Optionen und ihr Zustand

Mit Optionen, die einen positiven Inneren Wert haben, kann man Aktien günstiger kaufen (bzw. verkaufen) als direkt an der Börse (die Zeitprämie lässt man unbeachtet). Solche Optionen haben einen Zustand, den man im Geld nennt, verwendet wird häufig die englischsprachige Bezeichnung in-the-money. Je mehr der Aktienkurs den Strike überragt (bei Calls) bzw. unterschreitet (bei Puts), umso weiter liegt die Option im Geld. Bei Optionen mit hohem Inneren Wert spricht man daher auch von Optionen, die tief oder weit im Geld sind, englisch: deep-in-the-money. Optionen können auch am Geld notieren (englisch: at-the-money). In diesem Falle entspricht der Aktienkurs zum Betrachtungszeitpunkt dem Strike und die Option hat gerade keinen positiven Inneren Wert mehr. Eigentlich befindet sich eine Option nur dann at-the-money, wenn Aktienkurs und Basispreis wirklich genau identisch sind. Ein Call mit einem Strike von 50 Euro notiert demzufolge at-the-money, wenn die Aktie einen Börsenkurs von exakt 50 Euro hat. Doch solche lupenreinen At-the-money-Optionen trifft man natürlich nur selten. Deshalb wird der Begriff in der Praxis nicht ganz so eng ausgelegt. Auch wenn der Aktienkurs noch leicht nach oben oder unten abweicht, beschreibt man ihren Zustand als at-the- money. Schließlich kann der Aktienkurs den Basispreis eines Calls auch unterschreiten, sodass die Option aus dem Geld (englisch: out-of-the-money) notiert.

Ein Put hegt aus dem Geld, wenn der Basispreis überschritten wird. Analog zu Deep-ln-the-money-Optionen existieren natürlich auch Calls und Puts, die sich sehr weit aus dem Geld befinden können (deep-out-of-the-money). Optionen können also sehr unterschiedliche Zustände annehmen. Um das Gesagte noch einmal zu verdeutlichen, haben wir folgendes Zahlenbeispiel gewählt. Das Tableau in der Abbildung beinhaltet fünf europäische Aktien-Calls (Restlaufzeit: 6 Monate), die sich lediglich durch ihre Basispreise voneinander unterscheiden, sonst jedoch identisch ausgestattet sind. Den Optionen hegt dieselbe Aktie zugrunde, die zum Betrachtungszeitpunkt einen Börsenkurs von 70 Euro hat. Ein Hinweis sollte beachtet werden: Allein am Optionspreis kann man den Zustand einer Option noch nicht ablesen. Erforderlich sind zusätzlich Angaben sowohl über den Basispreis als auch den aktuellen Börsenkurs der Aktie. In unserer Geldanlage-Webseite werden wir zeigen, dass man den Optionszustand auch messen und mit Hilfe einer Zahl – der sogenannten Moneyness – zum Ausdruck bringen kann. Soviel vorweg: Je höher die Moneyness, umso weiter notiert eine Option im Geld. Umgekehrt erkennt man an relativ kleinen Werten Optionen, die out-of-the-money notieren.

Strike Callprämie Innerer Wert Zeitprämie Zustand
20 Euro 51 Euro 50 Euro 1 Euro deep-in-the-money
60 Euro 14 Euro 10 Euro 4 Euro in-the-money
70 Euro 8 Euro 0 Euro 8 Euro at-the-money
80 Euro 3 Euro 0 Euro 3 Euro out-of-the-money
140 Euro 0,50 Euro | 0 Euro 0,50 Euro deep-out-of-the-money

Optionsscheine am PC handeln

Zur Erteilung einer Optionsscheinorder via Internet, führt der Weg über eine Kaufmaske auf der Website der Online-Bank. Natürlich kann nicht jeder, der auf die Seite der Bank gelangt, automatisch diese Eingabemaske aufrufen. Erforderlich ist zunächst die Schaffung einer sicheren Verbindung zwischen Bank und Anleger. Der Kunde benötigt dafür seine Kundennummer – oder alternativ Konto- oder Depotnummer – und eine Persönliche Identifikations- Nummer (PIN). Diese gibt er in dafür vorgesehene Felder ein. Ist die Eingabe korrekt, wird die Verbindung – in der Regel nach einigen Sekunden Wartezeit – aufgebaut. Im Browser erscheint jetzt ein kleines Schlüsselsymbol, das den Anleger zusätzlich auf das Bestehen einer sicheren Verbindung hinweist. Außerdem ist auf dem Bildschirm ein Menü zu sehen, über das der Anleger zur Order-Maske gelangt. Obwohl diese je nach Anbieter unterschiedlich gestaltet sein kann, beinhaltet Sie immer die gleichen wichtigen Funktionen. Eingegeben werden muss auf jeden Fall die Wertpapierkennummer (WKN) des gewünschten Warrants, denn nur dadurch ist der Schein eindeutig zu identifizieren. Sollte diese Nummer gerade nicht parat sein, kann man sie im Internet suchen.

WKN-Suche im Internet
Hat man die Wertpapierkenn-Nummer nicht vorliegen, so ist es – zumindest auf herkömmlichem Wege – nicht einfach, sie in Erfahrung zu bringen. Meist bleibt nichts anders übrig als ein Anruf bei einem Bankberater, der die WKN dann ausfindig macht. Doch es geht auch einfacher und schneller: Das Handelsblatt bietet eine Funktion an, mit der man gezielt nach Wertpapierkenn-Nummern suchen kann. Auf der Homepage gibt man in das Suchfeld Kursabfrage den Namen des Underlyings ein. Anschließend kann der Börsenplatz und das Finanzinstrument (Wertpapiertyp) jeweils in einer Auswahlliste angeklickt werden. Wir haben uns zur Verdeutlichung einmal die WKN für Optionsscheine anzeigen lassen, die sich auf die Aktie von T-Online beziehen. Als Börsenplatz haben wir beliebig eingegeben, als Wertpapiertyp hingegen Optionsscheine. Das Tool liefert im Handumdrehen die WKN für sämtliche Warrants, denen die T-Online-Aktie zugrunde liegt.

Optionsscheine am PC handeln0

Als nächstes muss die Stückzahl in das dafür vorgesehene Feld (No- minal/Stück) eingetragen werden. Dann sollte der Anleger festlegen, an welchem Börsenplatz die Order auszuführen ist. Dies kann natürlich nur ein Ort sein, an dem der betreffende Optionsschein auch gehandelt wird. Da Warrants normalerweise an mehreren Plätzen angeboten werden, sollte man genau abwägen, welche Börse am günstigsten ist. Ein ganz wichtiges Kriterium ist ganz sicher der Umsatz. Prinzipiell gilt: Je höher die Umsätze, umso besser ist die Qualität der Kurse, die ein Anleger beim Kauf oder Verkauf erzielt. An welchem Platz die höchsten Mengen gehandelt werden, lässt sich im Internet unter Onvista nachsehen. Man gibt auf der Homepage einfach die Wertpapierkennnummer des Warrants in das entsprechende Feld ein. Dann erscheinen die Funktionen für diesen Optionsschein. Unter der Rubrik Analysen ist die Funktion Umsätze aufgeführt. Hat sich der Anleger für einen Börsenplatz entschieden, muss er seine Preisvorstellungen zum Ausdruck bringen. In aller Regel bestehen drei Möglichkeiten: die Aufgabe einer Limit-, Market- oder Stop Buy-Order. Setzt der Anleger eine Preisgrenze – auch Limit genannt – wird seine Order nur ausgeführt, wenn dies bis zum angegebenen Limit möglich ist. Ein Beispiel: Ein Anleger möchte einhundert T-Online- Warrants kaufen, aber nicht mehr als 5 Euro pro Schein bezahlen. Deshalb erteilt er den Auftrag mit dem Zusatz Limit 5 Euro. Dies ist sozusagen der Höchstpreis, den er gerade noch akzeptiert. So kann der Anleger sicher gehen, unter keinen Umständen mehr als 5 Euro pro Schein zu bezahlen. Der Nachteil einer Limit-Order:

Optionsscheine am PC handeln2

Sollte niemand bereit sein, die Papiere für 5 Euro oder weniger zu verkaufen, geht der Anleger leer aus. Verzichtet er hingegen auf die Angabe eines Limits, liegt eine unlimitierte Order – auch Market-Order genannt – vor. Die Bank leitet den Auftrag in diesem Fall als sogenannte Billigst-Order (im Falle eines Kaufauftrags) bzw. als Bestens-Order (im Falle eines Verkaufsauftrags) weiter. Eine Ausführung ist dann im Regelfall erheblich wahrscheinlicher, da versucht wird, die Order auszuführen, egal zu welchem Preis. Der Nachteil: Bei starken Kursschwankungen innerhalb kurzer Zeit – für Optionsscheine nichts Ungewöhnliches – kann für den Kunden ein ungünstiger Kurs herauskommen.

