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Handelsspanne, Handelsvertreter und Handelsware – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handelsspanne
die Differenz zwischen dem Einstandspreis, zu dem ein Händler seine Waren bezieht, und dem Verkaufspreis, zu dem die Waren weiterverkauft werden. Die H. umfasst die Geschäftskosten und einen Gewinnanteil, sie wird als auf den Verkaufspreis bezogener Prozentsatz dargestellt. Beispiel: Bei einem Einstandspreis von 80 €, Geschäftskosten von 30 € und einem Gewinn von 10 € ergibt sich ein Verkaufspreis von 120 €. Daraus errechnet sich eine H. von 33,33%, da Geschäftskosten und Gewinn (zus. 40 €) auf den Verkaufspreis bezogen werden.

Handelsvertreter (Handelsagent)
selbstständiger Kaufmann, der für ein anderes Unternehmen Geschäfte vermittelt (Vermittlungsvertreter) oder diese im Namen des Unternehmens abschließt (Abschlussvertreter). Der H. ist Kaufmann kraft Handelsgewerbes. Der Vertrag zwischen H. und Unternehmer ist ein Dienstvertrag, der den H. verpflichtet, sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen, dabei die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen, dessen Weisungen zu beachten und ihn über seine Tätigkeit zu unterrichten. Für diese Tätigkeit erhält er eine Provision. Die einem Abschlussvertreter erteilte Vollmacht ist stets eine Handlungsvollmacht, die jedoch zur Änderung abgeschlossener Verträge und zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der H. einen Ausgleichsanspruch für künftige Geschäfte des Unternehmers mit den von ihm geworbenen Stammkunden.

Handelsware (Handelsgut)
Gegenstand eines Handelsumsatzgeschäfts (Waren, Effekten, Devisen). Bei Vorliegen einer Gattungsschuld ist grundsätzlich H. mittlerer Art und Güte zu liefern.