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Schützen Sie Ihr Vermögen bei Geldanlage

Wenn Sie sparsam sind und hart arbeiten, dann könnten Sie sich in die Gefahr begeben, bei der Kapitalanlage einen katastrophalen Fehler zu begehen: Sie schützen Ihr Vermögen nicht richtig. Das ist der Fehler, den Manny beging, ein erfolgreicher Unternehmer. Aus dem Nichts heraus gründete er ein erfolgreiches Produktionsunternehmen mit Millionen-Umsätzen. 15 Jahre lang Investierte er viel eigenes Geld und viel Schweiß.
Eines Tages kam die Katastrophe: Eine Explosion erschütterte das Gebäude und das folgende Feuer zerstörte buchstäblich sämtliche Maschinen, Werkzeuge und das Lager – und er hatte nichts versichert. Die Explosion verletzte einige Arbeiter schwer, auch Manny, der keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte. Letztlich musste Manny Konkurs anmelden.
Die Entscheidung darüber, was Sie alles versichern sollten, hängt davon ab, welches finanzielle Risiko Sie eingehen wollen und können. Einige Risiken sollten Sie jedoch nicht eingehen. Überschätzen Sie nicht Ihre Fähigkeit vorhersehen zu können, welche Unfälle oder welches andere Unglück auf Sie zukommen kann. Das Folgende benötigen Sie, um sich und Ihr Vermögen zu schützen:

✓Krankenversicherung. Normalerweise sind Sie über Ihren Arbeitgeber bei einer Krankenkasse versichert. Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen sind in Deutschland dann Pflicht, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze mit Ihrem Gehalt nicht überschreiten. Abgesehen von Zuzahlungen bei der Zahnbehandlung sind alle wichtigen medizinischen Leistungen, inklusive Medikamente und Kuren, von der Krankenkasse abgedeckt. Liegen Sie allerdings über der Beitragsbemessungsgrenze, können Sie freiwillig einer Krankenkasse beitreten (und damit ist Ihre Familie mitversichert) oder Sie werden Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung. Dann allerdings benötigt jedes einzelne Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
✓Haftpflichtversicherung. Wenn Sie stolzer Besitzer eines Eigenheims sind oder ein Auto besitzen, dann zahlt die Haftpflichtversicherung für Sie als Pflichtversicherung. Ohne eine Kfz- Haftpflicht wird Ihr Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Freiwillig können Sie Ihr Fahrzeug mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen Schäden versichern. Achten Sie bei der Haftpflichtversicherung darauf, dass Sie eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbaren. Außerdem sollte man auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn man weiß nie, ob Sie nicht einmal größere Schäden verursachen.
✓Berufsunfähigkeitsversicherung. Was würden Sie (und ihre Familie) tun, um Ihr Einkommen zu ersetzen, sollten Sie nicht in der Lage sein zu arbeiten. In den ersten vier Wochen einer Krankheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Lohn weiterzuzahlen. Danach tritt die Krankenkasse ein. Sollten Sie nach 78 Wochen immer noch arbeitsunfähig sein, steht Ihnen die Rente bevor. Ereilt Sie dieses Schicksal schon in jungen Jahren, dann bedeutet dies eine deutliche Reduzierung ihres Einkommens. Und deshalb ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die diese Lücke schließen kann. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder sind Sie selbstständig, dann sollten Sie neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die dann eintritt, wenn die Lohnfortzahlung endet. Da Sie sich eine Reserve für Notfälle angespart haben, reicht es aus, wenn die Zahlungen der Tagegeldversicherung nach 30 Tagen einsetzt.
✓Lebensversicherung. Versichern Sie Ihr Leben, wenn andere von Ihrem Einkommen abhängig sind. Wenn Sie Single sind oder Ihre Familie auch ohne Ihr Einkommen zurechtkommt, dann benötigen Sie keine Lebensversicherung. Wenn Sie allerdings eine Lebensversicherung benötigen, dann sollten Sie eine Risikolebensversicherung wählen. Die Höhe der Versicherungssumme ist davon abhängig, welche Belastungen auf Ihre Familie nach Ihrem vorzeitigen Ableben zukommen.
✓Nachlassregelung. Zumindest sollten Sie ein Testament aufsetzen (handschriftlich und mit zwei Zeugen) damit Sie bestimmen können, wem Ihre weltlichen Besitztümer nach Ihrem Tod zukommen sollen. Das deutsche Erbschaftsrecht teilt ansonsten Ihre Hinterlassenschaft unter Ihrer Ehefrau und Ihren Kindern auf. Möglicherweise haben Sie allerdings Vorstellungen, die über die gesetzliche Regelung hinausgehen. Deshalb sollten Sie Ihre Wünsche genau aufschreiben. Neben einem Testament sollten Sie auch einer Person Ihres Vertrauens eine Generalvollmacht ausstellen. Darin ist auch enthalten, dass diese Person für Sie in Situationen entscheiden kann, in denen Sie selbst keine Entscheidung treffen können, beispielsweise wenn

Sie wegen einer Krankheit oder nach einen schweren Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Setzen Sie diese Person auch zu Ihrem Testamentsvollstrecker ein. Vergessen Sie aber nicht, dem Bevollmächtigten Ihre Wünsche und Absichten genau darzulegen und diese Urkunde bei einem Notar ausfertigen zu lassen.
In meiner Praxis als Finanzberater habe ich viele Menschen kennengelernt, denen wichtige Versicherungen fehlen, und andere, die eindeutig überversichert waren. Viele Versicherte haben bei einigen Versicherungen sehr geringe Selbstbeteiligungen vereinbart. Das treibt die Versicherungsbeiträge in die Höhe. Vergessen Sie nicht, dass Sie sich eigentlich nur gegen Risiken schützen ollten, die für Sie katastrophal wären – verschwenden Sie Ihr Geld nicht, um sich gegen gering- nigige Verluste abzusichern. Auf dieses Thema bin ich in unserem Finanzportal ausführlich eingegangen, das ebenfalls in diesem Verlag erschienen ist.