Wann Market Orders sinnvoll sind
Es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei einer Market-Order um eine Orderart handelt, die in einem liquiden Markt mit hohen Umsätzen normalerweise eine sofortige Ausführung bewirkt. Da der Anleger kein Limit setzt, wird der Auftrag so schnell wie möglich zum nächsten erreichbaren Kurs ausgeführt. Dies ist der Vorteil. Ein Nachteil kann sein, dass der Anleger einen schlechteren Preis erzielt, als er erwartet. Man bezeichnet diesen Unterschiedsbetrag auch als Slippage. Bedenklich sind Market-Orders vor allem bei nicht liquiden Scheinen, die selten gehandelt werden und nur sehr geringe Umsätze verbuchen. Market Orders müssen deshalb mit Bedacht eingesetzt werden. Sie sind ein nützliches Instrument, um Gewinne schnell zu sichern oder eine Verlustposition möglichst umgehend zu schließen. Kommen wir nun zu einer etwas komplexeren Orderart, der Stop Buy-Order. Im Gegensatz zu einem limitierten Auftrag liegt das gesetzte Limit über dem aktuellen Kurs. Es klingt zwar zunächst ein wenig merkwürdig, doch der Anleger will sich nicht vor zu hohen Kursen schützen, sondern erst dann einsteigen, wenn der Schein ein bestimmtes Kursniveau erreicht hat. Diese Art zu ordern findet man oft in Phasen, in denen mit einem Ausbruch nach oben gerechnet wird und der Anleger an dem einsetzenden Aufwärtstrend beteiligt sein will. Wer bei plötzlichen Aufwärtsbewegungen an der Börse den Zug nicht verpassen will, kann also eine Stop Buy-Order erteilen.

Die Bank kauft dann den Schein erst, wenn sie einen vom Anleger vorgegeben Kurs erreicht hat. Stop Buy-Orders haben noch eine weitere Besonderheit: Wird das vorher festgelegte Limit erreicht, wird aus dem Auftrag automatisch eine Market-Order, die zum nächsten erreichbaren Kurs ausgeführt wird. Damit nicht täglich aufs Neue ein und derselbe Auftrag erteilt werden muss, besteht die Möglichkeit, Orders gleich für längere Zeiträume zu stellen. In der Praxis gilt gewöhnlich allerdings eine Beschränkung bis zum Ende des laufenden Monats, einige Institute dehnen diese Frist gar auf den darauffolgenden Monat aus. Ein Auftrag erlischt mit der Ausführung, spätestens jedoch nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ändert ein Anleger zwischenzeitlich seine Meinung, kann er eine einmal erteilte Order natürlich jederzeit stornieren, vorausgesetzt der Auftrag wurde noch nicht abgewickelt. Aufträge mit längerer Gültigkeitsdauer sind nicht ohne Risiko: Es besteht die Gefahr, dass sich die Informationslage oder das Börsenumfeld in der Zwischenzeit verändert hat und der Anleger auf die neue Lage nicht mehr angemessen reagieren kann. Insbesondere Optionsscheine verzeichnen mitunter erhebliche Kursschwankungen, sodass es durchaus Sinn macht, die Gültigkeit der Order auf den gleichen Tag zu beschränken. Da Optionspreise starken Schwankungen unterliegen, sollten Limite nicht so gesetzt werden, dass sie zu eng am aktuellen Kurs liegen. Dadurch verringert sich die Chance einer Ausführung.

Von hohen Zinssätzen beeindrucken lassen

Bei Aktienanleihen sollte nicht die Höhe des Zinssatzes für eine Anlageentscheidung ausschlaggebend sein, sondern einzig und allein die Erwartung im Hinblick auf den zukünftigen Aktienkursverlauf. Nur wer mit einer Seitwärtbewegung rechnet, sollte Aktienanleihen (oder Discount-Zertifikate) in Betracht ziehen. Ein Kauf lohnt sich besonders in Phasen hoher Volatilitäten. Da der Anleger praktisch Optionen verkauft — also auch Volatilität verkauft — sind entsprechend hohe Preise (= hoher Kupon bei Aktienanleihen bzw. hoher Discount bei Zertifikaten) zu erzielen. Aufgrund der Darstellungen in einigen Werbeprospekten und Finanzanzeigen ist bei vielen Anlegern der Eindruck entstanden, Aktienanleihen und Discount-Zertifikate wären in jedem Fall hochrentable Anlageformen. Das ist aber nicht richtig. Zwar geben viele Emittenten in ihren Verkaufsunterlagen sogenannte Emissionsrenditen an. Diese spiegeln jedoch lediglich die Verzinsung wider, wenn die Anleihe am Ende zum Nennwert zurückgezahlt wird (= Optimalfall). Mit der tatsächlichen Rentabilität – die ja erst am Schluss feststeht – haben Emissionsrenditen deshalb häufig nichts gemeinsam. Manche Anbieter schrecken auch nicht davor zurück, Aktienanleihen mit laufzeitgleichen festverzinslichen Anlageformen (z. B. Termingeld) in einen Topf zu werfen, obwohl ein direkter Vergleich unter Risikogesichtspunkten überhaupt nicht zulässig ist. Dass Aktienanleihen hohe Kupons besitzen und deshalb interessanter wirken als einfaches Festgeld, hat seine Gründe. Denn auf den Haltern lasten zum Teil erhebliche Tilgungsrisiken.

Im schlimmsten Fall kann der gesamte Nennbetrag verspielt werden. Darauf wird in den Werbebroschüren aber nur versteckt hingewiesen. Kein Emittent wird sein Produkt als Hochkupon-Anleihe mit Totalverlustrisiko anpreisen, sondern wie allgemein üblich als Papier mit aktienbezogenem Rückzahlungswahlrecht des Emittenten. Da man Sicherheit immer noch am besten vermarkten kann, findet man in den Werbeanzeigen der Anbieter regelmäßig Hinweise wie diesen: Der Kupon in Höhe von 20%, bezogen auf den Nominalbetrag, wird in allen Fällen, also unabhängig vom Rückzahlungsmodus gezahlt. Wie unsicher die Kapitalrückzahlung dagegen ist, wird so direkt oft nicht gesagt. Im Gegenteil: Selbst eine Tilgung durch Aktienlieferung scheint gar nicht so übel – immerhin besteht ja die Möglichkeit – so der Wortlaut in einem Verkaufsprospekt – den faktischen Verlust bei einer späteren Erholung der Aktie wieder aufzuholen. Nicht ganz so euphorisch ist dagegen zum Beispiel die Stiftung Warentest gestimmt: Denn diese speziellen Bonds (gemeint sind Aktienanleihen, Anm. d. Verf.) verbinden die Nachteile einer Aktie mit den Nachteilen van Anleihen. In schlechten Börsenzeiten sind sie voll an den Verlusten der Unternehmens werte beteiligt. Gehen die Aktienkurse dagegen aufwärts, sind ihre Chancen auf die Verzinsung der Anleihe beschränkt (Finanztest Ausgabe 10/98). Aktienanleihen im Internet Zum Thema Aktienanleihen finden Anleger eine Menge im Internet. Bedeutende Emittenten wie etwa Sal. Oppenheim halten Anleihebedingungen und weitergehende Informationen dort kostenlos zum Download bereit. Nicht immer ist es unbedingt notwendig, die Anleihebedingungen vollständig zu studieren – oft haben die Anleger keine Zeit oder kein Interesse, sich über jedes noch so kleine Detail genauestens zu informieren. Auch für diese Gruppe ist das Internet nützlich. So bietet hier zum Beispiel die Schuchardt Börsenmakler GmbH eine Auflistung derjenigen Papiere an, die auch von ihr zum Börsenhandel eingeführt wurden. Für jedes einzelne Papier sind in einer Übersicht zentrale Ausstattungsmerkmale aufgelistet. Interessierte können auf einen Blick Kuponhöhe, Laufzeitende und die zugrunde liegende Aktie sehen. Außerdem sind Links zum Herausgeber der Aktienanleihe und zum Emittenten der Basisaktie gesetzt. Checkliste

