Abstandszahlung
eine häufig von Hauseigentümern oder Hausverwaltern geforderte Zahlung, die Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung sein soll. Die A. wird mit vorherigen Arbeiten oder Anschaffungen zur Besserung der Wohnqualität gerechtfertigt. Eine solche Leistung verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz: Das Geld kann zurückgefordert werden. Auch A. an den Vormieter für Möbel, Teppiche usw. können zurückgefordert werden.
Abteilung
die Zusammenfassung mehrerer Stellen in einem Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung (Abteilungsleiter). A. sind ein Element der Aufbauorganisation.