Einheitsversicherung
deckt kombinierte Risiken, denen Waren auf ihrem Weg vom ersten Lieferanten über die Be- und Verarbeiter bis zum Verkauf des Schlussprodukts ausgesetzt sind. Die E. verbindet Elemente der Transportversicherung mit denen der Feuer- und Leitungswasserversicherung. Sie wird nur in folgenden Branchen angewandt: Textilien einschließlich Teppiche, Textilveredelung, Lederbekleidung, Pelze, Färbereien, Wäschereien, chemische Reinigungen, Juwelierwaren und Tabakwarenfabrikation.
Einheitswert
Wert einer wirtschaftlichen Einheit, der für mehrere Steuerarten als einheitliche Besteuerungsgrundlage für das landwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen dient und unabhängig vom Steuerfestsetzungsverfahren (Veranlagung) zu dessen Entlastung und als dessen verbindliche Grundlage festgestellt wird. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird mit dem Ertragswert bewertet, der sich aus dem 18fachen des durchschnittlich erzielbaren Jahresertrags ergibt. Beim Grundvermögen werden unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert bewertet. Bei bebauten Grundstücken gibt es zwei Verfahren. Beim Ertragswertverfahren geht man von der Jahresrohmiete aus, die mit einem von der Einwohnerzahl und Grundstücksart abhängigen Faktor multipliziert wird.
Beim Sachwertverfahren, das i. d. R. angewandt wird, wenn eine Miete weder ermittelt noch geschätzt werden kann, geht man von der Summe aus Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen aus und gleicht den ermittelten Wert an. Bei Betriebsvermögen wird die Summe der Werte (i. d. R. Teilwerte) der einzelnen betrieblichen Wirtschaftsgüter (Rohbetriebsvermögen) ermittelt und um die Summe der Schulden und sonstiger zulässiger Abzüge gekürzt. Grundstücke werden wie beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen bewertet.