  • Welche Markterwartungen hat der Anleger? Kann шап mit Aktienanleihen davon profitieren, wenn sich die Prognosen erfüllen?
  • Lassen sich die Anlageziele mit anderen Finanzprodukten besser erreichen?
  • Ist die vorhandene Anlageerfahrung ausreichend, um die Risiken von normalen Aktienanleihen beurteilen zu können? Besitzt der Anleger genügend Vorstellungskraft, um sich ein Bild von den Risiken exotischer Produkte wie etwa Doppel-Aktienanleihen zu machen?
  • Wie ausgeprägt ist die eigene Risikobereitschaft?
  • Wie fügen sich Aktienanleihen in die bereits bestehenden anderen Anlageformen ein? Verstärken sich bereits vorhandene Risiken oder kommt es zur Risikoreduktion?
  • Kann der Anleger auch längere Zeit auf sein eingesetztes Kapital verzichten, um zum Beispiel eine Aktien-Baisse auszusitzen, oder wird das investierte Geld zu einem festen Zeitpunkt wieder benötigt? In welcher Höhe sind Verluste zu verschmerzen?
  • Ist eine Anlage in Aktienanleihen aus steuerlicher Sicht ratsam?

Auch wenn eine entsprechende Markterwartung vorliegt, müssen Aktienanleihen nicht in jedem Fall das passende Finanzprodukt darstellen. Abhängig ist dies von den individuellen Verhältnissen des Anlegers. Daher können konkrete Vorschläge nur im Einzelfall gegeben werden. Es ist dennoch möglich, eine allgemeine Checkliste aufzustehen, an der sich der Verbraucher orientieren kann. Es empfiehlt sich, die dort aufgeführten Fragen zum Beispiel gemeinsam mit einem Anlage- und Steuerberater zu besprechen.

Details über beim Optionshandel stehen im Term-Sheet

Wie ein Optionsschein ausgestattet ist, lässt sich im Internet zum Beispiel bei OnVista schnell in Erfahrung bringen. Die dort zu findenden Übersichten enthalten zwar die wesentlichen Optionsmerkmale, aber dennoch nicht jedes einzelne Detail. Außerdem gibt es keinerlei Garantie dafür, dass die Angaben auch tatsächlich richtig sind. Vollständig und absolut zuverlässig sind hingegen die Optionsscheinbedingungen, auch Emissions-, Verkaufsprospekt oder Term Sheet genannt, die – so sieht es der Gesetzgeber vor – von jedem Emittenten erstellt und kostenlos an Anleger ausgehändigt werden müssen. Es handelt sich dabei um ein Schriftstück, das jedes Ausstattungselement beinhaltet. Hier muss jedes Detail aufgelistet und – das ist besonders wichtig – sachlich dargestellt sein. Anders als in vielen Verkaufsunterlagen und Werbeprospekten werden zum Beispiel Risiken nicht beschönigt oder womöglich gar nicht aufgeführt oder – was bei Beratungsgesprächen manchmal vorkommt – versehentlich vergessen. Im Prinzip ist der Emissionsprospekt für den Anleger die sicherste Informationsbasis, auch wenn er aufgrund seiner sachlichen Darstellung nicht gerade spannend zu lesen ist. Hier findet man auch eine Antwort auf die Frage, wie der Differenzbetrag bei Scheinen mit Cash-Settlement in Zukunft berechnet wird. Vor nicht allzu langer Zeit konnte man die Emissionsbedingungen nur bei einer Bank erhalten – vorausgesetzt diese hatte den Prospekt auch vorrätig – oder per Post bzw. Fax direkt beim Emittenten. Inzwischen hat sich dies geändert. Einige Herausgeber stellen Optionsscheinbedingungen ins Internet ein, wo man sie binnen Sekunden herunterladen kann. Andere verschicken sie hingegen per E-Mail.

Details über beim Optionshandel stehen im Term-Sheet7

Bei kniffligen Fragen online recherchieren
Nicht selten hat ein Anleger ganz spezielle Fragen zu Optionen, die niemand im Bekanntenkreis und auch der Anlageberater in der Bank nicht beantworten kann. Bei manchen Problemen wissen nicht einmal die Emittenten Rat. Aber möglicherweise gibt es irgendwo auf der Welt irgendeinen Fachmann, der seine Erfahrungen bereits ins Internet gestellt hat oder bereitwillig Auskunft geben würde, zum Beispiel über Chats, Newsgroups oder Mailinglisten. Diese Quellen sollte jeder Anleger anzapfen, wenn er an einem bestimmten Punkt nicht so recht weiterkommt. Was Chats und Newsgroups sind und wie sie funktionieren, haben wir im letzten Buchkapitel (Abschnitt: Chat und Newsboard) bereits besprochen. Trägt sich ein Anleger in eine Mailingliste ein – zum Beispiel eine Liste zum Thema Optionen -, so wird er in einen E-Mail- Verteiler aufgenommen. Von da an erhält er in festen oder unregelmäßigen Abständen elektronische Post zu diesem Themenbereich. Bei einigen Mailinglisten besteht die Möglichkeit, eigene Fragen und Anmerkungen zu senden, die dann jeder Teilnehmer erhält. Eine zu einem Thema passende Mailingliste findet man in Newsgroups, aber auch über spezielle Suchmaschinen. Häufig genutzt werden Mailinglisten haben bestimmte Vorteile: Der Anleger wird mit Informationen zu seinem Interessensgebiet versorgt, ohne sich ständig neu darum kümmern zu müssen. Er hat außerdem die Gelegenheit, gezielt Fachleute anzusprechen und mit diesen zu diskutieren. Darüber hinaus bieten Mailinglisten oft Auswertungen von Internet- Quellen – etwa Newsgroups – an, sodass dem Nutzer diese Arbeit zum Teil erspart bleibt. Bevor man sich in eine Liste einträgt, sollten jedoch einige grundsätzliche Dinge geklärt werden: Wichtig ist, dass der Anleger sich einprägt, wie ein Teilnehmer aus einer Mailingliste entfernt werden kann. Geprüft werden sollte aber auch, wie oft E- Mails verschickt werden und welche Gepflogenheiten in der entsprechenden Liste gelten. Bei der Suche nach bestimmten Informationen ist in vielen Fällen der Weg über Suchhilfen sehr nützlich. Man kann sich diese Tools als Datenbanken vorstellen, die Informationen für Recherchezwecke enthalten. Zu unterscheiden sind Suchkataloge von Suchmaschinen. Einen Katalog könnte man mit einem Branchenbuch (Gelbe Seiten) vergleichen. Die Einträge in einen Suchkatalog nehmen spezielle Katalogredaktionen vor.

