Ausdruck für den Erfolg des betrieblichen Handelns. Bei Unternehmen in Marktwirtschaften wird das Streben nach größtmöglichem Unternehmensgewinn unterstellt (Gewinnmaximierung), woraus sich automatisch Konkurrenz und Wettbewerb ergeben. Betriebswirtschaftlich gesehen gibt es unterschiedliche Gewinnbegriffe, die sich i. d. R. auf den Periodengewinn, den Gewinn in einem Geschäftsjahr, in der Buchhaltung (Bilanz, Gewinn- und-Verlust-Rechnung) ist der Bilanzgewinn oder Jahresüberschuss der (positive) Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen oder der Überschuss des Eigenkapitals am Ende zweier Abrechnungsperioden (Geschäftsjahre) plus möglicher Privatentnahmen, abzüglich möglicher Einlagen in dem Zeitraum. In der Kostenrechnung ist der Betriebsgewinn als positives Betriebsergebnis der (positive) Saldo zwischen Leistungen (Erlösen) und Kosten des Betriebes. Bezogen auf ein Produkt oder eine Dienstleistung spricht man von Stückgewinn.
Die Differenz zwischen Leistungen und (nur) Materialverbrauch ist der Rohgewinn oder Rohertrag, eine Kennzahl für materialintensive Betriebe. Der steuerpflichtige Gewinn wird meist durch Betriebsvermögensvergleich (Differenz des Reinvermögens am Anfang und Ende einer Periode) oder durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Für den Unternehmer oder das Unternehmen soll der G. eine Verzinsung des Eigenkapitals erbringen, das Risiko der unternehmerischen Tätigkeit mit abgelten (deshalb wird der G. im Verkaufspreis mit einkalkuliert) und die Mitarbeit der Gesellschafter entgelten. Die Gewinnverteilung erfolgt i.d.R. nach den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Möglichkeiten der Gewinnverwendung sind die Auszahlung an die Gesellschafter bzw. Anteilseigner (Gewinnausschüttung), die Einstellung in die Rücklagen als Gewinnrücklage oder der Gewinnvortrag, die Übertragung von Gewinnresten auf
die Bilanz des nächsten Jahres.