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Wer übernimmt die Reisekosten beim Bewerbungsgespräch – hilfreiche Information

Zur Vorbereitung eines Vorstellungsgespräches gehören auch Überlegungen zu den Reisekosten. Das ist besonders dann der Fall, wenn Sie sich in einer anderen Stadt oder gar im Ausland beworben haben. Auch liier gibt es eine Grundregel:
■ Reisen Sie niemals zu einem Bewerbungsgespräch, bevor die Reisekostenfrage geregelt ist.

Natürlich gibt es viele Bewerber, die für eine neue Tätigkeit buchstäblich alles tun und denen es daher egal ist, ob der einladende Arbeitgeber die Reisekosten bezahlt oder sie selbst. Sehr oft gibt es aber auch Missverständnisse, z. B. wenn Sie sich von Hannover aus nach Frankfurt bewerben, nichts über Reisekosten in der Einladung steht, sie dann das Flugzeug benutzen, der Arbeitgeber Ihnen aber nur den Bundesbahntarif vergüten will. Viele große Firmen haben interne Reisekostenordnungen, nach denen positionsbezogen bestimmte Beförderungsmittel und bestimmte Klassen vergütet werden. Nach diesen Regularien erfolgen meistens auch die Abrechnungen der bewerbungsbedingten Reisekosten. Wer sich z. B. als Abteilungsleiter bewirbt, dem wird sehr wahrscheinlich der Bahn-Tarif 1. Klasse vergütet, während der Bewerber auf eine Sachbearbeiterposition nur die 2. Klasse abrechnen darf. Flugkosten sind meistens genehmigungspflichtig. Achten Sie deshalb genau darauf, ob in Ihrem Einladungsschreiben etwas über die Reisekosten steht.

Ist das nicht der Fall, dann erkundigen Sie sich bitte, am besten in Verbindung mit der Terminbestätigung. Wenn man Ihnen eine Flugreise zusagt, dann lassen Sie sich das bitte kurz per Fax oder per Brief betätigen, besonders dann, wenn Sie ins Ausland reisen. Viele Arbeitgeber terminieren so, dass die auswärtigen Bewerber an einem Tag an- und abreisen können. Wird aber für einen Bewerber aus Hamburg in München ein Termin um 18.00 Uhr festgesetzt, dann stellt sich die berechtigte Frage nach einer Hotelübernachtung, falls man den letzten Flieger nicht mehr erreicht. In der Praxis erlebt man oft nach Bewerbungsgesprächen, dass regelrechte Rechnungen der Bewerber eingehen, nicht selten unter Bezug auf gesetzliche Vorschriften. In der Tat hat ein einladendes Unternehmen die für das Bewerbungsgespräch notwendigen Aufwendungen des Bewerbers zu erstatten. Rechtsgrundlage dafür ist § 670 BGB. Doch damit ist – auch vor dem Hintergrund der oben genannten internen Reisckostenrichtlinien – keineswegs ein Freibrief für alle Kosten gegeben.

Dazu ein Beispiel:
Bei einem Bewerbungsgespräch wurden Reisekosten nicht angesprochen. Ein Bewerber, der mit dem Flugzeug von Berlin nach Hannover flog, präsentierte dem Arbeitgeber die Flugkosten, die Kosten für einen Urlaubstag, seine Restaurantrechnung und die Taxikosten für den Transfer. Der Arbeitgeber entgegnete, dass der Intercity der Bahn nicht nur schneller, sondern auch billiger gewesen wäre, er könne nur den DB-Tarif erstatten, die Taxikosten würde man übernehmen, aber für Bewirtung und entgangenen Urlaub könne man nicht aufkommen. Der Bewerber akzeptierte, doch hinterließ er mit dieser massiven Forderung keinen guten Eindruck.

Das Beispiel hatte übrigens noch eine für den Arbeitgeber interessante Folge. Der Bewerber hatte nämlich im Vorstellungsgespräch bei der Frage nach dem derzeitigen Gehalt eine Summe angegeben, die im Hinblick auf die Kosten für den Urlaubstag nicht korrekt sein konnte. Anders gesagt, seine Forderung nach dem Urlaubstag hat verraten, dass er bei der Angabe seines jetzigen Gehaltes maßlos übertrieben hatte. Schließlich sei noch auf eine Bewerberfalle eingegangen, die in der Praxis sehr oft vorkommt. Es geht darum, dass viele Bewerber, die sich auswärtig bewerben, die vom Arbeitgeber bezahlten Reisen auch privat nutzen. Dazu ein Beispiel:

Eine aus Kassel nach Hamburg eingeladene Bewerberin hatte die Reisekostenzusage wahlweise für DB-Tarif 1. Klasse oder km-Geld. Sie fuhr mit dem Auto und nahm ihren Freund mit. Nach dem – im übrigen recht erfolgreichen – Bewerbungsgespräch fragte der Personalchef die Bewerberin neugierig, aber nicht ohne Hintergedanken, ob sie denn jetzt noch (es war inzwischen 18.00 Uhr geworden) nach Hause fahren würde. Sie verneinte das und meinte, dass sie sich mit ihrem Freund noch ein wenig das Hamburger Nachtleben ansehen und dann morgen zurückfahren wolle. Der Arbeitgeber muss hier den Eindruck gewonnen haben eine Privatreise finanziert zu haben.

Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, z. B. die verbleibende Zeit nach dem Ende des Bewerbungsgespräches bis zum Abflug zu nutzen, um noch ein paar private Eindrücke zu sammeln. Nur sollten Sie dann für sich behalten, was Sie machen. Wenn deutlich wird, dass Sie private und berufliche Dinge verquicken, macht das keinen guten Eindruck.