Kataloge haben den Vorteil, dass man insbesondere gezielt nach Unternehmen suchen und einen guten Marktüberblick (Branchen usw.) gewinnen kann. Durch regelmäßige, automatisch stattfindende Checks ist sichergestellt, dass die genannten Seiten auch tatsächlich existieren. Es besteht zudem generell die Möglichkeit, Filter zu setzen und damit zum Beispiel regionale oder thematische Eingrenzungen vorzunehmen. Suchmaschinen funktionieren dagegen anders als Kataloge. Das Prinzip nach dem diese Tools arbeiten, lässt sich bildhaft etwa so darstellen: Rechner durchlaufen systematisch das Internet nach neuen Informationen, die dann in den bereits vorhandenen Datenbestand aufgenommen werden. Der Unterschied zum Suchkatalog wird schnell deutlich, wenn man zum Beispiel Aktie in eine Suchmaschine eingibt und deren Trefferzahl mit einem Katalog vergleicht. Die erheblich höhere Menge ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff auf vielen Internet-Seiten an allen möglichen Stellen auftaucht. Weltweit existieren weit mehr als 100 Suchmaschinen. Es hat wenig Sinn, alle zu kennen, da viele den gleichen Datenbestand enthalten. Führt die Suche zu keinem Ergebnis, sollte man es noch einmal über eine sogenannte Meta-Suchmaschine probieren. Die Suchanfrage wird gleichzeitig an eine Vielzahl von Suchmaschinen weitergeleitet. Die Ergebnisse werden anschließend übersichtlich zusammengefasst. Mit Suchmaschinen kann der Nutzer schnell herausfinden, ob zu einem bestimmten Bereich überhaupt Informationen vorhanden sind. Außerdem ist eine Suchmaschine der richtige Weg, wenn man annehmen kann, dass gewisse Informationen im WWW zu finden sind.

Optionspreise im Internet berechnen

Daten allein reichen zur Bewertung natürlich noch nicht aus. Den gesuchten Optionswert erhält man erst, wenn die Daten in die Preisformel eingegeben werden. Dies kann der Anleger, wenn er will, selbst per Hand machen – was zeitaufwendig und mühsam ist — oder indem er einen Optionsrechner verwendet. Einen derartigen Pricer kann man kaufen, auf seinem Computer installieren und dann für Bewertungszwecke einsetzen. Möglich ist es aber auch, einen Pricer im Internet abzurufen. Zur Kalkulation von Optionspreisen werden im Internet auf zahlreichen Seiten Rechner kostenlos angeboten. Die wichtigsten Adressen haben wir aufgelistet: Wir haben uns für den Rechner von Sal. Oppenheim entschieden. Die einzelnen Finanzdaten, die wir zur Bewertung des Call-Optionsscheins in den vorangegangenen Abschnitten gesammelt haben, geben wir nun in den Rechner ein. Es ergibt sich ein Optionswert von 3,37 Euro. Ausgegeben wird nicht nur der Preis für die Option, sondern ebenfalls Kennziffern wie Delta, Theta oder Vega, auf die wir später noch zu sprechen kommen. Dies ist allerdings nicht bei jedem Optionsrechner der Fall. Bei einigen kann lediglich der Optionswert ausgerechnet werden, nicht jedoch die Griechen. Man erkennt, dass viele verschiedene Internet-Seiten aufgerufen werden müssen, um den Wert einer Option zu kalkulieren. Es ist äußerst umständlich und zeitraubend, wenn ein Anleger immer wieder mehrere verschiedene Web-Adressen eintippen muss. Deshalb sollte man die Möglichkeit nutzen und Lesezeichen – sogenannte Bookmarks — setzen. Beim Microsoft Internet Explorer lassen sich Ordner anlegen, unter denen die entsprechenden Adressen dann gespeichert werden können. Zur Veranschaulichung haben wir einen Ordner mit der Bezeichnung Optionen bewerten angelegt und darin die Web- Seiten eingestellt, auf denen wir die zur Bewertung erforderlichen Daten abrufen. So kann man sich das lästige Eingeben einzelner Adressen ersparen und schnell nacheinander die jeweiligen Seiten aufrufen.

Unvorteilhafte Quotes lauern überall

Besonders stark bewerben die Emittenten ihre Neuemissionen, also Optionsscheine, die neu auf den Markt kommen. In einschlägigen Fachzeitschriften, doch auch in herkömmlichen Zeitungen (z.B. Frankfurter Allgemeine Zeitung) stößt man auf Finanzanzeigen, in denen auf aktuell herausgegebene Warrants aufmerksam gemacht wird. Übersichten mit Neuemissionen sind auch im Internet abrufbar. Zu finden sind diese zum Beispiel bei

  • On Vista,
  • Boerse Now oder
  • der Stuttgarter Optionsscheinbörse Euwax

Unvorteilhafte Quotes lauern überall6

Beim Kauf von neuemittierten Warrants sollten Anleger vorsichtig sein. Denn nicht selten sind Scheine, die neu auf den Markt kommen, überteuert. Gerade zu Beginn versuchen die Emittenten Extragewinne einzustreichen, bevor sie ihre Produktpreise an das allgemeine Marktniveau anpassen müssen. Ein Schein, der schon seit geraumer Zeit umläuft, ist in der Regel eher zu empfehlen als eine Neuemission mit gleicher Laufzeit. Aber selbst Wochen oder Monate nach Ausgabe kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen entweder Kauf- oder Verkaufsinteressenten dominieren. Betrachten wir ein Beispiel: Angenommen, ein T-Online-Call (Laufzeit: 1 Jahr) wird zum Kurs von 7 Euro ausgegeben. Die ersten Monate nach Emission bleibt der Börsenkurs der Aktie mehr oder weniger unverändert. Doch mit einem Mal entzündet sich ein richtiges Kursfeuerwerk und die Aktie legt in kürzester Zeit erheblich zu. Auch der Warrant steigt nun natürlich im Wert. Es ist verständlich, dass sich in einer derartigen Situation verhältnismäßig viele Anleger von ihrem Schein trennen möchten, um Gewinne mitzunehmen, Kaufinteressenten aber kaum noch zu finden sind. Das kann sich natürlich auch der Emittent ausmalen und die Kursstellung danach ausrichten. Die Preise für die Warrants werden einfach heruntergesetzt. Wer seine Optionen an die Bank zurückgibt, bekommt nicht den echten Preis dafür, sondern ein bisschen weniger. Es muss gar nicht unbedingt zu einer Kursänderung kommen. Manchmal reicht es bereits aus, wenn Aktien öffentlich zum Kauf angepriesen werden (zum Beispiel im Fernsehen). Denn viele Anleger kaufen dann direkt entsprechende Calls. Da die meisten Händler in den Banken tagsüber immer mit einem Auge Sendungen wie die n-tv-Telebörse und die dort ausgestrahlten Empfehlungen verfolgen, wissen sie ziemlich genau, auf welcher Seite die meisten Anleger anschließend handeln wollen. Ist zum Beispiel mit starken Callkaufen zu rechnen, verschiebt der Händler die gesamte Quotierung nach oben (= hohe Briefseite).

Daueremissionen
Scheine auf Standardtitel (z. B. DAX und DAX-Aktien) haben bei großen Instituten im Grunde den Charakter von Daueremissionen erlangt. Das heißt, dass ständig neue Serien aufgelegt werden. Nicht nur auslaufende Warrants werden durch neue ersetzt, oft kommen weitere Emissionen hinzu, wenn sich aufgrund der veränderten Marktlage zusätzliche Basispreise anbieten. Dadurch hat der Anleger die Möglichkeit, stets Optionen im gewünschten Zustand (z. B. at-the-money) kaufen zu können. Je transparenter ein Finanzprodukt ist, umso leichter kann der Anleger das Gebaren durchschauen. Dies erklärt auch, warum einige Institute ihre Sortimente gern mit ausgefallenen Produkten bestücken, die sich nicht von jedermann bewerten lassen. Meist wird auch genau darauf geachtet, dass kein anderer Anbieter dieselben Produkte führt, um dadurch direkte Vergleichsmöglichkeiten zu unterbinden.

