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Tag Archives: wichtige Wirtschaftsbegriffe

Abschlagszahlung, Akontozahlung, a-conto-Zahlung und was das bedeutet

Zahlung zur Begleichung eines Teils einer Geldschuld. Die Abschlagszahlung ist eine Teilleistung, zu welcher der Schuldner von sich aus nicht berechtigt ist und die der Gläubiger nicht anzunehmen braucht (§266 BGB). Der Gläubiger kommt bei der Ablehnung einer Abschlagszahlung anders als bei Wechsel und Scheck – nicht in Annahmeverzug. Eine Abschlagszahlung unterbricht die Verjährung, da sie als Schuldanerkenntnis gilt (§208 BGB).

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Balanced Scorecard und Bank, Kreditinstitut, Geldinstitut – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Balanced Scorecard Konzept zur Umsetzung einer Unternehmensstrategie, die sich auf die vier Bereiche finanzielle Leistungsfähigkeit, Kundenbeziehungen, Leistungsprozesse und Innovations- und Lernfähigkeit erstreckt. Für jeden dieser Bereiche werden Kennzahlen entwickelt, die die exakte Formulierung von Zielen und die Ermittlung des Grades ihrer Realisierung erlauben. Der Zweck der B. S. besteht darin, die Leistung des Unternehmens nicht nur mithilfe von finanziellen Kennzahlen zu bewerten und zu steuern. An deren Stelle soll vielmehr ...

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Akzept und Akzessorietät und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Akzept im allgemeinen Rechtsverkehr die schriftliche Annahme einer Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten Angewiesenen. Im Wechselrecht die Erklärung des Bezogenen (Akzeptant, Trassat), einen Wechsel anzunehmen, d. h. sich unbedingt und unwiderruflich zu verpflichten, am Verfalltag die Wechselsumme zu bezahlen. Das A. wird (mit Unterschrift) auf die Vorderseite des Wechsels gesetzt und durch das Wort an-genommen ausgedrückt. Die Annahmeerklärung ist vom Bezogenen zu unterschreiben, wobei auch die bloße ...

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Bankgeheimnis, Bankkonto und Bankleitzahl – Wirtschaftsbegriffe Liste

Bankgeheimnis die Pflicht der Kredit-institute zur Verschwiegenheit über die persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden gegenüber Außenstehenden (z.B. Eltern, Betrieb, Finanzamt) wie auch das Recht zur Auskunftsverweigerung über Belange ihrer Kunden. Die Kreditinstitute erteilen nur dann Auskunft, wenn es der Kunde ausdrücklich wünscht (etwa als Referenz) oder wenn dies zwingende gesetzliche Vorschriften fordern, beispielsweise in Strafverfahren. Ähnliche Grundsätze gelten in den Fällen der Auskunftspflicht des Kreditinstituts gegenüber dem Finanzamt. ...

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Betriebliche Eigenleistung, Betriebsabrechnung und Betriebsänderung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Betriebliche Eigenleistung die innerbetriebliche Leistung eines Unternehmens, die nur für den eigenen Betrieb bestimmt ist. Man unterscheidet: zu aktivierende Leistungen (z.B. selbst erstellte Werkzeuge), Leistungen, deren Kosten in der Kostenrechnung zeitlich abgegrenzt werden (z.B. Entwicklungs-arbeiten), Leistungen, deren Kosten nach Fertigstellung den Kostenstellen belastet werden (z. B. Formulare, die eine Druckerei für den Eigenverbrauch druckt), und ständig wiederkehrende Leistungen, z.B. Kosten für die Hilfskostenstelle Eigenstromversorgung. Betriebsabrechnung die zahlenmäßige Abbildung des Produktionsprozesses ...

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Bestandskonto, Bestimmungskauf und Bestimmungslandprinzip – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bestandskonto ein Sachkonto, das die Bestände der Eröffnungsbilanz übernimmt und bei dem der Buchbestand mit dem Inventurbestand übereinstimmt. Es gibt sowohl aktive B. (Vermögenskonten) als auch passive B. (Eigen- und Fremdkapitalkonten), die über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen werden. Bestimmungskauf (Spezifikationskauf) Handelskauf, bei dem der Käufer nach Vertragsabschluss noch Form, Maß oder andere Merkmale der gekauften Sache näher bestimmen muss (§375 HGB). Durch den B. kann sich der Käufer den Preis zum ...

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Aggregation und Agio und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Aggregation Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Einzelgrößen, um die Fülle der wirtschaftlich Handelnden, der wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vorgänge überschaubar zu machen. So werden z.B. einzelne Haushalte zum Sektor private Haushalte zusammengefasst oder die Nachfrage einzelner Haushalte nach Wohnungen zur Gesamtnachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Dadurch wird die ökonomische Analyse umfassender volkswirtschaftlicher Zusammenhänge erleichtert. Agio die Differenz zwischen dem Nennwert und dem tatsächlichen höheren Kurswert eines Wertpapiers an der Börse. Das A. wird meist ...

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Außenwirtschaftsförderung, Außenwirtschaftspolitik und Außerbörslicher Handel – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Außenwirtschaftsförderung die Förderung der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen. Für die A. ist in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zuständig, das Mittel der A. in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft entwickelt und den sich ständig wandelnden Erfordernissen des internationalen Wirtschaftsverkehrs und dem zunehmenden weltweiten Wettbewerb anpasst. Das BMWA setzt sich dabei für den Abbau von Handelsbeschränkungen, die Öffnung weltweiter Märkte für Waren und Dienstleistungen und die Sicherung eines uneingeschränkten ...

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Neue Berufe – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Das Bundesinstitut für Bildung und die Tarifpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) sind dafür zuständig, die Inhalte und das Angebot an Ausbildungsberufen bzw. die Ausbildungsordnungen an den wirtschaftlichen Wandel anzupassen. Seit 1969 wurden rund 330 Ausbildungsordnungen angepasst oder neu gestaltet. Zwischen 1996 und 2004 wurden über 150 Ausbildungsberufe aktualisiert und eine Vielzahl neuer Berufsausbildungen eingeführt. Die Freizeitbranche etwa hat sich am Ende des 20.Jh. als wichtiger Wirtschaftsfaktor entpuppt; neben zahlreichen Arbeitsplätzen entstand ...

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Betriebsergebnis, Betriebsfremde Aufwendungen und Betriebsgröße – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Betriebsergebnis das Ergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung, das als Betriebsgewinn oder Betriebsverlust auf dem Betriebsergebniskonto festgehalten wird. Es handelt sich also um ein Gewinn- und Verlustkonto für die rein betriebliche Tätigkeit. Mit dem neutralen Ergebnis wird das B. zum Gesamtergebnis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst. Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge Erfolgsvorgänge, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck stehen, z. B. Kursverluste oder -gewinne aus Wertpapierspekulation in einem Industriebetrieb. Sie werden ...

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