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Kostenvoranschlag, Kfz-Steuer und Kraftfahrtversicherung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kostenvoranschlag
enthält Preise und Zahlungsbedingungen und sollte vor Vertragsabschluss etwa mit einem Hand-werksbetrieb oder Dienstleistungsunternehmen eingeholt werden, am besten von mehreren Anbietern. Dies ist sinnvoll, um genaue Preisvergleiche anstellen zu können. Der K. ist kostenlos, es sei denn, die Bezahlung wurde vorher ausdrücklich vereinbart. Liegt ein unverbindlicher K. vor, dann sind Preisüberschreitungen von maximal 20% zulässig; bei deutlich höheren Preissteigerungen kann der Kunde den Vertrag kündigen und muss nur den bis dahin geleisteten Arbeitsanteil vergüten. Mögliche erhebliche Überschreitungen des Voranschlags durch zusätzliche Arbeiten bedürfen der Zustimmung des Kunden, andernfalls macht sich der Auftragnehmer schadenersatzpflichtig. Liegt ein verbindlicher K. dem Vertrag (Werkvertrag) zugrunde, dann kann der Kunde die Ausführung des Werks zur veranschlagten Summe verlangen.

Kraftfahrzeugsteuer, Kfz-Steuer
die für das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen erhobene Steuer. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Die K. wird bei Motorrädern und Pkw nach dem Hubraum, bei Lkw und Anhängern nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Anzahl der Achsen berechnet. Das Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz von 1997 verstärkte die schadstoffemmissionsbezogenen Elemente der Besteuerung mit der Folge, dass die K. für emmissionsarme und verbrauchsgünstige Pkw gesenkt wurde. Pkw, die mindestens die Schad-stoffgrenzwerte gemäß der Euro-1- Norm einhalten, erhalten auf der Basis des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002 eine befristete Steuerermäßigung bis zum 31. 12. 2004. Pkws, die der Abgasnorm Euro 4 genügen, sowie solche, deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht übersteigen (Dreiliterautos), werden bis längstens 31. 12. 2005 von der Steuer befreit. Die K. wird vom Finanzamt für ein Jahr im Voraus erhoben.

Kraftfahrtversicherung
ein Versicherungszweig der Individualversicherung mit den folgenden Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Unfallversicherung und Gepäckversicherung.