Blick in die Vergangenheit gibt Aufschluss
Es kann durchaus Vorkommen, dass ein Anleger wissen möchte, welche Quotes ein Emittent zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit gestellt hat. Interessant ist dies zum Beispiel, wenn man die Qualität der Orderausführung (Preis und Schnelligkeit der Ausführung) einmal nachprüfen will. Früher war es außerordentlich schwierig, eigentlich sogar fast ausgeschlossen, dass Normalanleger an solche Informationen gelangen konnten. Das Internet hat auch hier eine Wende gebracht: Mittlerweile ist es fast ein Kinderspiel, genauer nachzuvollziehen, welche Preise ein Emittent für einen Optionsschein im Laufe der Zeit gestellt hat. Die Optionsscheinbörse Euwax – das ist die Abkürzung für European Warrant Exchange – zeichnet die von den Emittenten gestellten Geld/Brief-Kurse systematisch auf, und zwar zum Zwecke der Handelsüberwachung. Diese Daten werden inzwischen ins Internet gestellt und sind damit für jedermann zugänglich.

Verkaufsbedingungen beim Optionshandel festlegen

Verkauf ist nicht gleich Verkauf
Wir wollen schließlich noch auf einen interessanten Aspekt einge- hen, der mit dem Verkauf von Warrants zu tun hat. Ganz zu Beginn dieses Buches hatten wir bereits gesehen, dass der Stillhalter auch als Optionsverkäufer bezeichnet wird. Doch daraus darf man keineswegs den Umkehrschluss ziehen, dass jeder Warrantverkäufer automatisch Stillhalter ist. Haben wir uns irgendwann zum Kauf eines Optionsscheins entschieden, so sind wir natürlich nicht gezwungen, den Warrant auszuüben oder bis zur Fälligkeit zu halten. Vielmehr haben wir die Möglichkeit, den Schein zwischenzeitlich zu veräußern. Obwohl wir dann eine Option verkauft hätten, sind wir noch lange kein Stillhalter. Die Pflicht zur Erfüllung liegt weiterhin beim Emittenten. Zur besseren Unterscheidung sollte man deshalb vom Weiterverkauf sprechen, wenn ein Warrant den Besitzer wechselt.

Ausstiegsbedingungen schon vorher fixieren
Optionsscheine sind keine Anlagealternative für längere Zeit, ln jedem Fall sollte ein (realistisches) Kursziel gesetzt werden, bei dessen Erreichen der Warrant sofort verkauft und der Gewinn mitgenommen wird. Diese Marke sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Stopp Loss stehen . So zwingt man sich zu konsequentem Handeln. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Anleger auch dann noch auf bessere Kurse warten, wenn sie ihr Ziel längst erreicht haben. Doch das Abpassen von Höchstkursen ist unvernünftig. Hat sich der Kurs des Underlyings wie prognostiziert entwickelt, sollte der Anleger über die Realisierung der Gewinne nachdenken. Dies kann prinzipiell auf zweierlei Art geschehen: Entweder durch Verkauf oder – sofern es sich um amerikanische Optionen handelt – durch Ausübung. In fast allen Fällen ist eine Ausübung jedoch die schlechtere Alternative und deshalb keinem Anleger anzuraten. Warum dies so ist, werden wir am Ende dieses Artikels noch sehen. Haben sich die Erwartungen des Anlegers hingegen nicht erfüllt, so sollte er sein Engagement auf jeden Fall überprüfen. Nur wenn weiterhin von der anfänglich angenommen Kursentwicklung auszugehen ist, kann ein Halten der Option sinnvoll sein. Allerdings ist dies nur in den Fällen zu raten, in denen die Option noch eine hinreichende Restlaufzeit besitzt und somit über das erforderliche Kurs- potenzial verfügt, um den Verlust aufgrund der Weiteren Laufzeitverkürzung und der bereits eingetretenen Kursverluste zu kompensieren. Möglicherweise ist es besser, den Verlust zu realisieren und als Ersatz eine andere Option zu kaufen. Auch der vollständige Ausstieg sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden. Eine Praktikerregel besagt, dass die Hälfte aller Verluste bei Warrants auf verspätete Verkäufe zurückzuführen sind. Schon beim Kauf muss deshalb klar definiert werden, welcher Verlust maximal toleriert wird. Erreicht die Option dieses Niveau, wird der Schein verkauft. Damit trägt der Anleger dem Umstand Rechnung, dass er den Markt falsch eingeschätzt hat. Entwickelt sich der Basiswert nicht wie vermutet, kann der Anleger nur verlieren. In einer solchen Situation sollte man sich von seinen Scheinen trennen, statt auf eine Verbesserung zu hoffen. Die Erfahrung zeigt, dass viele – abhängig von ihren persönlichen Ausgangsbedingungen – bei Wertverlusten zwischen 20 und 50% aussteigen. Ein Stopp Loss von 30 % bedeutet beispielsweise, dass der Warrant veräußert wird, wenn sein aktueller Kurs 30% unter dem Anschaffungspreis liegt. Wie hoch ein Stopp Loss sein sollte, lässt sich kaum pauschal sagen. Abhängig ist der Wert natürlich in erster Linie von der eigenen Risikoeinstellung und dem vorhandenen Verlustpuffer, aber auch von der Weiteren Markterwartung.

Optionsanleger müssen auf dem Laufenden sein
Im Unterschied zu vielen anderen Anlagealternativen können Kurse von Optionen binnen kurzer Zeit extrem schwanken. Deshalb ist es besonders wichtig, laufend über die aktuelle Entwicklung informiert zu sein. Viele Anleger haben jedoch nicht die Zeit für die kontinuierliche Beobachtung des Geschehens auf den Finanzmärkten. In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn beim Erreichen bestimmter kritischer Kurse eine Nachricht an den Anleger erfolgt. Dieser ist dann nicht mehr gezwungen, die Kursentwicklung selbst zu verfolgen, kann gleichzeitig aber sicher sein, bei Eintritt bestimmter turbulenter Phasen informiert zu werden. Früher war dies aufwendig und häufig Anlegern Vorbehalten, die ein gewisses Vermögen hatten. Denn die Nachricht kam im Regelfall vom Bankberater. Üblich war – und ist es zum Teil auch heute noch -, dass der Berater seinen Kunden per Telefon Bescheid gibt. Diese Anleger können dann entscheiden, wie sie reagieren wollen. Inzwischen ist die Alarmierung der Anleger bei Erreichen bestimmter Limits zum einen nicht mehr so aufwendig, zum anderen kann im Grunde jeder diesen Service nutzen. Denn die Benachrichtigung lässt sich über das Internet steuern. Nehmen wir als Beispiel Digital-Investor. Jeder Anleger kann sich hier kostenlos ein Muster-Depot einrichten, jedes Wertpapier in die Watchlist aufnehmen und dort sowohl ein Höchst- als auch Niedrigstlimit eingeben. Wird die vorgegebene Kursgrenze unter- bzw. überschritten, erhält der Anleger eine Nachricht per E-Mail. Die gesetzten Limite bleiben solange bestehen, bis der Anleger sie ändert. Voraussetzung ist natürlich, dass der Anleger per E-Mail erreichbar ist und seine Mails auch regelmäßig abruft. Einen vergleichbaren Service bietet auch die Deutsche Bank 24. Allerdings wird der Anleger diesmal nicht per E-Mail benachrichtigt, sondern über sein Mobiltelefon. Sobald ein Limit erreicht ist, wird Alarm erzeugt, der als Nachricht (E-Mail to SMS) auf das Handy des Anlegers gesendet wird. Die Netzbetreiber verlangen dafür eine Gebühr, die über die Mobilfunk- Rechnung abgerechnet wird.

