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Arbeitsförderung, Arbeitsgemeinschaft und Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände – Wirtschaftsbegriffe Liste

Arbeitsförderung
Ziel der A. ist vorrangig der Ausgleich am Arbeitsmarkt, indem Ausbildungsplatz und Arbeitsuchende über die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts und der Berufe beraten (aktive Arbeitsforderung), offene Stellen zügig besetzt und die Möglichkeiten von benachteiligten Arbeitsuchenden verbessert werden. Dadurch sollen auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie der Bezug von Arbeitslosengeld und -hilfe (Entgeltersatzleistungen) vermieden oder verkürzt werden. – Siehe auch Arbeitsmarktpolitik.

Arbeitsgemeinschaft
Form der Kooperation von Unternehmen bei Großprojekten, häufig im Baubereich. So übernehmen mehrere Bauunternehmen z.B. den Auftrag zum Bau einer neuen ICE-Strecke. Mit einer solchen Gelegenheitsgesellschaft verfolgen die weiterhin rechtlich und wirtschaftlich selbstständig arbeitenden Unternehmen das Ziel, das Projekt gemeinsam erfolgreich durchzuführen. Eine ähnliche A. ist das Konsortium, das vorwiegend als Bankenkonsortium bekannt ist, sowie die Interessengemeinschaft.

Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Abk. AgV
Dachverband von verbraucherorientierten Mitgliedsverbänden, darunter Verbraucherzentralen, Deutscher Mieterbund, Hausfrauenvereine und Familienverbände. Die AgV, 1953 gegründet mit Sitz in Bonn, setzt sich u.a. bei der Gesetzgebung für die Verbraucher ein und trägt zur Koordination der Tätigkeit der Mitgliedsverbände und ihrer eigenen Ein-richtungen bei. Durch eine Strukturreform der Verbraucherorganisationen wurden die drei Bundesorganisationen AgV, Verbraucherschutzverein und Stiftung Verbraucherinstitut zum Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband (BVZV) zusammengeschlossen. bvzv*de