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Kapitalanlagegesellschaft, Investor-Relations und IPO – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Investmentgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft)
Unternehmen, das Kapital von Anlegern sammelt und die ihm anvertrauten Gelder nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätze in einem Sondervermögen (Fondsvermögen) anlegt. Über das Fondsvermögen werden von der I. Anteilscheine (Investmentanteile) ausgegeben. Das Sondervermögen setzt sich neben Barliquidität aus den erworbenen Aktien bzw. Renten oder Anleihen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten zusammen. Eine I. darf mehrere Sondervermögen (Investmentfonds) auflegen. Diese müssen sich allerdings durch ihre Bezeichnung unterscheiden und voneinander getrennt geführt werden. Dachorganisation der deutschen I. ist der Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften (BVI), der 1970 gegründet wurde und dem derzeit 72 I. angehören. Der BVI informiert auch das breite Publikum rund um Investmentfonds, veröffentlicht beispielsweise Daten über die verschiedenen Fonds und deren Wertentwicklung. bvi*de

Investor-Relations
die vielfältigen Formen der Pflege der Beziehungen einer AG zu ihren Kapitalgebern, insbesondere ihren Aktionären, um deren Vertrauen und Loyalität zu erhalten und zu festigen. Dazu dienen neben einer aktionärsfreundlichen Dividenden- und Emissionspolitik im Sinne des Shareholder-Value auch die Gestaltung der jährlichen Geschäfts- und der Zwischenberichte, aber auch die laufende Vermittlung aktueller Informationen über die AG.

IPO, Initial Public Offering
das erstmalige öffentliche Angebot, d. h. die erstmalige Inanspruchnahme des inländischen Aktienmarkts im Weg einer Kapitalerhöhung oder Umplatzierung. Es werden erstmals Aktien eines Unternehmens interessierten Anlegern zum Kauf angeboten. Mit einem IPO sind i.A. eine Börsenzulassung des Aktienkapitals und die Aufnahme der Börsennotierung verbunden. – Siehe auch Börse, Going public.