Die Börse führt Kapitalgeber und Kapitalnehmer bei hoher Rechtssicherheit zusammen. Die Unternehmen erhalten Geld, die Anleger Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen oder Beteiligungspapieren wie Aktien. Da die Papiere als solches handelbar bleiben, erfüllt die Börse die wichtige Sekundärmarkt- bzw. Zirkulationsfunktion. Zu den jeweiligen Börsenhandelszeiten können bereits platzierte Effekten (Wertpapiere) verkauft bzw. gekauft werden. Börsen beschleunigen die Beweglichkeit des nationalen und internationalen Kapitals und unterstützen die Internationalisierung und Globalisierung der Weltwirtschaft. ...
weiterlesen »Tag Archives: wirtschaftslexikon online
Abschluss und Abschöpfung und die Bedeutung davon
Abschluss Kurzbezeichnung für einen Geschäftsabschluss und für den Jahresabschluss. Dessen Prüfung, meist durch einen Wirtschaftsprüfer, heißt Abschlussprüfung. Abschöpfung eine Art Importabgabe auf landwirtschaftliche Produkte aus Drittstaaten. Durch das Erheben von A. an den Außengrenzen der EU werden die Importe um die Differenz zwischen den niedrigeren Weltmarktpreisen und den innerhalb der Gemeinschaft gültigen Agrarpreisen verteuert. A. sind also variable Zölle. Sie sichern den Landwirten im Rahmen der Agrarpolitik der EU hohe ...
weiterlesen »Kapitalbedarfsrechnung, Kapitalbildung, Kapitaldeckungsverfahre und Kapitaldienst – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Kapitalbedarfsrechnung ein Verfahren zur Ermittlung des Kapitalbedarfs. Grundsätzlich sind zwei Formen bekannt: Man geht aus vom betriebsnotwendigen Vermögen und ermittelt den Kapitalbedarf durch Abzug der Lieferantenkredite; zum anderen geht man aus vom Aufwand eines Produktionstags (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne,Gemeinkosten), multipliziert diesen mit der durchschnittlichen Kapitalgebundenheit (Produktionsdauer, Lagerdauer, Debitorenlaufzeit) und erhält so den Kapitalbedarf. Die K. in dieser Form liefert immer nur Durchschnittswerte. Kapitalbildung die Bildung bzw. Erhöhung des Bestands an produzierten ...
weiterlesen »Ergonomie, Erhaltungsaufwand und Erinnerungswert – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Ergonomie umschreibt die Erforschung der Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen mit dem Ziel, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten, d.h., der jeweilige Arbeitsplatz soll an den Menschen angepasst werden, nicht der Mensch an den Arbeitsplatz. So sollte z.B. ein Computerbildschirm nicht so aufgestellt sein, dass sich in ihm durch Fenster einfallendes Tageslicht oder Licht von Lampen spiegelt, da dies die Augen rasch überanstrengt. Erhaltungsaufwand bestimmte Aufwendungen für Gebäude und ...
weiterlesen »Arbeiter, Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen und Arbeitgeberhaftung – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Arbeiter ein Arbeitnehmer, der im Gegensatz zum Angestellten überwiegend körperliche Arbeit in der Produktion verrichtet, Zeit- oder Leistungslohn bezieht und versicherungspflichtig in der Arbeiterrentenversicherung (LVA) ist. Die Tätigkeiten reichen vom ungelernten Arbeiter (Hilfsarbeiter) bis zum gelernten Arbeiter (Facharbeiter) mit abgeschlossener Berufsausbildung. Arbeitgeber alle Unternehmer, die mindestens eine Person abhängig beschäftigen. A. und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag miteinander, der die Lohnzahlungspflicht des A. regelt, seine Fürsorgepflicht beinhaltet und den Erholungsurlaub inklusive ...
weiterlesen »Distributionspolitik, Diversifikation und Dividende – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Distributionspolitik ein Teilbereich des Marketing, der alle Aktivitäten und Absatzorgane umfasst, die der Verteilung von Gütern an die Endverbraucher dienen. Dazu gehören die Akquisition von Aufträgen im Verkauf sowie die Aufgaben von Vertrieb und Logistik. Grundsätzlich zu treffende Entscheidungen sind z. B. jene bezüglich der äußeren Absatzorganisation (zentraler Verkauf durch eine Vertriebsabteilung oder dezentraler Verkauf über mehrere Vertriebssysteme oder Vertragshändler) bzw. zur inneren Absatzorganisation, etwa nach Produktgruppen (produktorientiert) oder Abnehmergruppen ...
weiterlesen »Direkte Steuer, Direktinvestition und Direktversicherung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Direkte Steuer Steuer, die beim Steuerpflichtigen (Steuerschuldner) direkt erhoben wird. Steuerzahler und Steuerträger, das ist die Person, die durch die Steuer tatsächlich belastet wird, sind hier dieselbe Person. So werden die Einkommen-, Lohn-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftsteuer direkt beim Steuerschuldner erhoben, während etwa die Umsatz- und Mineralölsteuer als typische indirekte Steuern zwar vom Verbraucher mit der Ware bezahlt, aber vom Verkäufer als Steuerschuldner überwiesen werden müssen. Direktinvestition die Kapitalanlage eines ...
weiterlesen »Inventar, Inventur und Investitionslenkung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Inventar sämtliche beweglichen Einrichtungsgegenstände eines Betriebs im Sinn der Betriebs und Geschäftsausstattung. Im engeren Sinn umfasst das 1. alle vom Geschäftsmann bei der Inventur zu listenden Werte. Inventur Bestandsaufnahme der tatsächlichen Istbestände von Vermögens- und Schuldteilen zur Kontrolle der in den Konten ausgewiesenen Sollbestände. Nach dem HGB und der Abgabenordnung ist der Kaufmann verpflichtet, Vermögen und Schulden seines Unternehmens festzustellen. Dies muss bei der Betriebsgründung, zu jedem Ende eines Geschäftsjahrs ...
weiterlesen »Altersgrenze, Altersrente und Altersteilzeit und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Altersgrenze Mindestalter des Versicherten, um Anspruch auf die Altersrente zu haben. Die A. für die Regelaltersrente beträgt 65 Jahre, für die Altersrente an langjährig Versicherte sind es 63 Jahre und 60 Jahre für die Übrigen. Ab den Jahren 1997 bzw. 2000 wurde die vorzeitige A. schrittweise auf einheitlich 65 Jahre heraufgesetzt. Die Heraufsetzung der A. 62 beginnt beim Geburtsjahr 1937. Für die A. 60 beginnt die Heraufsetzung bei der Altersrente ...
weiterlesen »Abschlagszahlung, Akontozahlung, a-conto-Zahlung und was das bedeutet
Zahlung zur Begleichung eines Teils einer Geldschuld. Die Abschlagszahlung ist eine Teilleistung, zu welcher der Schuldner von sich aus nicht berechtigt ist und die der Gläubiger nicht anzunehmen braucht (§266 BGB). Der Gläubiger kommt bei der Ablehnung einer Abschlagszahlung anders als bei Wechsel und Scheck – nicht in Annahmeverzug. Eine Abschlagszahlung unterbricht die Verjährung, da sie als Schuldanerkenntnis gilt (§208 BGB).
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