Verkaufsorder
Beim Kaufauftrag ist ein möglichst geringer, bei der Verkaufsorder ein hoher Preis das Ziel. Die Möglichkeiten zur Erteilung von Limits sind auch beim Verkauf von Optionsscheinen gegeben. Das Gegenstück zur Stop Buy-Order bei Kaufaufträgen ist die Stop Loss-Order. Dadurch wird nicht unmittelbar ein Verkaufsauftrag erteilt, sondern lediglich ein unteres Kurslimit gesetzt, bei dessen Erreichen der Schein automatisch verkauft wird. Geeignet ist diese Funktion vor allem für Anleger, die die Börsenkurse nicht ständig verfolgen können, sich aber dennoch bei plötzlich auftretenden Kursbewegungen gegen einen zu großen Verlust absichern wollen.

Optionen und Steuern
Wer hierzulande Kursgewinne erzielt, muss grundsätzlich Steuern zahlen – es sei denn, zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt liegen mindestens 12 Monate (das Ist die sogenannte Spekulationsfrist). Dabei können Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden, sodass am Ende lediglich der Nettogewinn zu versteuern Ist. Dies gilt auch für Optionen und ist die wichtigste Regel, die sich jeder Anleger merken sollte. Doch es gibt eine Reihe von (Spezial-) Tatbeständen bei Optionsgeschäften, die steuerlich besonders gehandhabt werden. Auf solche Details wollen wir in diesem : aber nicht näher eingehen, da dies nach unserer Auffassung den Rahmen dieses Titel sprengen würde. Dem Interessierten Leser können wir das Werk von Epple/Jurowsky/ Schäfer, Private Kapitalanlagen – Steuerfolgen und Steuergestaltungen empfehlen, das ebenfalls im Verlag Schäffer-Poeschel erscheinen wird und die Problematik Besteuerung von Optionsgeschäften ausführlicher beinhaltet.

Vorbereitung für unerfahrene Optionsanleger im Internet

Nicht gleich am Anfang mit echtem Geld spekulieren
Wer noch keine Übung im Geschäft mit Optionen hat, sollte sich gut überlegen, ob die ersten Erfahrungen unbedingt mit echtem Geld gemacht werden. Es ist allemal ratsamer, zunächst im Trockenen zu proben. Ein recht gutes Gefühl für die Wertentwicklung einer Option erhält man auch dann, wenn man Geschäfte lediglich probehalber abschließt. Möglichkeiten dazu bieten sich im Internet, zum Beispiel bei Wallstreetronline. Für diesen Service müssen sich die Anleger vorher registrieren lassen. Dafür ist die Angabe einiger persönlicher Daten erforderlich. Abgefragt wird die E-Mail-Adresse, außerdem muss der Benutzer einen selbstgewählten User-Namen eingeben. Schließlich hat der Anleger noch zu bestätigen, dass er bestimmte Bedingungen des Anbieters (Haftungsausschlusss, Boardrichtlinien) akzeptiert. Einige Zeit später – manchmal sind es lediglich Minuten – erhält man per E-Mail ein Passwort und kann dann unter anderem folgende Angebote nutzen:

  • Führen einer Watchlist
  • Führen eines Portfolios
  • Teilnahme bei Musterdepotspielen
  • Diskussionsbeiträge schreiben
  • Kommunikation über das interne Kommunikationssystem

Für den Anfang reicht es aus, eine Watchlist oder ein Portfolio einzurichten. In die Watchlist kann jedes beliebige Papier aufgenommen und dessen Wertentwicklung (Performance) jederzeit beobachtet werden. Oft stellen Anleger hier Titel ein, die sie für interessant halten, aber noch nicht gekauft haben. Grundsätzlich kann man eine Watchlist natürlich auch selbst anle- gen und pflegen, etwa mit einem Tabellenkalkulationsprogramm (zum Beispiel Excel) oder indem man Kurse auf einem Blatt Papier notiert und Wertveränderungen eigenhändig ausrechnet. Watchlisten wie die von Wallstreet-online sind jedoch wesentlich komfortabler, denn die im Depot enthaltenen Papiere werden automatisch mit ihren aktuellen Kursen bewertet und Änderungen sofort angezeigt. Insbesondere bei sehr umfangreichen Depots ist dies von unschätzbarem Vorteil. Außerdem können neue Wertpapiere ohne großen Aufwand zur Watchlist hinzugefügt werden. Gleichgültig, auf welcher Seite von Wallstreetionline sich der Anleger gerade befindet, er stößt überall auf den Hinweis Add to Watchlist. Ein Mausklick reicht aus, und der entsprechende Titel wird aufgenommen, ohne dass man extra in die Watchlist wechseln müsste. Außer Watchlisten können Anleger auch eine andere Form von Depots anlegen, die sogenannten Portfolios. Sie besitzen im Prinzip dieselben Funktionen, bieten darüber hinaus aber die Möglichkeit, bestimmte Parameter – insbesondere Wertpapiermenge und -kurse – nach eigenen Vorstellungen zu variieren; bei einigen werden auch An- und Verkaufsgebühren, berücksichtigt.

Wallstreetionline bietet speziell Optionsanlegern die Möglichkeit, zu Übungszwecken Depots mit Optionsscheinen anzulegen. Interessant ist, dass der Anleger gegen andere Mitspieler antritt und so ein regelrechter Wettbewerb zwischen Optionsschein-Investoren ausgetragen wird.

Spielend Erfahrungen sammeln
Eine geeignete Plattform für den Probelauf von Anlagestrategien sind Börsenspiele. Diese werden auch im Internet angeboten. Meist ist eine Anmeldung zum Börsenspiel jederzeit möglich und die Teilnahme außerdem kostenlos. Doch es gibt Ausnahmen: So verlangt beispielsweise die ZDF-Redaktion WISO für ihr Spiel eine Gebühr. Sie soll, so der Wortlaut in den Spielregeln, einen fairen Spielablauf mit einer überschaubaren. Anzahl von Depots einzelner Spieler gewährleisten. In vielen Fällen wird eine feste Dauer – zum Beispiel ein Vierteljahr – mit einem vorher festgelegten Endtermin vorgegeben. Den Teilnehmern wird ein fiktives Startkapital (z.B. 100.000 Euro) zur Verfügung gestellt, für das sie Wertpapiere kaufen können. Ziel ist die Vermehrung des Startvermögens. Ein einmal gekauftes Papier muss natürlich nicht bis zum Schluss gehalten werden. Wie in der Wirklichkeit können die Anleger sich zwischendurch wieder von ihren Titeln trennen – zum Beispiel, um Gewinne mitzunehmen – und das Kapital in andere Werte umschichten oder vielleicht für einige Zeit Kasse halten. Online-Spiele sind im Normalfall so aufgebaut, dass die Teilnehmer jederzeit, also auch abseits der Börsenhandelszeiten, im Internet Kauf- und Verkaufsaufträge erteilen können. Orders werden in aller Regel zu den aktuell gültigen Börsenkursen (Realtime-Kurse) ausgeführt. Wie beim echten Börsenhandel können die Teilnehmer auch Limits setzen. Dafür und für die Durchführung der Transaktionen werden – wie in der Wirklichkeit – Gebühren und Spesen berechnet, die vom Spielkapital abgezogen werden. Im Regelfall können Anleger nicht jedes beliebige Wertpapier kaufen, sondern lediglich bestimmte, vom Spielveranstalter vordefinierte Titel. Man findet zum Beispiel Spiele, bei denen nur Aktien aus dem DAX und Nemax 50 gehandelt werden können. Doch man kann sich auch an Börsenspielen beteiligen, die eine erheblich breitere Palette an handelbaren Papieren – insbesondere Optionsscheine – umfassen. Die Werte der einzelnen Teilnehmerdepots und die sich daraus ergebenden Ranglisten werden ständig aktualisiert, sodass jederzeit sichtbar ist, wie man im Vergleich zu den anderen steht. Spielend und ohne echte Verlustgefahr, aber dennoch unter einigermaßen realistischen Bedingungen, können die Teilnehmer so erste Erfahrungen mit Wertpapieren gewinnen. So lässt sich erreichen, dass Anfänger ebenso wie fortgeschrittene Anleger Strategien an der Börse ausprobieren können und ihre Erfahrungen bei realen Geschäften an der Börse nutzen.

