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Tag Archives: wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitsvorbereitung und Arbeitszeit und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Trauringe und Verlobungsringe aus Platin und Gold!Arbeitsvorbereitung alle Maßnahmen, mit denen der Fertigungsprozess geplant, organisiert und gesteuert wird. Die A. umfasst die Fertigungsplanung, d. h. die Aufstellung von Stücklisten, Bedarfsplanung (Bereitstellung von Material, Personal und Maschinen) und Ablaufplanung (Terminplanung), die Fertigungssteuerung als Durchführung eines Fertigungsauftrags und die Vorkalkulation, also die Ermittlung des Angebotspreises und der Stückkosten, bevor die eigentliche Produktion beginnt. Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der ...

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Akkreditiv und Akkumulation und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Akkreditiv Anweisung eines Kreditinstituts an ein anderes, im Auftrag seines Kunden einem Dritten innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Beim Barakkreditiv (glattes oder offenes Akkreditiv) überweist das eine Kreditinstitut im Auftrag seines Kunden einen genau bezifferten Betrag an ein anderes Kreditinstitut, welches den Betrag einem vom Auftraggeber benannten Empfänger nach Legitimationsprüfung auszahlt. Das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv ist im Handel sehr verbreitet. Es wird von dem ...

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Betriebsnotwendiges Kapital, Betriebsorganisation und Betriebsprüfung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Betriebsnotwendiges Kapital das Eigen- und Fremdkapital, das zur Erreichung der Betriebsziele notwendig ist. Das gesamte Betriebsvermögen wird um alle nicht betriebsnotwendigen Teile bereinigt (z.B. Privatfahrzeuge). Das b. K. ist die Berechnungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen als Teil der kalkulatorischen Kosten. Betriebsorganisation die planvolle Gestaltung des inneren Betriebsgeschehens nach bestimmten Ordnungsprinzipien. Zum organisatorischen Aufbau eines Betriebs gehören einerseits die Zuordnung der betrieblichen Funktionen zu Abteilungen und Arbeitsplätzen bzw. Stellen – die ...

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Arbeitszeugnis, Arbitrage und Armut und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Wunsch auszustellendes Zeugnis, auf das der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat (§630 BGB). Da das A. ein wichtiges Element der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz ist, soll es möglichst positiv formuliert sein. Das Zeugnis muss vollständig, klar, wahr und wohlwollend (selbst bei negativen Leistungen des Arbeitnehmers) formuliert sein. Fällt die Beurteilung zu positiv aus, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers. Gibt es ...

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Abgestimmte Verhaltensweisen, Abhängiges Unternehmen und alles darüber

Informelle Absprachen, z.B. zwischen Unternehmen, die die gleichen Güter produzieren und vertreiben und sich über die Höhe der Preise oder die Herstellmengen einigen, ohne dass ein Vertrag geschlossen wird. Dieser Sachverhalt wird auch als Frühstückskartell (Kartell) oder Parallelverhalten bezeichnet. Abhängiges Unternehmen Ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) mittelbar oder unmittelbar einen dominierenden Einfluss ausüben kann. Beide Unternehmen bilden i. d. R. einen Konzern oder sind ...

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Betriebsausgabe, Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsbuchhaltung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Betriebsausgabe die Aufwendung eines Betriebs oder Unternehmens, die durch seine Tätigkeit veranlasst ist, z.B. Gehälter, Löhne, Wareneinkäufe, Zinsen für Darlehen, anteilige Ausgaben für die Nutzung von Maschinen (Absetzung für Abnutzung). Diese Aufwendungen werden den Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, den Betriebseinnahmen, gegenübergestellt, mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerbelastung. Betriebsbedingte Kündigung Betriebsbedingte Gründe rechtfertigen nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Kündigung des Arbeitnehmers, wenn z.B. eine schlechte Auftragslage ...

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A-jour-Prinzip und Akkordarbeit – wichtige Wirtschaftsbegriffe

A-jour-Prinzip Grundsatz, nach dem die Buchhaltung aktuell sein soll. Zwar müssen die Geschäftsfälle nicht täglich erfasst werden (Kassenbuch), aber eine Einmonatsfrist sollte eingehalten werden. Akkordarbeit Tätigkeit, die nach Leistungseinheiten bezahlt wird (Akkordlohn). Beim Stückgeldakkord wird das Entgelt direkt nach der Menge der Stückeinheiten berechnet, also z.B. drei gewebte Teppiche ä 200€. Beim Stückzeitakkord wird die Differenz von Zeitvorgabe pro Stückeinheit und tatsächlich benötigter Produktionszeit zugrunde gelegt, also z.B. ein Teppich, ...

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Änderungskündigung, An Erfüllungs statt ,Anfechtbares Rechtsgeschäft, Angebot – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bei einer Ä. wird dem Arbeitnehmer im Betrieb eine andere Arbeitsstelle mit evtl. niedrigeren Bezügen angeboten, um eine Kündigung zu vermeiden. Lehnt der Arbeitnehmer diese Stelle ab, gilt die zugegangene Kündigung. Seit dem 1. 5. 2000 bedarf jede Ä. der Schriftform. An Erfüllungs statt Begriff des Schuldrechts (§ 364 BGB), nach dem der Gläubiger statt der geschuldeten Leistung eine andere, z.B. eine Ware statt einer Geldleistung, als Erfüllung gelten lässt ...

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Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Arbeitsvermittlung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Arbeitsunfähigkeit ein Zustand, der vorliegt, wenn der Arbeitnehmer nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Gesundheitszustand zu verschlechtern, fähig ist zu arbeiten. Die A. wird nachgewiesen durch ein ärztliches Attest, das der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorzulegen hat. Grundsätzlich sind in- und ausländische Atteste gültig. Bei Zweifeln an der A. ist der Arbeitgeber beweispflichtig, um bei unentschuldigtem Fehlen nicht Lohn zahlen zu müssen. – Siehe auch Gefälligkeitsattest. Arbeitsunfall Unfall bei der ...

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Außergewöhnliche Belastungen, Aussperrung, Ausverkauf und Auszubildender – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Außergewöhnliche Belastungen die Ausgaben eines Steuerpflichtigen, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen. Die Ausgaben z.B. für Krankheit, Körperbehinderung, Pflegeaufwendungen oder Ehescheidung können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn sie den zumutbaren Teil der Belastung übersteigen und nicht von anderer Stelle ersetzt werden. Die sich jährlich ändernden Beträge wirken steuersenkend. Aussperrung Maßnahme der Arbeitgeber im Arbeitskampf, bei der die Arbeitnehmer planmäßig von der Arbeit ausgeschlossen werden. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser ...

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