Unfreiwillige Kündigung des Arbeitsverhältnisses Teil I
Arbeitsverweigerung: Arbeitsverweigerung – die vorsätzliche Weigerung, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen – ist ein rund für die fristlose Kündigung, bei geringerem Ausmaß nur für eine ordentliche Kündigung. Obwohl es für Vorgesetzte nichts Ungewöhnliches ist, ihre nachgeordneten Beschäftigten dazu zu ermuntern. Entscheidungen zu hinterfragen, müssen die Anweisungen doch befolgt werden, wenn eine Entscheidung gefallen ist. Wenn Ihre Beschäftigten Ihren Anweisungen nicht folgen wollen, bricht der Grund der Beziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer zusammen und das müssen Sie nicht hinnehmen.
Die Gerichte fordern aber, dass die Arbeitsverweigerung beharrlich ist: Der Arbeitnehmer muss seine Aufgaben bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen. Das heißt nichts anderes, als das Sie und jeder andere klar erkennen können, dass es nicht um ein Nicht-Können, sondern um ein Nicht-Wollen geht. Das ist einfach, wenn Sie Ihren Beschäftigten vor die Wahl stellen: Folge meinen Anweisungen oder ziehe die Konsequenzen. Ändert sich nach ein- oder zweimaliger Ermahnung und einer Abmahnung nichts, ist es so weit: Seine Arbeitsverweigerung ist beharrlich und Ihr Kündigungsgrund reif zur Ernte.
Körperliche Gewalt: Die meisten Firmen nehmen physische Gewalt und auch ihre Androhung durch Arbeitnehmer sehr ernst. Beschäftigte haben das Recht, ihre Arbeit an einem sicheren Arbeitsplatz zu leisten: Arbeitgeber haben die Pflicht, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen. Körperliche Gewalt gefährdet die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und lenkt sie von der Arbeit ab. Wenn ein Arbeitnehmer Kollegen. Kunden oder andere mit Gewalt bedroht oder seine Drohung wahr macht, können Sie ihm fristlos kündigen.
Diebstahl: Diebstahl an Firmeneigentum und am Eigentum der Kollegen oder Kunden ist ein weiteres großes Pfui. Die meisten Firmen, die Arbeitnehmer bei dieser fiesen Nebentätigkeit erwischen, machen kurzen Prozess und kündigen fristlos. Wenn Sie wegen Diebstahls eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen wollen und Sie auch beweisen können, dass der Beschäftigte das Vergehen begangen hat. können Sie auf festem juristischen Boden kündigen. Aber wägen Sie ab: Wer nach fünfzehn tadellosen Jahren im Betrieb drei Kiwi-Scheiben klaut, den können Sie nicht sofort auf die Straße setzen.
Alkohol am Arbeitsplatz: Zahlreiche Firmen bieten heutzutage ihren Angestellten betriebliche Unterstützungsprogramme und Entziehungskuren an. In vielen Fällen können Arbeitnehmer rehabilitiert und wieder in den Arbeitsablauf integriert werden. Sucht-krankheit ist auch kein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung. Nur eine personen-bedingte Kündigung kommt dafür in Frage. Sie ist nur dann möglich, wenn der Arbeit-nehmer eine angebotene Entziehungskur ablehnt, abbricht oder rückfällig wird. Es ist aber immer schwierig, krankhafte Alkoholsucht und verhaltensbedingten Vollrausch zu unterscheiden. Ein verhaltensbedingter fristloser Kündigungsgrund kann gegeben sein, wenn ein Fahrer betrunken am Steuer sitzt oder es eine Betriebsvereinbarung gibt, die Alkohol am Arbeitsplatz verbietet: dann, wenn er nicht suchtkrank ist.
