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Kreditauskunft, Kreditbrief, Kreditfähigkeit und Kreditgarantiegemeinschaft – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Kreditauskunft
die Auskunftserteilung und -einholung durch eine Bank bei einer Anfrage oder im Zusammenhang mit eigener Kreditgewährung. Die Bank bedient sich der Wirtschaftsauskunfteien, z.B. Schufa, sowie anderer Banken. Bei der Auskunftserteilung gibt sie streng vertraulich unter Wahrung der Interessen des Kunden die gewünschte Auskunft. Im Regelfall handelt es sich um Fragen nach der Kreditwürdigkeit und dem Geschäftsgebaren.

Kreditbrief
die Anweisung an eine oder mehrere Banken, an den Begünstigten Geld bis zum im K. festgesetzten Höchstbetrag auszuzahlen. Auszahlungen werden im K. abgeschrieben. Der Begünstigte muss sich bei Auszahlungen der Bank gegenüber als rechtmäßiger Inhaber legitimieren. – Reisescheck.

Kreditfähigkeit
die Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen. Kreditfähig sind natürliche Personen mit voller Geschäftsfähigkeit, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder Personengesellschaften wie OHG und KG.

Kreditgarantiegemeinschaft
Gründungen der Fachverbände von Handel, Handwerk, Gewerbe und der mittelständischen Industrie, der Industrie- und Handelskammern und der Kreditwirtschaft. Sie übernehmen Garantien zugunsten mittelständischer Unternehmen, die keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bieten können. Durch diese Bürgschaften können unzureichende Sicherheiten bis zu 80% des beantragten Kredits ergänzt werden.