Kauf
der Austausch von Rechten und/oder Sachen gegen Geld; das häufigste Umsatzgeschäft. Der K. vollzieht sich gegen den Abschluss eines Kaufvertrags und dessen Abwicklung (beim täglichen Handkauf fallen beide Teile zeitlich zusammen). Käufer und Verkäufer müssen sich über Kaufgegenstand und Kaufpreis einigen. Kaufgegenstand kann eine Sache sein (Sachkauf), die nach individuellen (Spezieskauf) oder generellen Merkmalen (Gattungskauf) bestimmt ist.
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Die Willenserklärungen des Verkäufers und des Käufers müssen übereinstimmen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Eine Verweigerung der Abnahme begründet Annahmeverzug. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, greift die Mängelhaftung. Die Vorschriften über den K. regeln auch die Gefahrübertragung, d.h. die Frage, wie lange der Verkäufer und ab wann der Käufer das Risiko eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache trägt.
Wird die Kaufsache auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den Leistungsort versendet (Versendungskauf), so trägt der Käufer das Risiko ab der Übergabe an den Spediteur. Man unterscheidet Kauf auf Probe, bei dem der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wird, dass der Käufer die Kaufsache billigt, Kauf nach Probe, bei dem Eigenschaften einer vorgelegten Probe als zugesichert gelten, Kauf zur Probe, bei dem der Käfer unverbindlich weitere Bestellungen in Aussicht stellt, Kauf unter Eigentumsvorbehalt, bei dem die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Weiter werden unterschieden:
Kauf auf Abruf (der Käufer bestimmt noch den Zeitpunkt der Lieferung), Kauf auf Umtausch (der Käufer hat die Möglichkeit, anstelle der gelieferten Sache eine andere mit mindestens dem gleichen Preis zu verlangen), Kauf nach Be-sicht (der Käufer muss Mängel an der Sache bei Vertragsabschluss geltend machen), Kauf auf Ziel (auch Zielkauf oder Kreditkauf; die Ware wird bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt nach Lieferung bezahlt, ähnlich Ratenkauf) und Terminkauf (die Ware wird bis zu einem vereinbarten Termin geliefert).
Käufermarkt
die Marktsituation, in der der Käufer aufgrund des Überangebots an Waren (Angebotsüberhang, Nachfragedefizit) entscheidend das Marktgeschehen bestimmt. – Gegenteil: Verkäufermarkt.