Akzept und Akzessorietät und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Akzept im allgemeinen Rechtsverkehr die schriftliche Annahme einer Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten Angewiesenen. Im Wechselrecht die Erklärung des Bezogenen (Akzeptant, Trassat), [weiterlesen…]