Vorbereitung für unerfahrene Optionsanleger im Internet 8

Start in die Welt des Online-Tradings mit Optionen

Mit Hilfe des Internets haben wir uns für eine Option – oder besser: einen Optionsschein – entschieden. Nun können wir unseren Anlageberater anrufen, selbst bei der Bank vorbeischauen oder – was am einfachsten und für viele Optionsanleger schon seit längerem Standard ist – per Mausklick direkt ordern. Allerdings brauchen wir dafür die Verbindung zu einer Online-Bank. Über das Internet hat der Privatanleger fast die gleichen Möglichkeiten wie die Profis. Doch am Anfang steht zunächst lästiger Papierkrieg an. Nach wie vor müssen die Unterlagen für Konto- und Depoteröffnung per Hand ausgefüllt werden. Jeder künftige Online-Anleger muss sich darüber hinaus legitimieren. Wie ein solcher Prozess im Detail erfolgt, kann man bei den meisten Direktbanken im Internet nachlesen. Deshalb brauchen wir darauf nicht weiter einzugehen. Erst wenn diese Aufgaben erledigt sind, erhält der angehende Online-Investor eine sogenannte Persönliche Identifikations-Nummer – kurz PIN – und, bei der Verwendung des TAN-Verfahrens, ein Set von Transaktions-Nummern zugeteilt. Damit steht dem Online- Trading nichts mehr im Wege. Wer sich bereits für eine Bank oder einen Broker seines Vertrauens entschieden hat, kann die erforderlichen Unterlagen im Internet bestellen. Auf diejenigen, die den richtigen Partner erst finden müssen, warten noch einige Recherche-Aufgaben. Will der Anleger über das Internet lediglich Wertpapiere handeln oder dort eventuell auch seine ganz normalen Bankgeschäfte abwickeln? Im ersten Fall reicht ein Online-Broker. Im zweiten Fall führt kein Weg an einer Online-Bank vorbei. Im Unterschied zu einer Full- Service-Bank beschränken sich Broker auf den reinen Wertpapier-handel. Im Klartext: Das eröffnete Konto dient lediglich der Abwicklung von Wertpapiergeschäften, ist jedoch nicht für normalen Zahlungsverkehr vorgesehen. Technische Ausrüstung Mehr als ein Computer mit Internet-Anschluss ist nicht notwendig, um über das World-Wide-Web an der Börse mitzumischen. Anleger, die noch keinen Zugang zum Netz haben, müssen nur ein Modem an ihren Rechner anschließen und sich bei einem Provider, etwa AOL oder T-Online, anmelden. Wie das genau funktioniert, erfährt man beim Provider, der kostenlos Informationsmaterial zur Verfügung stellt. Mitgeliefert wird auch eine CD-Rom, auf der sich die notwendige Internet- Software befindet. Anleger sollten beachten, dass es zu analogen und ISDN-Telefonleitungen jeweils passende Modem-Typen gibt.

Lohnt sich die vorzeitige Ausübung in unserer Geldanlegen24 Webseite

Eines ruft bei vielen Anlegern immer wieder Erstaunen hervor: Obwohl amerikanische Warrants jederzeit ausgeübt werden können, ist es im Allgemeinen nicht ratsam, vor Erreichen des Verfalltermins davon Gebrauch zu machen. Zwar kann der Inhaber durch Optionsausübung eine Aktie eventuell günstiger kaufen oder verkaufen als an der Börse, doch er verliert dadurch auf jeden Fall die Zeitprämie, die im Warrantpreis enthalten ist. Betrachten wir ein Fallbeispiel . Da der Optionsschein amerikanisch ausgestattet ist, und die Aktie deutlich oberhalb des Strike notiert, liegt der Gedanke der Ausübung des Warrants nahe. Dadurch würden wir 10 Euro weniger zahlen als an der Börse. Noch vorteilhafter wäre es jedoch, den Schein für 13 Euro zu veräußern und die Aktie direkt zu kaufen. Was wir dadurch einsparen, macht ein Vergleich deutlich: Üben wir den Schein aus, kostet die Aktie 40 Euro, der Warrant geht hingegen unter. Kaufen wir sie direkt, zahlen wir zwar 50 Euro, können den Schein aber für 13 Euro Weiterverkäufen, sodass wir insgesamt lediglich 37 Euro (50 minus 13) ausgeben müssen. Eine Ausübung lohnt sich nicht, weil wir in diesem Fall nur den Inneren Wert (10 Euro) realisieren können. Die Zeitprämie geht jedoch verloren. Das ist auch verständlich, denn mit der Ausübung erlischt das Recht. Um den vollen Warrant-Wert zu erhalten, muss die Option also bestehen bleiben. Deshalb ist ein Weiterverkauf des Optionsscheins in den meisten Fällen besser als die Ausübung. Wenn eine vorzeitige Ausübung derart unattraktiv ist, fragt man sich natürlich, warum Warrants überhaupt amerikanisch ausgestattet werden. Die Möglichkeit der vorzeitigen Ausübung gibt dem Anleger die Sicherheit, dass er bei einem Weiterverkauf auf jeden Fall den Inneren Wert realisiert. Dazu ein Fallbeispiel. Betrachten wir den T-Online-Schein weiter oben und zusätzlich einen zweiten Warrant, der identisch ausgestattet ist, allerdings nicht amerikanisch, sondern europäisch ausgeübt werden kann.

Call-Option
Underlying T-Online
Strike 40 Euro
Bezugsverhältnis 1/1
Laufzeit 12 Monate
Andienung effektiv
Ausübung amerikanisch
Optionspreis 13 Euro
Aktueller Aktienkurs : 50 Euro

Nehmen wir nun an, der Kurs der T-Online-Aktie ist außerordentlich stark gestiegen und liegt bei 140 Euro. Die Optionsscheine sind also sehr tief im Geld. Beide haben einen Inneren Wert von 100 Euro (140 minus 40). Möchte sich ein Anleger jetzt von seinen Scheinen trennen, wird er für den amerikanischen mit Sicherheit wenigstens 100 Euro erhalten. Ein geringerer Preis – sagen wir 90 Euro – eröffnet die Möglichkeit der sicheren Gewinne. Dafür müsste der Schein gekauft, unverzüglich ausgeübt und die über den Warrant bezogene T-Online-Aktie sofort wieder zum aktuellen Kurs verkauft werden.

Kauf des Warrants                                                             -90 Euro
Ausübung der Option und Bezug einer Aktie               -40 Euro
Verkauf der T-Online-Aktie zum aktuellen Kurs       +140 Euro
Gewinn                                                                                +10   Euro

