. Aufbau Ost Bezeichnung für alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen ...
weiterlesen »Arbeitsplatzschutz, Arbeitsproduktivität und Arbeitspsychologie – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Arbeitsplatzschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz von 1957 darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Zustellung des Einberufungsbescheids bis zur Beendigung des Grundwehrdiensts sowie einer Wehrübung oder überhaupt wegen des Wehrdiensts nicht kündigen. Dies gilt auch für den Zivildienst. Arbeitsproduktivität Maßstab für die volkswirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Wirksamkeit des Produktionsfaktors Arbeit. Arbeitseinsatz und Produktionsergebnis werden dabei ins Verhältnis gesetzt. Die gesamtwirtschaftliche A. ist der Produktionswert (gemessen z.B. am realen Bruttoinlandsprodukt oder an der ...
weiterlesen »Betriebsvereinbarung und Betriebsverfassungsgesetz – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Betriebsvereinbarung schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung eines Betriebs und dem Betriebsrat, in der gegenseitige Rechte und Pflichten enthalten sind, die nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind, z.B. Arbeitszeitregelungen bei gleitender Arbeitszeit, Errichtung von Sozialeinrichtungen, Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung. Betriebsverfassungsgesetz Das B. regelt die Beziehung zwischen Geschäftsleitung (Arbeitgeber) und Betriebsrat, der Interessenvertretung der Beschäftigten des Betriebs. Es geht insbesondere um Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats. Die vertraglichen Absprachen werden in ...
weiterlesen »Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosenquote und Arbeitslosenversicherung – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Arbeitslosenhilfe eine fürsorgeähnliche Leistung aus Steuermitteln. Die A. wurde bis Ende 2004 einem Arbeitslosen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gewährt, wenn er der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Sie wurde nur gezahlt, wenn der Arbeitslose den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht durch andere Einkunftsarten oder Vermögen bestreiten konnte. Die A. betrug zuletzt 57% des früheren Nettoentgelts für Arbeitslose mit Kindern und 53 % für Ledige. Im Rahmen ...
weiterlesen »Aufhebungsvertrag, Aufklärungspflicht, Aufschwung und Aufsichtsrat – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Aufhebungsvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der eigenhändig unterzeichnet wurde und zur gütlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine spätere Anfechtung seitens des Arbeitnehmers ist nur möglich bei erwiesener Geisteskrankheit oder Handlungsunfähigkeit (etwa infolge von übermäßigem Alkoholkonsum). Aufklärungspflicht ein Versicherungsnehmer ist verpflichtet alles zu tun, was zur Aufklärung eines Tatbestands und zur Minderung eines Schadens dienlich sein kann. Aufschwung eine Konjunkturphase mit wachsender Produktion und Kapazitätsauslastung in der Wirtschaft ...
weiterlesen »Amortisation, Amsterdamer Vertrag und Amtlicher Handel – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Amortisation • Tilgung von (langfristigen) Schulden. • der Rückfluss der im Anlagevermögen eines Unternehmens investierten Beträge während der Nutzungsdauer durch Verkaufserlöse. Die Amortisationsrechnung berechnet die Dauer der Amortisation. Amsterdamer Vertrag nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Maastricht-Vertrag die dritte umfassende Reform der europäischen Gemeinschaftsverträge. Der am 2. 10. 1997 Unterzeichnete Vertrag sieht eine Stärkung des Europäischen Parlaments vor, die stärkere Zusammenarbeit der Justiz und bessere Koordination der Innenpolitik, die ...
weiterlesen »Arbeitsbewertung, Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Arbeitsbewertung (Arbeitsplatzbewertung) Verfahren im Rahmen einer Arbeitsstudie, das eine objektive, d.h. vom einzelnen Arbeitnehmer unabhängige, Erfassung der Anforderungen an einem Arbeitsplatz bezweckt. Der ermittelte Arbeitswert wird dann in einen Lohnsatz umgewandelt (siehe auch Ecklohn). Es gibt zwei Verfahren: – Die summarische Arbeitsbewertung bewertet die Arbeitsverrichtung als Ganzes. Beim Rangfolgeverfahren werden sämtliche in einem Betrieb vorkommenden Verrichtungen durch Vergleich nach ihrem Schwierigkeitsgrad geordnet. Beim Lohngruppenverfahren werden Schwierigkeitsstufen summarisch beschrieben und mit ...
weiterlesen »Betriebsklima, BKK und Betriebsmittel – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Betriebsklima Bezeichnung für die all-gemeine Atmosphäre in einem Betrieb, für den Umgang miteinander, aber auch für den Umgangston untereinander. Zu den Faktoren, die ein gutes B. ausmachen, gehören die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit der Arbeitszeitgestaltung, die vertrauensvolle und reibungslose Zusammenarbeit, die Möglichkeit des eigenständigen Arbeitens und die Beteiligung an Entscheidungen. Hinzu kommen die Förderung des Teamgeists, ein ausreichender Informationsfluss von oben nach unten, eine angemessene Anerkennung und dass auch Fehler ...
weiterlesen »Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Berufskrankheit Krankheit, die nach medizinischen Erkenntnissen durch schädigende Einwirkung des Arbeitsplatzes verursacht wird, d. h., bestimmte Berufsgruppen sind durch ihre Tätigkeit in erheblich höherem Grad der Krankheit ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Die B. ist ein Versicherungsfall, der von der Berufsgenossenschaft bearbeitet wird; gleichzeitig wird darüber befunden, mit welchen Maßnahmen und durch welche Leistungen die Ansprüche befriedigt werden können. Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Gebrechen bzw. körperliche oder geistige Schwäche verursachte Minderung ...
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