Angestellter nicht mehr klar vom Arbeiter abgrenzbarer Arbeitnehmer. Als typische Kriterien gelten: Er ist abhängig beschäftigt mit einem festen Monatsgehalt, verrichtet überwiegend geistige Arbeit und ist versicherungspflichtig in der Angestelltenrentenversicherung bei der Bundesanstalt für Angestellte, Leitende Angestellte übernehmen Unternehmens- oder betriebsleitende Aufgaben, erhalten ein regelmäßiges Jahreseinkommen und fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz. Anhang für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gesetzlich vorgeschriebener Teil des Jahresabschlusses. Der A. dient der Erläuterung von Bilanz und ...
weiterlesen »Tag Archives: wichtige Wirtschaftsbegriffe
BGB-Gesellschaft und Biersteuer – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
BGB-Gesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, GbR) eine Personenvereinigung, die für gewerbliche und nicht gewerbliche Zwecke gegründet werden kann. Sie ist keine Handelsgesellschaft, da sie den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterliegt. Die BGB-G. ist eine häufig vorkommende Unternehmensform, etwa um gemeinschaftlich eine Arztpraxis oder eine Steuerberaterkanzlei zu betreiben. Die Zahl der Gesellschafter ist unbegrenzt, Geschäftsführung und Vertretung stehen allen Gesellschaftern gemeinsam zu, die Finanzierung leisten ...
weiterlesen »Agrarpolitik richtig verstehen – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Bereich der Wirtschaftspolitik, der auf die Beeinflussung der Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet ist. Ziel der A. ist, den in der Landwirtschaft beschäftigten Personen ihr Einkommen zu sichern, die Bevölkerung mit qualitätvollen Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen zu versorgen und die Stabilität des Agrarmarkts sicherzustellen. Träger der A. sind der Staat (etwa Bund und Länder), öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Landwirtschaftskammern) und Verbände (wie der Deutsche Bauernverband). In den EU-Mitgliedstaaten wird ...
weiterlesen »Autarkie, Avalakzept und Avalkredit – Wirtschaftsbegriffe Liste
Autarkie die vollständige oder teilweise Selbstversorgung eines Haushalts, einer Region oder eines Staats mit Gütern und Dienstleistungen. Wirtschaftlich autark ist ein Land, das alles selbst besitzt oder erzeugt, was es benötigt, oder das seinen Bedarf auf das beschränkt, was es selbst erzeugt. Völlige ist in der Praxis nicht anzutreffen; Autarkiebestrebungen richten sich meist auf die Unabhängigkeit von der Einfuhr lebensnotwendiger Güter, z.B. von Lebensmitteln (partielle Autarkie). Automatisierung: die Einrichtung und ...
weiterlesen »Allgemeine Ortskrankenkassen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeinverbindlichkeit – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Allgemeine Ortskrankenkassen AOK: wichtige Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stehen als Primärkassen allen Versicherten unabhängig vom Einkommen offen. aok*de Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Bedingungen, die in alle Versicherungsverträge einer Sparte aufgenommen werden, z.B. AVB für alle Haftpflichtversicherungen. Allgemeinverbindlichkeit die Einbeziehung bis dahin tarifungebundener Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Gültigkeit des Tarifvertrags. Diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Arbeitsbedingungen einer Branche erlässt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
weiterlesen »Berufsziele im Wandel – und alles darüber – Wirtschaftsbegriffe Liste
Berufsziele im Wandel Anders als bei früheren Generationen stehen Arbeit und Beruf bei der jungen Generation nicht mehr allein im Zentrum des Lebens, sondern bilden oft nur ein Mittel zum Zweck, um die zahlreichen Freizeitinteressen verwirklichen zu können. Die Arbeitgeber haben sich bei der Bewerbersuche mit einem gezielten Personalmarketing darauf eingestellt. Beim Recruiting (Mitarbeitersuche) wird daher zunächst auf den Spaßfaktor gesetzt, indem beispielsweise Arbeitsplatzmessen und andere Veranstaltungen mit Eventcharakter genutzt ...
weiterlesen »Ausbildungsversicherung, Ausbildungsvertrag und Ausfuhr – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Ausbildungsversicherung die Sicherstellung eines bestimmten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt. A. sind kleine Kapitallebensversicherungen, die zu Beginn der Ausbildung ausbezahlt werden. Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag) ein Vertrag zwischen dem Ausbildenden, das ist derjenige, der einen Anderen zur Ausbildung einstellt, und dem Auszubildenden, also demjenigen, der ausgebildet werden möchte. Ausbilder ist dann der, der für die berufliche Ausbildung im Betrieb verantwortlich ist; das kann der Ausbildende selbst sein oder ein von ihm Beauftragter. ...
weiterlesen »Abschluss und Abschöpfung und die Bedeutung davon
Abschluss Kurzbezeichnung für einen Geschäftsabschluss und für den Jahresabschluss. Dessen Prüfung, meist durch einen Wirtschaftsprüfer, heißt Abschlussprüfung. Abschöpfung eine Art Importabgabe auf landwirtschaftliche Produkte aus Drittstaaten. Durch das Erheben von A. an den Außengrenzen der EU werden die Importe um die Differenz zwischen den niedrigeren Weltmarktpreisen und den innerhalb der Gemeinschaft gültigen Agrarpreisen verteuert. A. sind also variable Zölle. Sie sichern den Landwirten im Rahmen der Agrarpolitik der EU hohe ...
weiterlesen »Arbeiter, Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen und Arbeitgeberhaftung – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Arbeiter ein Arbeitnehmer, der im Gegensatz zum Angestellten überwiegend körperliche Arbeit in der Produktion verrichtet, Zeit- oder Leistungslohn bezieht und versicherungspflichtig in der Arbeiterrentenversicherung (LVA) ist. Die Tätigkeiten reichen vom ungelernten Arbeiter (Hilfsarbeiter) bis zum gelernten Arbeiter (Facharbeiter) mit abgeschlossener Berufsausbildung. Arbeitgeber alle Unternehmer, die mindestens eine Person abhängig beschäftigen. A. und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag miteinander, der die Lohnzahlungspflicht des A. regelt, seine Fürsorgepflicht beinhaltet und den Erholungsurlaub inklusive ...
weiterlesen »Altersgrenze, Altersrente und Altersteilzeit und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Altersgrenze Mindestalter des Versicherten, um Anspruch auf die Altersrente zu haben. Die A. für die Regelaltersrente beträgt 65 Jahre, für die Altersrente an langjährig Versicherte sind es 63 Jahre und 60 Jahre für die Übrigen. Ab den Jahren 1997 bzw. 2000 wurde die vorzeitige A. schrittweise auf einheitlich 65 Jahre heraufgesetzt. Die Heraufsetzung der A. 62 beginnt beim Geburtsjahr 1937. Für die A. 60 beginnt die Heraufsetzung bei der Altersrente ...
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