Betrug und treuwidriges Verhalten: Falsche Angaben zu machen ist ein weiteres großes Pfui, das zu unmittelbarer Entlassung führen kann. Diese Gruppe enthält das betrügerische Machen falscher Angaben bei der Vorstellung und Bewerbung (gefälschte Schul-Zeugnisse. Studienabschlussgrade, Arbeitszeugnis.se und so weiter) sowie anderer Betrügereien im Laute des Arbeitsverhältnisses (falsche Spesenabrechnungen, Stechkarten-betrug, Betrug bei firmeninternen Prüfungen und so weiter). Auch hier müssen Sie aber auf den Einzelfall schauen, automatisch können Sie nicht kündigen. Beim Spesenbetrug kann es beispielsweise wichtig sein, ob der Arbeitnehmer eine besondere Vertrauensstellung innehat. die er durch sein Verhalten enttäuscht.
Gründe, warum einige Manager das Unvermeidliche vermeiden
Wie Sie wissen, ist es keine angenehme Art, den Nachmittag damit zu verbringen, einem Beschäftigten zu kündigen. Die meisten Personalchefs würden die meisten anderen Beschäftigungen vorziehen. Johannes, vielleicht sollten wir uns mal kurz im Haifischbecken abkühlen. Während die im vorigen Abschnitt aufgeführten Gründe klar herausgestellt wurden und relativ einfach von Managern als Hebelkraft angewandt werden können, macht es die Sache ande-rerseits nicht einfacher, wenn man den Hebel in der Hand hat.
Einige Manager vermeiden es aus folgenden Gründen, eine Kündigung auszusprechen:
Angst vor dem Unbekannten: Einem Beschäftigen zu kündigen kann eine beängstigende Aussicht sein – besonders, wenn Sie es zum ersten Mal tun müssen. Wird Ihr Arbeitnehmer weinen? Einen Herzanfall haben? Einen Schlaganfall? Verrückt werden? Sie hinausschmeißen? Keine Panik, jeder Manager hat einmal sein erstes Mal. Leider scheint das letzte Mal nie in Sicht zu sein, bis Sie in den Ruhestand treten.
Emotionale Bindung: Bedenkt man, dass Sie wahrscheinlich die meiste Zeit des Tages am
Arbeitsplatz verbringen, ist es natürlich, wenn Sie mit einigen Beschäftigten Freundschaften schließen. Das ist eine feine Sache, bis Sie einen oder mehrere Ihrer Freunde maßregeln oder kündigen müssen. Es ist schon hart, überhaupt Beschäftigte gehen lassen zu müssen, aber erst recht einen Beschäftigten, zu dem Sie auch nicht-berufliche Beziehungen entwickelt haben.
Angst, sich selbst in negatives Licht zu bringen: Wenn Sie einem Ihrer Arbeitnehmer kündigen müssen, was sagen Sie dann von sich als Manager? Bei betriebsbedingten Kündigungen ist es Ihr Fehler, dass die Firma ihre Ziele nicht erreicht hat? Wenn Sie einem Beschäftigten verhaltensbedingt kündigen, haben Sie die falsche Entscheidung getroffen, als Sie ihn einstellten? Viele Manager würden sich lieber mit Leistungsmängeln ihrer Beschäftigten abfinden. als die Aufmerksamkeit auf ihre eigenen Mängel zu lenken, egal ob diese eingebildet oder real sind.
Möglichkeit rechtlicher Streitigkeiten: Die Angst vor dem Kündigungsschutzprozess ist oft ausreichend, um einen wild gewordenen Elch auf 50 Schritt Abstand zum Stehen zu bringen. In diesen Tagen, wo einzelne Staubsauger als ganze Betriebsteile angesehen werden. um Arbeitsplätze kurzfristig zu retten, ist es kein Wunder, wenn Managern der kalte Angstschweiß ausbricht, wenn sie Beschäftigten kündigen müssen.
Hoffnung, dass das Problem einfach verschwindet: Ja, klar. Passen Sie auf, dass Sie keinen Sand in die Augen kriegen oder mit den Zähnen knirschen.