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Wirtschaftslexikon

Club of Rome, Coaching und CDAX – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Trauringe und Verlobungsringe mit -15% Rabat!Club of Rome eine informelle Vereinigung von Wirtschaftsführern, Politikern und Wissenschaftlern aus 53 Ländern. Der C. o. R. wurde 1968 in Rom auf Anregung des ital. Industriellen AURELIO PECCEI (1908, bis 1984) gegründet und hat seinen Sitz in Paris. Sein Ziel ist es, Ursachen und innere Zusammenhänge von Problemen der Menschheit in wirtschaftlichen, politischen und demografischen Bereichen zu erforschen. Bekannt wurde der C. o. R. ...

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Einzelunternehmen, Einzugsermächtigung und Mindestbestand – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das nur von einer natürlichen Person betrieben wird. Diese ist allein für den geschäftlichen Erfolg verantwortlich, hat das ganze Eigenkapital aufzubringen und haftet für die im Handelsgewerbe eingegangenen Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt, wobei auch das Privatvermögen zur Sicherung von Ansprüchen nicht geschützt ist. Einzugsermächtigung (Einzugsverfahren) gebräuchlichstes Verfahren im Lastschrifteinzugsverkehr ( Lastschrift). Voraussetzung für eine E. ist eine vom Zahlungspflichtigen dem Zahlungsempfänger erteilte schriftliche Ermächtigung, ...

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Geschäftsanteile und Genossenschaftsbanken – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Die Genossen zeichnen Geschäftsanteile die Haftung beschränkt sich auf diese Anteile. Organe der eingetragenen G. sind Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. In der Generalversammlung als oberstem Willensbildungsorgan hat jeder Genosse eine Stimme. Ab 1 500 Mitgliedern kann eine Vertreterversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten. Der Vorstand, mindestens zwei von der Generalversammlung gewählte Genossen, leitet die G. unter eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Generalversammlung gewählten Genossen. ...

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Allgemeine Ortskrankenkassen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeinverbindlichkeit – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Allgemeine Ortskrankenkassen AOK: wichtige Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stehen als Primärkassen allen Versicherten unabhängig vom Einkommen offen. aok*de Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Bedingungen, die in alle Versicherungsverträge einer Sparte aufgenommen werden, z.B. AVB für alle Haftpflichtversicherungen. Allgemeinverbindlichkeit die Einbeziehung bis dahin tarifungebundener Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Gültigkeit des Tarifvertrags. Diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Arbeitsbedingungen einer Branche erlässt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

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Gefahrenübergang, Gefahrstoffverordnung und Gefälligkeitsakzept – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Gefahrenübergang der Zeitpunkt und Ort, an dem der Untergang der Ware oder die Verschlechterung des Zustands der Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der G. ist dann gegeben, wenn die Sache dem Käufer übergeben oder sie auf Wunsch des Käufers dem Transporteur übergeben wurde (Versendungskauf) oder der Käufer die Annahme verweigerte, also in Annahmeverzug ist. Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. Die einzelnen Vorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung ...

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Ersatzkasse und Erste Wahl – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ersatzkasse einer der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, in dem die Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung entsteht. Bisher bestanden acht E. für Arbeiter und acht E. für Angestellte; seit 1996 sind Beschränkungen des aufnahmeberechtigten Mitgliederkreises bei den E. nicht mehr zulässig. Die E. für Angestellte sind im VdAK, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen zusammengeschlossen, diejenigen für Arbeiter im Arbeiter- Ersatzkassen-Verband (AEV). Beide Verbände sind selbstständig, haben aber eine gemeinsame Geschäftsführung. vdak-aev*de Erste ...

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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Handelsbrauch und Handelskauf – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Volkswirtschaft Der Teil der Zahlungsbilanz, der die Warenausfuhren (Exporte) den Wareneinfuhren (Importe) gegenüberstellt. Übersteigen die Ausfuhren in einem bestimmten Zeitraum die Einfuhren, liegt ein Exportüberschuss vor und es wird von einer positiven H. gesprochen. Sind die Importe höher, spricht man von Importüberschuss und einer negativen H. Die deutsche H. ist seit langer Zeit positiv. Betriebswirtschaft eine Bilanz, die nach den Bewertungsvorschriften des HGB erstellt wurde. Sie dient dazu, Unternehmensfremden Einblick ...

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Eigenverbrauch, Einarbeitungszuschuss und Einfuhrbeschränkung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Eigenverbrauch Begriff des Umsatzsteuerrechts für Entnahmen aus einem Unternehmen oder die Erbringung von Leistungen zur privaten Nutzung durch den Unternehmer. Der E. im Erhebungsgebiet unterliegt der Umsatzsteuer. Dadurch soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass der Unternehmer für den Kauf bzw. Unterhalt der Gegenstände des E. Vorsteuer geltend machen kann, was einen Vorteil gegenüber anderen Steuerpflichtigen darstellt. Wird etwa ein Firmenwagen in die private Nutzung überführt, entsteht eine Umsatzsteuerschuld, da ...

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Kommunismus und Komparative Kosten – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kommunismus Bezeichnung für politische Lehren und Bewegungen, die als Ziel die Verwirklichung einer klassen- und herrschaftslosen Gesellschaft auf der Grundlage der von KARL MARX (1818 bis 1883) und FRIEDRICH ENGELS (1820 bis 1895) aufgestellten Theorien haben. Nach MARX entwickelt sich der K. in verschiedenen Phasen. Nach einer Übergangsperiode des Kapitalismus, der notwendigerweise zusammenbrechen muss, und der Revolution des Proletariats folgt die Phase des Sozialismus. V.a. das Kollektiveigentum an den Produktionsmitteln ...

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Kostenvoranschlag, Kfz-Steuer und Kraftfahrtversicherung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kostenvoranschlag enthält Preise und Zahlungsbedingungen und sollte vor Vertragsabschluss etwa mit einem Hand-werksbetrieb oder Dienstleistungsunternehmen eingeholt werden, am besten von mehreren Anbietern. Dies ist sinnvoll, um genaue Preisvergleiche anstellen zu können. Der K. ist kostenlos, es sei denn, die Bezahlung wurde vorher ausdrücklich vereinbart. Liegt ein unverbindlicher K. vor, dann sind Preisüberschreitungen von maximal 20% zulässig; bei deutlich höheren Preissteigerungen kann der Kunde den Vertrag kündigen und muss nur den ...

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