Ein Optionspreis von 90 Euro erhöht die Nachfrage nach der amerikanischen Option und damit deren Kurs. Gleichzeitig wird der Kurs für die T-Online-Aktie sinken, da das Wertpapier ja verstärkt angeboten wird. Aufgrund dieser Marktreaktionen bilden sich Kurse, die keine Gewinne mehr ermöglichen, zum Beispiel 95 Euro für den Warrant und 135 Euro für die Aktie. Fassen wir zusammen: Der Besitzer des amerikanischen Scheins hat die Gewissheit, dass er den angesammelten Inneren Wert jederzeit realisieren kann – entweder durch Weiterverkauf oder (sofern kein Käufer zu finden ist) durch Ausübung. Für den Inhaber des europäischen Warrants ist die Lage anders. Er hat vor Erreichen des Verfalltermins gar kein Recht, den Inneren Wert durch Ausübung zu erzielen. Er kann seinen Schein höchstens Weiterverkäufen. Da der Kurs der Aktie jedoch verhältnismäßig hoch ist, könnte es sein, dass die Marktteilnehmer einen Weiteren Anstieg für unwahrscheinlich halten. Vermutlich wird der Kurs in Zukunft sogar wieder sinken. Kein Anleger wäre unter diesen Umständen bereit, den vollen Inneren Wert zu bezahlen. Rechnen die Marktakteure tatsächlich mit einem Aktienkursrückgang von beispielsweise 20 Euro in den kommenden Monaten, wird auch der Innere Wert um diesen Betrag sinken. Der Schein ist am Verfalltag dann lediglich noch 80 Euro wert. Für europäische Scheine ist deswegen nicht der aktuelle, sondern der erwartete Innere Wert maßgebend. Aus diesem Grund kommt es vor, dass europäische Warrants mit einem Abgeld (Disagio) notieren. B könnte beispielshalber einen Kurs von 90 Euro haben (= 10% Disagio) und damit um 10 Euro unter seinem Inneren Wert liegen. Dieser Betrag stellt sozusagen eine negative Zeitprämie dar. Gelegentlich weisen auch amerikanische Deep-in-the-money- Optionen ein Disagio auf. Das Abgeld ist allerdings geringer als die mit einer Ausübung verbundenen Kosten.

Wann amerikanische Optionen noch sinnvoll sind
Amerikanisch ausgestattete Optionen sind auch sinnvoll, wenn die Märkte auf denen sie gehandelt werden, illiquide sind und ein zwischenzeitlicher Weiterverkauf schwierig ist. Sollte die Option einen (hohen) Inneren Wert angesammelt haben und es findet sich kein Abnehmer, kann der Inhaber seine Option ausüben und den Inneren Wert auf diese Weise realisieren. Nun ist klar, warum Scheine amerikanisch ausgestattet werden, obwohl man von einer Ausübung vor Fälligkeit eigentlich keinen Gebrauch machen sollte. Der Grund liegt darin, dass Optionsinhaber an einer günstigen Entwicklung des Underlyings in vollem Maße teilhaben und den im Zeitablauf angesammelten Inneren Wert beim Weiterverkauf auch realisieren. Eine amerikanische Option ist deshalb auch teurer als ein vergleichbares europäisches Gegenstück.

Zeitwert versus Dividende
Steht eine Dividendenzahlung bevor, sollte geprüft werden, ob deren Höhe (inklusive der Körperschaftsteuer) kleiner ist als der Zeitwert des Calls. Trifft dies zu, kann man den Schein weiter halten. Übertrifft die Dividende jedoch den Zeitwert, ist eine Veräußerung (bzw. Ausübung) vor Ausschüttung der Dividende ratsam. Bei Ausübung geht zwar der Zeitwert verloren, dafür vermeidet man den Wertverlust wegen des Dividendenabschlags. Die vorzeitige Ausübung amerikanischer Optionen ist prinzipiell nicht ratsam. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Angenommen, wir besitzen einen amerikanischen Put, der auf der ABC-Aktie basiert (Strike: 50 Euro). Was passiert, wenn die Aktie plötzlich zum Börsenkurs von null notiert – etwa aufgrund eines Konkurses – oder, was wohl häufiger anzutreffen ist, zu einem so niedrigen Kurs, dass kaum jemand einen weiteren Preisverfall für möglich hält. In dieser Situation ist eine Ausübung dringend zu empfehlen. Da der Put bis zum Verfalltag keinen größeren Inneren Wert aufbauen kann – das Underlying notiert ja schon zum denkbar niedrigsten Kurs -, stellt eine sofortige Ausübung sicher, dass der höchste nur vorstellbare Innere Wert definitiv realisiert wird. Selbst wenn sicher ist, dass der Put den Inneren Wert auch am Verfalltermin noch besitzt, sollte man jetzt sofort ausüben. Denn wir können den Mittelzufluss zinsbringend anlegen. Auf diese Erträge würden wir jedoch verzichten, wenn wir die Ausübung in die Zukunft verschieben. Eine Zeitprämie können wir nicht mehr verlieren, da der Warrant diesen Preisbestandteil nicht mehr aufweist. Wer würde schon eine Zeitprämie (Chancenprämie) zahlen, wo die ABC-Aktie doch so niedrig notiert, dass gar keine Chance mehr auf einen Zuwachs an Innerem Wert vorhanden ist.

Optionsscheine meistens amerikanisch
Die meisten Optionsscheine – insbesondere Aktien-Warrants – sind amerikanisch. Doch es gibt Ausnahmen. Daher gilt: genau in die Emissionsbedingungen schauen.

Abwicklung am Ende der Laufzeit
Ob ein Schein am Ende wertlos verfällt, hängt vom Kurs des Underlyings am Verfalltermin ab. In den Optionsbedingungen (Emissionsbedingungen) ist exakt festgehalten, welcher Underlyingpreis herangezogen wird, um den endgültigen Wert der Option zu bestimmen. Diesen Prozess bezeichnet man auch als Kursfixing – kurz Fixing. Eine genaue Festlegung der Fixingmodalitäten ist speziell für den Anleger von großer Bedeutung, damit der Emittent nachher nicht den für sich günstigsten Kurs aussuchen kann. Sehr häufig wird der Schlusskurs am Tag der Fälligkeit zugrunde gelegt. Es kommt jedoch auch vor, dass der Emittent eine andere Vorgehensweise wählt. Der Kurs könnte zum Beispiel gefixt werden, indem der Durchschnitt aus den letzten zehn Preisen verwendet wird, die am Fälligkeitstag zustande gekommen sind. Einige Emittenten verlangen bestimmte Mindestausübungsmengen, damit eine Inanspruchnahme der Warrants überhaupt möglich wird. So findet man beispielsweise in den Optionsbedingungen eines ConSors- Calls der WestLB den Hinweis: Optionsrechte können jeweils nur für mindestens 100 Optionsscheine oder ein ganzzahliges Mehrfaches von 100 ausgeübt werden. Auch wenn diese Bedingung erfüllt wird, bekommt der Anleger am Verfalltermin nicht zwangsläufig einen eventuell vorhandenen Inneren Wert gutgeschrieben oder Aktien in sein Depot gebucht. Einige Banken fordern, dass der Anleger rechtzeitig eine schriftliche Ausübungserklärung einreicht. Geschieht dies nicht, können die Ansprüche gegenüber dem Institut nicht geltend gemacht werden und der Schein verfällt wertlos, trotz eines positiven Inneren Werts.

Dies kann nur verhindert werden, wenn der Anleger früh genug eine entsprechende Mitteilung einreicht oder die Option vorher verkauft. Dabei sollte man jedoch beachten, dass ein Handel an der Börse – je nach Emittent – in der Regel zwei bis fünf Tage vor dem eigentlichen Verfalltermin eingestellt wird. Dann bleibt nur noch die Rückgabe direkt an das Emissionshaus. Auch hier kann allerdings nicht bis zur allerletzten Minute gehandelt werden. Viele Institute nehmen Scheine lediglich bis zu einer festgesetzten Uhrzeit an (zum Beispiel 10 Uhr vormittags). Bei vielen Scheinen – insbesondere bei Produkten mit Cash Settlement – ist eine sogenannte automatische Ausübung vorgesehen. In diesen Fällen kann auf eine ausdrückliche Anweisung verzichtet werden. Die Bank übt den Warrant – vorausgesetzt, er notiert im Geld – automatisch aus. Trotzdem sollte der Anleger genau in die Optionsbedingungen schauen, denn einige Häuser üben nur dann automatisch aus, wenn der Schein am Ende einen bestimmten Mindestwert besitzt (zum Beispiel 5 Cents). Sollte der Schein einen positiven Inneren Wert aufweisen, erfolgt eine Gutschrift aus verwaltungs- und abwicklungstechnischen Gründen meist erst einige Tage (in der Regel ca. 5 Tage) nach Ausübung auf dem Konto des Anlegers.