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Allgemeine Ortskrankenkassen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeinverbindlichkeit – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Allgemeine Ortskrankenkassen
AOK: wichtige Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stehen als Primärkassen allen Versicherten unabhängig vom Einkommen offen. aok*de

Allgemeine Versicherungsbedingungen
AVB Bedingungen, die in alle Versicherungsverträge einer Sparte aufgenommen werden, z.B. AVB für alle Haftpflichtversicherungen.

Allgemeinverbindlichkeit
die Einbeziehung bis dahin tarifungebundener Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Gültigkeit des Tarifvertrags. Diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Arbeitsbedingungen einer Branche erlässt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.